Gewerbe Anmeldung

    Gewerbe anmelden

    Beschreibung

    Hinweise für Lippstadt

    Sie möchten in Lippstadt ein neues Gewerbe eröffnen? Für den Start in die Selbstständigkeit finden Sie viele Informationen bei der Wirtschaftsförderung Lippstadt oder der Industrie- und Handelskammer.Jede gewerbliche Tätigkeit muss grundsätzlich vor ihrer Aufnahme angemeldet werden. Meldepflichtig sind dabei Tätigkeiten, die den Gewerbebegriff im Sinne des Gewerberechts erfüllen:"Gewerbe ist jede zulässige auf Gewinnerzielung gerichtet und auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeiten."Ausgenommen ist davon die Urproduktion, die Tätigkeiten freier Berufe (wie zum Beispiel Steuerberater) und die bloße Verwaltung und Nutzung eigenes Vermögens.Für die An-, Um- und Abmeldung der gewerblichen Tätigkeit wenden Sie sich an das Ordnungsamt (Fachdienst Sicherheit und Ordnung) bei der Stadt Lippstadt. Die Gewerbeordnung unterscheidet zwischen Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung und Gewerbeabmeldung. Wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle aufnimmt, muss dieses der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen (Gewerbeanmeldung). Das gleiche gilt bei der Verlegung des Betriebes, bei Änderung oder Erweiterung des Gewerbegegenstandes (Gewerbeummeldung) und bei Aufgabe des Betriebes (Gewerbeabmeldung).Auch noch wichtig: Personen, die ein sogenanntes überwachungsbedürftiges Gewerbe betreiben wollen, müssen bei der Gewerbeanmeldung zugleich ein Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beantragen. Eine Übersicht über alle überwachungsbedürftigen Gewerbe finden Sie hier. Neben den überwachungspflichtigen Gewerben, gibt es auch sogenannte erlaubnispflichtige Gewerbe (zum Beispiel Gaststätten etc.) und zulassungspflichtiges Handwerk. Bei der Gewerbeanmeldung ist in diesen Fällen die Gewerbeerlaubnis bzw. die Handwerkskarte vorzulegen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_31ba6f24494584cf6854ee0a9a7a3cc9

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 27.07.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachdienst Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Klusetor 19

    59555 Lippstadt

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachdienst Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Klusetor 19

    59555 Lippstadt

    Version

    Technisch geändert am 01.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachdienst Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Klusetor 19

    59555 Lippstadt

    Version

    Technisch geändert am 07.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lippstadt

    Welche Unterlagen Sie für eine Anmeldung, Abmeldung oder Ummeldung eines Gewerbes benötigen, teilen Ihnen die zuständigen Mitarbeiter des Fachdienstes Sicherheit und Ordnung auf Anfrage mit.

    Voraussetzungen

    Sie wollen ein Gewerbe betreiben. Gewerbetreibende sind natürliche oder juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein, Kommanditgesellschaft auf Aktien). Anzeigepflichtig sind:

    • Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende,
    • Personengesellschaften (z.B. OHG, GbR) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter ,
    • KG jeder persönlich haftende Gesellschafter, die Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen
    • Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter

     

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lippstadt

    Gewerbeordnung

    Verfahrensablauf

    Den Beginn eines stehenden Gewerbes müssen Sie bei der zuständigen Stelle anmelden. Gleiches gilt für den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle.

    Manche Gewerbetätigkeiten sind erlaubnispflichtig. Andere unterliegen der Überwachungsbedürftigkeit. Für sie gelten zusätzliche Anforderungen.

    Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können.

    Die Anmeldung des Gewerbes können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch vornehmen. Verwenden Sie hierfür das Formular Gewerbe-Anmeldung (GewA 1) .

    Melden Sie als Gewerbetreibender das Gewerbe nicht selbst, sondern als geschäftsführenden Gesellschafter oder als gesetzlicher Vertreter an, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht.

    Bei schriftlicher oder elektronischer Gewerbeanmeldung erhalten Sie innerhalb von 3 Tagen die Bestätigung Ihrer Gewerbeanmeldung (den so genannten Gewerbeschein), sofern Sie das Anmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt haben. Sprechen Sie persönlich vor, erhalten Sie die Bestätigung direkt bei der Anmeldung ausgehändigt.

    Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeanmeldung an andere Stellen wie das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter.

    Ist für Ihr Gewerbe zusätzlich eine Erlaubnis erforderlich (z. B. Bewachungsgewerbe, Betrieb einer Gaststätte) und liegt diese nicht vor, kann die zuständige Stelle die Fortsetzung des Betriebes untersagen.

    Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.

    Fristen

    Sie müssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt der Betriebsgründung anmelden. Bei einer verspäteten Anzeige kann eine Geldbuße verhängt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Bei persönlicher Vorsprache: sofort Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Gewerbeanmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

    Kosten

    Hinweise für Lippstadt

    Die Gebühr für eine Anmeldung oder Ummeldung eines Gewerbes beträgt 26 Euro.Für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind, beträgt die Gebühr 33 Euro. Für jeden weiteren Vertreter fallen 13 Euro Gebühren an.Die Abmeldung eines Gewerbes ist gebührenfrei.Für eine Ersatzbestätigung einer Gewerbemeldung fallen 15 Euro an Gebühren an.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lippstadt

    Gewerbeanmeldung nach § 14 oder § 55 c Gewerbeordnung mit EmpfangsbestätigungGewerbeummeldung nach § 14 oder § 55 c Gewerbeordnung mit EmpfangsbestätigungGewerbeabmeldung nach § 14 oder § 55 c Gewerbeordnung mit EmpfangsbestätigungGewerbemeldung - Beiblatt zur Gewerbemeldung für die Angabe von weiteren gesetzlich vertretungsberechtigten Personen und Gesellschaftern 1-fach

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de