Gewerbe AnmeldungOnline erledigen

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    Beschreibung

    Hinweise für Witten

    Bei Störungen durch Gewerbebetriebe an Werktagen ist vorrangig zuständig Ennepe-Ruhr-Kreis Wasserwirtschaft und Immissionsschutz Hauptstr.92 58332 Schwelm Tel. 02336-930 E-Mail: verwaltung@en-kreis.de http://www.enkreis.de Insbesondere kümmert sich diese Stelle auch um andere Immissionen durch Gewerbebetriebe, wie beispielsweise Staub und Abgase. Grundsätzlich dürfen Gewerbetriebe von Montag bis Samstag in der Zeit von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr den Lärm verursachen, der in unmittelbarer und unvermeidbarer Weise mit der Gewerbeausübung oder der Ausübung des Handwerks verbunden ist. Ferner darf jederzeit Lärm bei der Beseitigung unmittelbarer Gefahren gemacht werden (beispielsweise Maschinenlärm zur Nachtzeit zur Behebung eines plötzlichen Bruches von Versorgungsleitungen). Allerdings können für einzelne lärmintensive Gerätschaften und Maschinen besondere Betriebszeiten gelten. Darüber hinaus gilt, dass die Stadt Witten - Ordnungsamt /Gewerbeangelegenheiten- dann zuständig ist, wenn sie eine besondere gewerbe- oder gaststättenrechtliche Genehmigung erteilt hat (beispielsweise für Spielhallen oder Gaststätten). Gastronomisch genutzte Außenflächen (beispielsweise Biergärten, Straßencafés, Terrassen) sind durch das Landesimmissionsschutzgesetz hinsichtlich der Betriebszeit auf 24.00 Uhr begrenzt. In Einzelfällen kann eine kürzere Betriebszeit festgelegt sein. Der Gebrauch von Musik- oder Tonwiedergabegeräten ist - abgesehen von der Nachtruhe in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr - nicht grundsätzlich verboten. Andere Personen dürfen aber nicht erheblich belästigt werden; ein bloßes Hören stellt sich jedoch noch nicht als Belästigung dar. Von den Verboten der §§ 9 und 10 des Landesimmissionsschutzgesetzes können auf Antrag in begründeten Einzelfällen gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Zum Schutz der Bevölkerung werden diese Genehmigungen jedoch nur selten gewährt. Sonn- und Feiertage genießen einen besonderen Schutz. Bei Störungen der Sonn- und Feiertagsruhe kann das Ordnungsamt / Ordnungsangelegenheiten weitere Auskünfte geben.

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    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    32 Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten

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    Hausanschrift

    Marktstraße 16

    58452 Witten

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    Technisch geändert am 07.03.2023

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    Technisch geändert am 13.09.2023

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    Technisch geändert am 13.09.2023

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    32 Ordnungsamt

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    Technisch geändert am 04.04.2023

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    Technisch geändert am 18.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefülltes Formular zur Gewerbeanmeldung
    • Nachweis der Identität (z. B.: Personalausweis oder Reisepass )
    • bei elektronischer Gewerbeanmeldung sind auch andere Möglichkeiten zur Identifizierung möglich (zum Beispiel elektronischer Personalausweis, De-Mail, PIN/TAN-Verfahren).
    • notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag bzw. Handelsregisterauszug, Zustimmung der Gesellschafter (bei juristischen Personen bzw. Personengesellschaften)
    • Zustimmungserklärung Gesellschafter
    • Beiblatt Vertretungsberechtigte

    Voraussetzungen

    Sie wollen ein Gewerbe betreiben. Gewerbetreibende sind natürliche oder juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein, Kommanditgesellschaft auf Aktien). Anzeigepflichtig sind:

    • Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende,
    • Personengesellschaften (z.B. OHG, GbR) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter ,
    • KG jeder persönlich haftende Gesellschafter, die Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen
    • Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter

     

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Witten

    Bundesimmissionsschutzgesetz (Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge - Neufassung vom 26. September 2002 - BGBl. I Seite 3830 - in der zurzeit gültigen Fassung) Landesimmissionsschutzgesetz (Gesetz zum Schutze vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen vom 18. März 1975 - GV. NRW. Seite 232 - in der zurzeit gültigen Fassung)

    Verfahrensablauf

    Den Beginn eines stehenden Gewerbes müssen Sie bei der zuständigen Stelle anmelden. Gleiches gilt für den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle.

    Manche Gewerbetätigkeiten sind erlaubnispflichtig. Andere unterliegen der Überwachungsbedürftigkeit. Für sie gelten zusätzliche Anforderungen.

    Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können.

    Die Anmeldung des Gewerbes können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch vornehmen. Verwenden Sie hierfür das Formular Gewerbe-Anmeldung (GewA 1) .

    Melden Sie als Gewerbetreibender das Gewerbe nicht selbst, sondern als geschäftsführenden Gesellschafter oder als gesetzlicher Vertreter an, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht.

    Bei schriftlicher oder elektronischer Gewerbeanmeldung erhalten Sie innerhalb von 3 Tagen die Bestätigung Ihrer Gewerbeanmeldung (den so genannten Gewerbeschein), sofern Sie das Anmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt haben. Sprechen Sie persönlich vor, erhalten Sie die Bestätigung direkt bei der Anmeldung ausgehändigt.

    Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeanmeldung an andere Stellen wie das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter.

    Ist für Ihr Gewerbe zusätzlich eine Erlaubnis erforderlich (z. B. Bewachungsgewerbe, Betrieb einer Gaststätte) und liegt diese nicht vor, kann die zuständige Stelle die Fortsetzung des Betriebes untersagen.

    Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.

    Fristen

    Sie müssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt der Betriebsgründung anmelden. Bei einer verspäteten Anzeige kann eine Geldbuße verhängt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Bei persönlicher Vorsprache: sofort Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Gewerbeanmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

    Kosten

    Hinweise für Witten

    Ausnahmegenehmigung vom Verbot von Betätigungen, welche geeignet sind, die Nachtruhe zu stören (§ 9 Abs.2 LImschG): je angefangene Stunde 22 € Ausnahmebegenehmigung vom Verbot der Benutzung von Tongeräten: je angefangene Stunde 11 € höchstens je Tag 25 € nur Lautsprecherdurchsagen je Tag 11 €

    Weitere Informationen

    Bei einer Änderung der Rechtsform müssen Sie sowohl eine Gewerbeabmeldung (für die Betriebsaufgabe unter der alten Rechtsform), als auch eine Gewerbeanmeldung (für die Betriebsaufnahme unter der neuen Rechtsform) abgeben.

    Was ist ein Gewerbe:

    Gewerbe ist jede nicht sozial unwerte, auf Gewinnerzielungsabsicht ausgerichtete und auf Dauer angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung selbstständig ausgeübte Tätigkeit. Es kommt nicht darauf an, ob tatsächlich ein Gewinn erzielt wird.

    Kein Gewerbe sind insbesondere sozial unwerte Tätigkeiten (z.B. Hellsehen), freie Berufe (wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater) oder weitere Tätigkeiten, die ein Hochschulstudium voraussetzen. Kein Gewerbe sind auch die Urproduktion (z.B. Land- und Forstwirtschaft), die wissenschaftliche Unternehmensberatung oder die Verwaltung eigenen Vermögens (z. B. eines Mietshauses) sowie generell verbotene bzw. sozial unwertige Tätigkeiten (z. B. illegales Glücksspiel).

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de