Tierkörper und tierische Nebenprodukte Verarbeitung

    Verarbeitung tierischer Nebenprodukte, Tierkörper und tierischer Erzeugnisse, die nicht zum menschlichen Verzehr bestimmt sind.

    Hinweise für Herne

    Beschreibung

    Hinweise für Herne

    Grundsätzlich müssen Tierkörper, Tierkörperteile oder Erzeugnisse über Tierkörperbeseitigungsanstalten entsorgt werden. Nach § 27 Absätze 2 und 3 der Verordnung zur Durchführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung - TierNebV) gibt es für Körper von Heimtieren folgende Ausnahmen: 

    • wenn sie auf hierfür besonders zugelassenen Plätzen oder Anlagen (z.B. Tierfriedhof) vergraben werden,
    • wenn sie auf eigenem Gelände, nicht jedoch in Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze vergraben werden. Die Tierkörper dürfen nur so vergraben werden, dass sie mit einer ausreichenden, mindestens 50 Zentimeter starken Erdschicht, gemessen vom Rand der Grube, bedeckt sind. § 32 Absatz 2 Satz 1, § 45 Absatz 2 Satz 1 und § 48 Absatz 2 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes bleiben unberührt,
    • wenn sie durch Verbrennen in einer zugelassenen Verbrennungsanlage beseitigt werden. Bis zur Verbrennung sind die Heimtiere in der Verbrennungsanlage, in einem Zwischenbehandlungsbetrieb für Materila  der Kategorie 1 oder in einer tierärztlichen Praxis zu lagern.

    Die Abgabe, das Abliefern das Abholen, das Sammeln, das Befördern, das Lagern, das Verbrennen, das Behandeln und das Verwerten der genannten Tierkörper, Tierkörperteile und Erzeugnisse werden vom Veterinäramt Recklinghausen überwacht.

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    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung 44/1 - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Platz 9

    44623 Herne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02323 16-1632

    Fax: 02323 161233-9279

    E-Mail: ordnungsamt@herne.de

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herne

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.10.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.10.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de