Gewerbe Anmeldung

    Gewerbe anmelden

    Beschreibung

    Hinweise für Hallenberg

    Gewerbeanmeldung Sie möchten ein Gewerbe anmelden? Eine schriftliche Gewerbeanmeldung ist erforderlich, sobald eine erlaubte, selbständige auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte Tätigkeit ausgeübt wird. Die Verpflichtung zur Gewerbeanmeldung besteht jedoch nur bei stehenden Gewerben. Stehendes Gewerbe ist alles, was nicht Reise- oder Marktgewerbe ist. Reisegewerbe sind gewerbliche Tätigkeiten "ohne vorhergehende Bestellung und außerhalb einer gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben". Typische Beispiele für ein Reisegewerbe sind sog. "Marken-Vertreter" oder z. B. Personen, die von Haustür zu Haustür gehen und Zeitungen verkaufen wollen. Diese benötigen eine Reisegewerbekarte. Kein Gewerbe betreiben Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Journalisten, Architekten, in Heilhilfsberufen Tätige (z. B. Heilpraktiker, Hebammen, Masseure, Physiotherapeuten etc.). Gewerbeabmeldung Sie möchten Ihr Gewerbe abmelden? Eine schriftliche Gewerbeabmeldung ist erforderlich, wenn der Betriebssitz in Hallenberg aufgegeben wird. Sollte nur eine gewerbliche Tätigkeit aufgegeben werden, ist keine Gewerbeabmeldung, sondern eine Gewerbeummeldung erforderlich. Gewerbeummeldung Wenn sich der Sitz oder die Art Ihres Gewerbes ändert, müssen Sie eine Gewerbeummeldung vornehmen. Eine schriftliche Gewerbeummeldung ist erforderlich, wenn der Betriebssitz innerhalb von Hallenberg verlegt wurde oder wenn die gewerbliche Tätigkeit erweitert oder verändert wird. Reisegewerbekarten Reisegewerbe sind gewerbliche Tätigkeiten "ohne vorhergehende Bestellung und außerhalb einer gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben". Typische Beispiele für ein Reisegewerbe sind sog. "Marken-Vertreter" oder z. B. Personen, die von Haustür zu Haustür gehen und Zeitungen verkaufen wollen. Diese benötigen eine Reisegewerbekarte. Der Waren- und Leistungsumfang ist im Gesetz genau umgrenzt und bedarf hinsichtlich seiner Zulässigkeit einer Prüfung im Einzelfall, ebenso wie die Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers. Das bedeutet, das Reisegewerbe ist erlaubnispflichtig und darf erst ausgeübt werden, wenn die Erlaubnis in Form der Reisegewerbekarte erteilt ist. Zur Erlangung einer Reisegewerbekarte ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. Allgemeine Hinweise Es empfiehlt sich stets mit den zuständigen Mitarbeitern einen Termin zu vereinbaren und zu erfragen, welche Unterlagen vorzulegen sind. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der zuständigen Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerkskammer Südwestfalen. https://www.hwk-swf.de/ Sie haben auch die Möglichkeit, online eine Gewerbeabmeldung über das Bürgerportal der Stadt Hallenberg vorzunehmen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_266d2d0a583efe2f3d8f79e58bf02f51

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    30 - Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung, Bauen (Gewerbe)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59969 Hallenberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02984 303 134

    Fax: Nicht vorhanden

    E-Mail: c.kreutzmann@stadt-hallenberg.de

    Version

    Technisch geändert am 13.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefülltes Formular zur Gewerbeanmeldung
    • Nachweis der Identität (z. B.: Personalausweis oder Reisepass )
    • bei elektronischer Gewerbeanmeldung sind auch andere Möglichkeiten zur Identifizierung möglich (zum Beispiel elektronischer Personalausweis, De-Mail, PIN/TAN-Verfahren).
    • notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag bzw. Handelsregisterauszug, Zustimmung der Gesellschafter (bei juristischen Personen bzw. Personengesellschaften)
    • Zustimmungserklärung Gesellschafter
    • Beiblatt Vertretungsberechtigte

    Voraussetzungen

    Sie wollen ein Gewerbe betreiben. Gewerbetreibende sind natürliche oder juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein, Kommanditgesellschaft auf Aktien). Anzeigepflichtig sind:

    • Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende,
    • Personengesellschaften (z.B. OHG, GbR) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter ,
    • KG jeder persönlich haftende Gesellschafter, die Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen
    • Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter

     

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hallenberg

    Gewerbeordnung

    Verfahrensablauf

    Den Beginn eines stehenden Gewerbes müssen Sie bei der zuständigen Stelle anmelden. Gleiches gilt für den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle.

    Manche Gewerbetätigkeiten sind erlaubnispflichtig. Andere unterliegen der Überwachungsbedürftigkeit. Für sie gelten zusätzliche Anforderungen.

    Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können.

    Die Anmeldung des Gewerbes können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch vornehmen. Verwenden Sie hierfür das Formular Gewerbe-Anmeldung (GewA 1) .

    Melden Sie als Gewerbetreibender das Gewerbe nicht selbst, sondern als geschäftsführenden Gesellschafter oder als gesetzlicher Vertreter an, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht.

    Bei schriftlicher oder elektronischer Gewerbeanmeldung erhalten Sie innerhalb von 3 Tagen die Bestätigung Ihrer Gewerbeanmeldung (den so genannten Gewerbeschein), sofern Sie das Anmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt haben. Sprechen Sie persönlich vor, erhalten Sie die Bestätigung direkt bei der Anmeldung ausgehändigt.

    Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeanmeldung an andere Stellen wie das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter.

    Ist für Ihr Gewerbe zusätzlich eine Erlaubnis erforderlich (z. B. Bewachungsgewerbe, Betrieb einer Gaststätte) und liegt diese nicht vor, kann die zuständige Stelle die Fortsetzung des Betriebes untersagen.

    Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.

    Fristen

    Sie müssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt der Betriebsgründung anmelden. Bei einer verspäteten Anzeige kann eine Geldbuße verhängt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Bei persönlicher Vorsprache: sofort Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Gewerbeanmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

    Kosten

    Hinweise für Hallenberg

    Die Kosten richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW).

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hallenberg

    Gewerbeanmeldung (Bürgerportal) Gewerbeabmeldung (Bürgerportal) Gewerbeummeldung (Bürgerportal)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de