Verarbeitung tierischer Nebenprodukte, Tierkörper und tierischer Erzeugnisse, die nicht zum menschlichen Verzehr bestimmt sind.
Beschreibung
Hinweise für Hamm
Überwachungstätigkeiten im Rahmen des Fleischhygienerechts
am Schlachthof der Firma Westfleisch eG.
Aufgabenschwerpunkt des Fleischhygieneamtes ist, den gesundheitlichen Verbraucherschutz bei der Gewinnung, Zerlegung, Verpackung und Lagerung von Fleisch im Schlachthof der Firma Westfleisch in Hamm-Uentrop sicherzustellen.
Durch die im Fleischhygienerecht vorgesehenen Kontrollen ist der Schutz vor Krankheiten, die vom Tier oder dem Genuss des vom Tier gewonnenen Fleisches auf den Menschen übergehen können, zu gewährleisten. Daneben ist durch die Entnahme und Untersuchung von Proben des geschlachteten Tieres auszuschließen, dass mit Rückständen belastetes Fleisch zum Verzehr freigegeben wird. Darüber hinaus wird durch die Kontrollen gewährleistet, dass Fleisch, das Qualitätsmängel aufweist, vom menschlichen Verzehr ausgenommen wird.
Nicht zuletzt wird die Einhaltung der rechtlich vorgegebenen Hygienevoraussetzungen bei der Schlachtung und Zerlegung des gewonnen Fleisches überwacht.
Hierzu sind die durch das Fleischhygienerecht vorgeschriebenen Untersuchungen am Schlachttier und beim daraus gewonnenen Fleisch vorzunehmen.
Durch die tierärztliche Untersuchung der angelieferten Schlachttiere (Schlachttieruntersuchung) ist festzustellen, ob klinische Hinweise auf Erkrankungen vorliegen, die das Fleisch des Tieres für den menschlichen Genuss bedenklich erscheinen lassen könnte. Entsprechend dem Ergebnis der Schlachttieruntersuchung ist die Entscheidung über die Schlachterlaubnis zu treffen. Nach der Schlachtung des Tieres werden der Schlachttierkörper und die Organe des Tieres einer Untersuchung durch den Tierarzt unterzogen (Fleischuntersuchung). Die Tierärzte werden dabei durch amtlichen Fachassistenten unterstützt. Bei Zweifeln an der Genusstauglichkeit von Fleisch werden weitergehende Untersuchungen vorgenommen. Zu diesem Zweck betreibt das Fleischhygieneamt in Hamm ein bakteriologisches Labor, das seit 2007 (gemäß DIN EN ISO-IEC17025 :2005) akkreditiert ist.
Bei Tieren, die die Trichinose auf den Menschen übertragen können, werden im Rahmen der Fleischuntersuchung Proben genommen und nach entsprechender Aufbereitung mikroskopisch untersucht. (Daneben werden im Labor des Fleischhygieneamtes auch Proben von anderen in Hamm angesiedelten Schlachtstätten untersucht).
Im Anschluss an die Untersuchungen wird das Fleisch der Tiere entsprechend dem Untersuchungsergebnis gekennzeichnet.
Die Ergebnisse der Untersuchungen sind unter Angabe der Herkunft der Schlachttiere und ggf. unter Angabe von Beanstandungsgründen zu dokumentieren.
Neben Merkmalen für Krankheiten, die auf den Menschen übergehen können, wird anlässlich der Untersuchungen auch Krankheitserscheinungen geachtet, die auf das Vorliegen von Tierseuchen hinweisen. Beim Verdacht oder beim Vorliegen einer Tierseuche sind Maßnahmen gegen eine Weiterverbreitung zu treffen. Vorbeugend erfolgt eine ständige Kontrolle der Reinigung und Desinfektion der Viehtransportfahrzeuge. Die Tierseuchenbekämpfung bildet deshalb einen weiteren Aufgabenbereich.
Des Weiteren obliegt dem Fleischhygieneamt die Überwachung der Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften bei der Anlieferung und beim Schlachten der Tiere.
Die Hygieneüberwachung wird durch die ständige Anwesenheit von Untersuchungspersonal bei Zerlegung, Verpackung und Verladung des gewonnen Fleisches sichergestellt.
Weitere Aufgabenfelder sind die Überwachung der Eigenkontrollen des Betriebes, die Anfertigung von Stellungnahmen und Gutachten sowie die Ausbildung von Veterinärpraktikanten und Veterinärreferendaren. Seit 2009 ist das Fleischhygieneamt nach DIN EN ISO 9001 : 2015 zertifiziert.
Ortsrecht
Rechtsgrundlagen allgemein
Verordnungen der EU (Hygienepaket)
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Dezernat III (Bezirksangelegenheiten, Ordnung, Recht)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02381 17-3036
Fax: 02381 17-2909
erforderliche Unterlagen
Die benötigten Antragsunterlagen sind je nach Art der beabsichtigten Tätigkeit unterschiedlich und können bei der zuständigen Veterinärbehörde angefragt werden. Für die Zulassung, bzw. Registrierung ist üblicherweise ist eine technische Beschreibung der beabsichtigten Arbeitsschritte, der Transportbehälter und Fahrzeuge sowie ein Lageplan des Betriebsgeländes erforderlich.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen können nicht pauschal aufgelistet werden, da die Anforderungen von vielen Faktoren abhängen, u.a. der Art, Herkunft und geplanten Nutzung des Materials.
Rechtsgrundlage(n)
Verordnung (EG) Nr. 1069/2009
Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG)
§ 10 Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (§ 10 TierNebG)
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.10.2024