Gewerbe AnmeldungOnline erledigen

    Gewerbe anmelden

    Beschreibung

    Hinweise für Wickede (Ruhr)

    Jede Ausübung einer selbstständigen, regelmäßigen, entgeltlichen Tätigkeit (Gewerbe) ist anzuzeigen. Wenn Ihr Gewerbebetrieb im Gemeindegebiet Wickede (Ruhr) liegt, nimmt die Gewerbemeldestelle der Gemeinde Wickede (Ruhr) Ihre Gewerbeanmeldung entgegen und bescheinigt Ihnen die ordnungsgemäße Anzeige Ihres Gewerbes.Eine Gewerbeanmeldung ist unverzüglich bei Beginn des Gewerbes erforderlich. Die Anmeldung eines Gewerbes hat in der Regel der Gewerbetreibende persönlich unter Vorlage des Personalausweises vorzunehmen. Bei Firmen, die im Handelsregister eingetragen sind bzw. eingetragen werden sollen, ist zusätzlich ein Auszug aus dem Handelsregister vorzulegen.Eine Gewerbeanmeldung ist erforderlichbei Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeitbei Übernahme eines bestehenden Betriebes (z. B. durch Kauf, Pacht oder Erbfolge)bei Verlegung des Gewerbebetriebes in eine andere Stadt (Anmeldung am neuen Standort)bei Errichtung einer Zweigstellebei Wechsel der Rechtsform bzw. GesellschaftsformAnzeigepflichtig istbei Einzelfirmen der Inhaber als natürliche Person,bei Personengesellschaften (wie GbR, OHG, KG) jeder geschäftsführende Gesellschafter; die Anzeigepflicht trifft jeden Gesellschafter in Person, unabhängig von den anderen.Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, Limited, AG) der gesetzliche Vertreter (z.B. der Geschäftsführer einer GmbH)Eine Gewerbeabmeldung ist erforderlich wennSie Ihre selbständige gewerbliche Tätigkeit auf Dauer einstellenSie Ihre Betriebsstätte in eine andere Stadt verlegenSie für Ihren Gewerbebetrieb eine neue Rechtsform wählen, zum Beispiel wenn Sie bisher eine Einzelfirma hatten und diese zukünftig als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) betreiben wollen. In diesem Fall muss die Einzelfirma abgemeldet und die GmbH neu angemeldet werden.Sie müssen Ihr Gewerbe bei der Gewerbemeldestelle der Gemeinde Wickede (Ruhr) ummelden, wenn Sie Ihren Gewerbebetrieb innerhalb von Wickede (Ruhr) verlegen oder sich Ihr Tätigkeitsfeld ändert, oder Ihr Waren- oder Dienstleistungsangebot ausgedehnt wird.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_266d2d0a583efe2f3d8f79e58bf02f51

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich 3 - Bürgerservice und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 81

    58739 Wickede (Ruhr)

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinde Wickede (Ruhr) - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 81

    58739 Wickede (Ruhr)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02377 915-125

    Fax: 02377 915-178

    E-Mail: ordnungsamt@wickede.de

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wickede (Ruhr)

    Personalausweis oder ReisepassBei juristischen Personen ggf. Auszug aus dem Handelsregister

    Voraussetzungen

    Sie wollen ein Gewerbe betreiben. Gewerbetreibende sind natürliche oder juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein, Kommanditgesellschaft auf Aktien). Anzeigepflichtig sind:

    • Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende,
    • Personengesellschaften (z.B. OHG, GbR) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter ,
    • KG jeder persönlich haftende Gesellschafter, die Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen
    • Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter

     

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wickede (Ruhr)

    Gewerbeordnung (GewO)Allgemeine Verwaltungsbührenordnung (AVerwGebO NRW)

    Verfahrensablauf

    Den Beginn eines stehenden Gewerbes müssen Sie bei der zuständigen Stelle anmelden. Gleiches gilt für den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle.

    Manche Gewerbetätigkeiten sind erlaubnispflichtig. Andere unterliegen der Überwachungsbedürftigkeit. Für sie gelten zusätzliche Anforderungen.

    Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können.

    Die Anmeldung des Gewerbes können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch vornehmen. Verwenden Sie hierfür das Formular Gewerbe-Anmeldung (GewA 1) .

    Melden Sie als Gewerbetreibender das Gewerbe nicht selbst, sondern als geschäftsführenden Gesellschafter oder als gesetzlicher Vertreter an, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht.

    Bei schriftlicher oder elektronischer Gewerbeanmeldung erhalten Sie innerhalb von 3 Tagen die Bestätigung Ihrer Gewerbeanmeldung (den so genannten Gewerbeschein), sofern Sie das Anmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt haben. Sprechen Sie persönlich vor, erhalten Sie die Bestätigung direkt bei der Anmeldung ausgehändigt.

    Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeanmeldung an andere Stellen wie das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter.

    Ist für Ihr Gewerbe zusätzlich eine Erlaubnis erforderlich (z. B. Bewachungsgewerbe, Betrieb einer Gaststätte) und liegt diese nicht vor, kann die zuständige Stelle die Fortsetzung des Betriebes untersagen.

    Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.

    Fristen

    Sie müssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt der Betriebsgründung anmelden. Bei einer verspäteten Anzeige kann eine Geldbuße verhängt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Bei persönlicher Vorsprache: sofort Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Gewerbeanmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

    Kosten

    Hinweise für Wickede (Ruhr)

    Gewerbemeldungen (An-/Ummeldung) Bescheinigungen des Empfanges und Prüfung der Anzeige über den Beginn oder die Verlegung eines Gewerbebetriebes sowie über Veränderungen (Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes, Ausdehnung auf nicht geschäftsübliche Waren oder Leistungen):für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sindGebühr: 26,00 Euro für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sindGebühr: 33,00 Euro für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen PersonenGebühr: 13,00 EuroZweitschriftenAusstellung einer Zweitschrift der Gewerbean- und -ummeldung für den GewerbetreibendenGebühr: 15,00 EuroGewerbeabmeldunggebührenfrei

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wickede (Ruhr)

    Gewerbemeldung onlineExistenzgründung IHK Arnsberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de