Grundsteuerbescheid für Grundstücke erhalten
Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.
Beschreibung
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Die Höhe der Grundsteuer richtet sich nach dem Einheitswert des Grundbesitzes.
Voraussetzung für die Festsetzung der Grundsteuer ist der Grundsteuermessbescheid, der jedem Grundsteuerpflichtigen vom Finanzamt Hilden zugestellt wird.
Grundbesitz - Verkauf:
Die Grundsteuer wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen nach den Verhältnissen zu Beginn eines Kalenderjahres (Stichtag: 01. Januar) festgesetzt und erhoben. Die Grundsteuerpflicht endet zum 31. Dezember des Jahres, in dem der Grundbesitz auf den Erwerber (durch Kauf, Erbschaft, Schenkung oder ähnliches Rechtsgeschäft) übergegangen ist, grundsätzlich jedoch erst nach Erteilung eines Bescheides des Finanzamtes Hilden über die Zurechnungsfortschreibung auf den bzw. die neuen Eigentümer.
Wenn im Laufe eines Kalenderjahres Grundbesitz veräußert wird, muss die Grundsteuer noch für das gesamte Kalenderjahr vom Veräußerer gezahlt werden.
Aufgrund des Kaufvertrages steht es den Grundsteuerparteien frei, sich privatrechtlich zu einigen.
Unterjähriger Verkauf:
Sollten sich die beiden Grundsteuerparteien (Veräußerer/Erwerber) einig sein, so kann die Grundsteuer (zusammen mit den Gebühren: z.B. Entwässerungs- und Abfallgebühren) auf den 1. des auf den Monat des wirtschaftlichen Übergangs folgenden Monats auf den Erwerber übertragen werden.
Hierzu wird das Formular "Mitteilung über Eigentumswechsel" benötigt, welches ausgefüllt und von beiden Grundsteuerparteien unterschrieben an das Referat Steuern und Abgaben übermittelt werden muss. Dies kann auch per Mail erfolgen.
Das Formular kann unter den Downloads abgerufen werden.
Hebesätze:
Die Grundsteuerhebesätze in der Stadt Langenfeld Rhld. für das Jahr 2024 betragen
für die Grundsteuer A (Land- und forstwirtschaftliche Betriebe): 160 v.H. für die Grundsteuer B (Grundstücke): 360 v.H.
Berechnung der Grundsteuer:
Das Finanzamt Hilden ermittelt einen Grundsteuermessbetrag.
Die Stadt Langenfeld setzt einen Hebesatz fest.
Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer
Grundsteuerreform 2025:
Aktuelle Fragen und Antworten (FAQ) zur Grundsteuerreform finden Sie im Webangebot des Städte- und Gemeindebundes NRW (Themenschwerpunkt Grundsteuer): Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuer ab 2025
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
keine,
Die Grundlage für die Steuerfestsetzung und -erhebung wird bei der Bewertung durch das jeweils zuständige Finanzamt gelegt. Notwendige Unterlagen für die Wertfeststellung sind bereits in dem dortigen Wertfeststellungs- und Grundsteuermessbetragsverfahren einzureichen.
Sollten Sie ggf. einen Erlassantrag stellen wollen, erfragen Sie bitte in Ihrer Gemeinde, in welcher Form und unter Beifügung welcher Unterlagen dies zu erfolgen hat.
Formulare
Formulare: grundsätzlich keine; ggf. Einzugsermächtigung für die Gemeinde zur Teilnahme am Lastschriftverfahren
Onlineverfahren möglich: Erfragen sie dies bitte bei Ihrer Gemeinde.
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Die Steuerpflicht tritt ein, wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks sind.
Rechtsgrundlage(n)
§ 41 ff Grundsteuergesetz (GrStG) (für Stichtage bis zum 01.01.2024)
§§ 68 bis 94 und § 125, 129 bis 133 Bewertungsgesetz (BewG)
Verfahrensablauf
Nachdem das Finanzamt einen Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid erlassen hat, erteilt die Gemeinde Ihnen auf dieser Grundlage einen Bescheid über die Festsetzung der Grundsteuer B. Dieser Bescheid kann die Festsetzung der Grundsteuer für ein, ggf. aber auch für mehrere Kalenderjahre enthalten.
Ist in der Zukunft die gleiche Steuer wie im Vorjahr zu entrichten, kann die Gemeinde die Grundsteuer auch durch öffentliche Bekanntmachung festsetzen.
Die Grundsteuerzahlung ist nach den festgelegten Zahlungsterminen vorzunehmen.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Sind Sie Eigentümer eines Grundstücks, ist dafür eine Grundsteuer B zu zahlen.
Diese Leistung wird von den Finanzämtern erbracht. Finden Sie Ihr zuständiges Finanzamt unter https://ias.fin-nrw.de/.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2022
Stichwörter
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