Gewerbe anmelden
Beschreibung
Hinweise für Ense
Jede Person, also auch Personengesellschaften oder juristische Personen wie AGs oder GmbHs, die den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes in Ense aufnimmt, muss dieses Gewerbe bei der Gemeinde Ense anmelden. Die Anmeldepflicht beginnt mit Beginn der selbständigen Tätigkeit.
Ein stehendes Gewerbes sind zum Beispiel Firmen, Versicherungsvertreter, Einzelhandelsgeschäfte oder ähnliches. Nicht dazu zählen das Reisegewerbe, der Marktverkehr und freie Berufe.
Weitergehende Informationen in einfachen Schritten bis hin zur ausgefüllten Gewerbeanmeldung finden Sie auch beim "Infocenter Gewerbeanmeldung NRW".
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Ense
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Personalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes, da in Pässen keine Privatanschrift eingetragen ist,
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bei erlaubnispflichtigen Gewerben eine Kopie der entsprechenden Erlaubnis oder Konzession,
- bei Handwerkern oder handwerksähnlichen Betrieben die Eintragungsbestätigung der Handwerkskammer
Voraussetzungen
Sie wollen ein Gewerbe betreiben. Gewerbetreibende sind natürliche oder juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein, Kommanditgesellschaft auf Aktien). Anzeigepflichtig sind:
- Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende,
- Personengesellschaften (z.B. OHG, GbR) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter ,
- KG jeder persönlich haftende Gesellschafter, die Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen
- Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Ense
Verfahrensablauf
Den Beginn eines stehenden Gewerbes müssen Sie bei der zuständigen Stelle anmelden. Gleiches gilt für den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle.
Manche Gewerbetätigkeiten sind erlaubnispflichtig. Andere unterliegen der Überwachungsbedürftigkeit. Für sie gelten zusätzliche Anforderungen.
Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können.
Die Anmeldung des Gewerbes können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch vornehmen. Verwenden Sie hierfür das Formular Gewerbe-Anmeldung (GewA 1) .
Melden Sie als Gewerbetreibender das Gewerbe nicht selbst, sondern als geschäftsführenden Gesellschafter oder als gesetzlicher Vertreter an, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht.
Bei schriftlicher oder elektronischer Gewerbeanmeldung erhalten Sie innerhalb von 3 Tagen die Bestätigung Ihrer Gewerbeanmeldung (den so genannten Gewerbeschein), sofern Sie das Anmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt haben. Sprechen Sie persönlich vor, erhalten Sie die Bestätigung direkt bei der Anmeldung ausgehändigt.
Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeanmeldung an andere Stellen wie das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter.
Ist für Ihr Gewerbe zusätzlich eine Erlaubnis erforderlich (z. B. Bewachungsgewerbe, Betrieb einer Gaststätte) und liegt diese nicht vor, kann die zuständige Stelle die Fortsetzung des Betriebes untersagen.
Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Ense
Eine Gewerbeanmeldung kostet für
a) natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind
26,00 Euro.
b) juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind
33,00 Euro.
c) jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen
13,00 Euro.
Weitere Informationen
Hinweise für Ense
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022