Grundsteuerbescheid für Grundstücke erhalten
Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.
Beschreibung
Hinweise für Herzogenrath
Die Grundsteuer ist unterteilt in:
- die Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und
- die Grundsteuer B für alle anderen Grundstücke
Der Einheitswert und der Grundsteuermessbetrag werden vom Finanzamt Aachen-Kreis festgesetzt. Auf Grund des vom Finanzamt erstellten Steuermessbescheides erhebt die Stadt Herzogenrath, unter Anwendung der entsprechenden Hebesätze, die Grundsteuer A oder B.
Die Umschreibung eines Zwei- auf ein Einfamilienhaus und Einwendungen gegen den Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid sind an das Finanzamt Aachen-Kreis, Krefelder Str. 210, 52070 Aachen, zu richten.
Hinweise zum Eigentumswechsel:
Zuständig für die steuerliche Zurechnung des Grundbesitzes ist die Bewertungsstelle des Finanzamtes. Die Zurechnung erfolgt jeweils zum 1.1. des auf den Eigentumswechsel folgenden Jahres. Der bisherige Eigentümer bleibt bis zur steuerlichen Zurechnung auf den Erwerber weiterhin Steuerschuldner und zahlungspflichtig gemäß Abgabebescheid. Nach Vorlage der entsprechenden Auszüge aus dem Kaufvertrag und der Einverständniserklärung des neuen Eigentümers, werden die Steuern und Gebühren auf Antrag ab dem 1. des Monats, der dem Besitzübergang folgt, dem neuen Eigentümer zugerechnet. Es müssen jedoch die Voraussetzungen, die im Kaufvertrag zum Besitzübergang vereinbart sind, z. B. die Kaufpreiszahlung, nachweislich erfüllt sein. Bei Eingaben und Rückfragen an die Steuerabteilung geben Sie bitte Ihr Kassenzeichen und / oder Aktenzeichen des Finanzamtes an.
Aktuelle Hebesätze ab 01.01.2024
Grundsteuer A = 325 %
Grundsteuer B = 650 %
Erteilung einer Einzugsermächtigung:
Der Zahlungsverkehr wird einfacher und bequemer durch Erteilung einer Einzugsermächtigung. Diese steht Ihnen unter den verwandten Dienstleistungen zur Verfügung.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
keine,
Die Grundlage für die Steuerfestsetzung und -erhebung wird bei der Bewertung durch das jeweils zuständige Finanzamt gelegt. Notwendige Unterlagen für die Wertfeststellung sind bereits in dem dortigen Wertfeststellungs- und Grundsteuermessbetragsverfahren einzureichen.
Sollten Sie ggf. einen Erlassantrag stellen wollen, erfragen Sie bitte in Ihrer Gemeinde, in welcher Form und unter Beifügung welcher Unterlagen dies zu erfolgen hat.
Formulare
Formulare: grundsätzlich keine; ggf. Einzugsermächtigung für die Gemeinde zur Teilnahme am Lastschriftverfahren
Onlineverfahren möglich: Erfragen sie dies bitte bei Ihrer Gemeinde.
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Die Steuerpflicht tritt ein, wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks sind.
Rechtsgrundlage(n)
§ 41 ff Grundsteuergesetz (GrStG) (für Stichtage bis zum 01.01.2024)
§§ 68 bis 94 und § 125, 129 bis 133 Bewertungsgesetz (BewG)
Verfahrensablauf
Nachdem das Finanzamt einen Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid erlassen hat, erteilt die Gemeinde Ihnen auf dieser Grundlage einen Bescheid über die Festsetzung der Grundsteuer B. Dieser Bescheid kann die Festsetzung der Grundsteuer für ein, ggf. aber auch für mehrere Kalenderjahre enthalten.
Ist in der Zukunft die gleiche Steuer wie im Vorjahr zu entrichten, kann die Gemeinde die Grundsteuer auch durch öffentliche Bekanntmachung festsetzen.
Die Grundsteuerzahlung ist nach den festgelegten Zahlungsterminen vorzunehmen.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Sind Sie Eigentümer eines Grundstücks, ist dafür eine Grundsteuer B zu zahlen.
Diese Leistung wird von den Finanzämtern erbracht. Finden Sie Ihr zuständiges Finanzamt unter https://ias.fin-nrw.de/.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2022
Stichwörter
Hinweise für Herzogenrath