Grundsteuer Festsetzung für Grundvermögen

    Grundsteuerbescheid für Grundstücke erhalten

    Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.

    Beschreibung

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Das Finanzamt Siegburg stellt zunächst im Rahmen der Einheitsbewertung die Grundlagen dafür fest und erlässt gegenüber den Eigentümern*innen den Einheitswert- sowie den Grundsteuermessbescheid. Dieses bestimmt u.a., wer steuerpflichtig ist, den Beginn der Steuererhebung und die Höhe des Messbetrages.

    Auf Grundlage des Messbetrages und des Hebesatzes, den der Stadtrat festlegt, wird die Grundsteuer dann durch die Stadt Hennef berechnet und erhoben. 

    Aufgrund der Haushaltslage der Stadt hat der Stadtrat die Grundsteuerhebesätze zum 01.01.2022 erhöht (weitere Infos hier). Sie betragen seitdem

    • Grundsteuer A: 430 % (vorher: 380 %),
    • Grundsteuer B: 785 % (vorher: 640 %).

     

    Die Grundbesitzabgabenbescheide werden als Dauerbescheide verfasst. Sie gelten daher nicht nur für ein Jahr, sondern auch für künftige Jahre. Aus Gründen der Kostenersparnis werden die Bescheide nicht mehr jährlich verschickt. Grundsätzlich ergeht erst ein neuer Bescheid, wenn sich die Berechnung der Steuer ändert oder ein Eigentumswechsel stattfindet.

    Wird der Grundbesitz veräußert, so bleibt der/die Verkäufer*in grundsätzlich bis zur Fortschreibung des Einheitswertes auf den neuen Eigentümer zur Zahlung der Grundsteuer verpflichtet.

    Aufgrund eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts wird aktuell eine Grundsteuerreform durchgeführt. Das Gericht hat im Jahr 2018 entschieden, dass die Grundsteuer ab 2025 nicht mehr nach den bisherigen Einheitswerten erhoben werden darf. Vielmehr gelten in Nordrhein-Westfalen ab 2025 neue Grundsteuerwerte, die im Jahr 2022 ermittelt werden müssen.

    Deshalb werden die Eigentümer*innen in 2022 vom Finanzamt NRW öffentlich aufgefordert werden, eine Erklärung abzugeben.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 12.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Steuerwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 97

    53773 Hennef

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Steuerwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 97

    53773 Hennef

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine,
    Die Grundlage für die Steuerfestsetzung und -erhebung wird bei der Bewertung durch das jeweils zuständige Finanzamt gelegt. Notwendige Unterlagen für die Wertfeststellung sind bereits in dem dortigen Wertfeststellungs- und Grundsteuermessbetragsverfahren einzureichen.  
    Sollten Sie ggf. einen Erlassantrag stellen wollen, erfragen Sie bitte in Ihrer Gemeinde, in welcher Form und unter Beifügung welcher Unterlagen dies zu erfolgen hat.

    Formulare

    Formulare: grundsätzlich keine; ggf. Einzugsermächtigung für die Gemeinde zur Teilnahme am Lastschriftverfahren
    Onlineverfahren möglich: Erfragen sie dies bitte bei Ihrer Gemeinde.
    Schriftform erforderlich: ja
    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Die Steuerpflicht tritt ein, wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 41 ff Grundsteuergesetz (GrStG) (für Stichtage bis zum 01.01.2024)

    §§ 68 bis 94 und § 125, 129 bis 133 Bewertungsgesetz (BewG)

    Verfahrensablauf

    Nachdem das Finanzamt einen Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid erlassen hat, erteilt die Gemeinde Ihnen auf dieser Grundlage einen Bescheid über die Festsetzung der Grundsteuer B. Dieser Bescheid kann die Festsetzung der Grundsteuer für ein, ggf. aber auch für mehrere Kalenderjahre enthalten.
    Ist in der Zukunft die gleiche Steuer wie im Vorjahr zu entrichten, kann die Gemeinde die Grundsteuer auch durch öffentliche Bekanntmachung festsetzen.
    Die Grundsteuerzahlung ist nach den festgelegten Zahlungsterminen vorzunehmen.

    Fristen

    Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Die Gemeinden können bestimmen, dass Kleinbeträge davon abweichend im Jahresbetrag oder in hälftigen Jahresbeträgen fällig werden. Zudem kann die Steuer auch auf Ihren Antrag hin zum 01. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden.

    Kosten

    keine, Es handelt sich um eine Steuerzahlung; weitere Kosten entstehen nur bei verspäteter Zahlung bzw. Nichtzahlung (bspw. Säumniszuschläge). Zulässige Zahlungsarten erfragen Sie in Ihrer Gemeinde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sind Sie Eigentümer eines Grundstücks, ist dafür eine Grundsteuer B zu zahlen.

    Diese Leistung wird von den Finanzämtern erbracht. Finden Sie Ihr zuständiges Finanzamt unter https://ias.fin-nrw.de/.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de