Gewerbe Anmeldung

    Gewerbe anmelden

    Beschreibung

    Hinweise für Herne

    Grundsätzlich muss jeder Gewerbebetrieb bei der Gewerbemeldestelle des Ordnungsamtes der Stadt Herne angemeldet werden. Dies gilt für jedes Unternehmen unabhängig von der Rechtsform.

    Ohne Bedeutung ist hierbei, ob die gewerbliche Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird und die Höhe des erzielten Gewinnes.

    Nach § 14 der Gewerbeordnung sind Sie verpflichtet, bei der zuständigen Ordnungsbehörde eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen, wenn Sie den Betrieb eines Gewerbes beginnen. Auch ein Umzug des Betriebes, die Änderung oder Ausdehnung des Gewerbes und die Aufgabe des Betriebes sind meldepflichtig.

    Sie müssen volljährig sein

    Bitte beachten Sie etwaig bestehende Erlaubnispflichten.

    Erlaubnispflichtig sind die Tätigkeiten, bei denen ein besonderes Schutzbedürfnis der Öffentlichkeit vorliegt. Unter anderem sind das Tätigkeiten, die nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung einer besonderen Erlaubnis bedürfen, zum Beispiel:
     

    • Vermittlung von Versicherungen
    • Vermittlung von Immobilien, Darlehen sowie bestimmter Kapital- und Vermögensanlagen
    • Ausübung eines Bewachungs-, Versteigerer- oder Pfandleihgewerbes
    • Güterkraftverkehrserlaubnis, Taxenkonzession
    • Schank- und Speisewirtschaften, Imbissbetriebe, Cafés, Bistros unter anderem mit Ausschank von alkoholischen Getränken


    Diese Auflistung der erlaubnispflichtigen Tätigkeiten ist nicht abschließend. Einzelheiten können bei der Gewerbebehörde erfragt werden.

    Der selbstständige Betrieb eines Handwerks als stehendes Gewerbe ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen, sowie Personengesellschaften gestattet.
    Die Gewerbeanzeige allein berechtigt nicht zum Betrieb eines Handwerks.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung 44/2 - Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Platz 9

    44623 Herne

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herne

    • Amtliches Formular zur Gewerbean-, Gewerbeab- oder Gewerbeummeldung. Diese sind bundesweit einheitlich.
    • Personalausweis oder Reisepass mit Wohnungsbestätigung.
    • gegebenenfalls Ihre Handwerkskarte (bei handwerklichen Tätigkeiten, die in der Handwerksrolle eintragungspflichtig sind).
    • gegebenenfalls einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister beziehungsweise den Gesellschaftervertrag (bei juristischen Personen - zum Beispiel GmbH).
    • gegebenenfalls eine Vertretungsvollmacht.

     

    Gewerbeanmeldung und -Ummeldung:

    Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder des Passes mit letzter Meldebescheinigung der Meldebehörde, da in Pässen keine Privatanschrift eingetragen ist.

    Bei ausländischen Gewerbetreibenden (nicht EU):

    Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung (ab dem 01.09.2011 "elektronischer Aufenthaltstitel" und ggf. Zusatzblatt)

    Bei im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister des Amtsgerichts eingetragenen Firmen/Vereinen:

    Bei bereits erfolgter Eintragung im Handelsregister Kopie eines unbeglaubigten Handelsregisterauszuges.

    Bei in Gründung befindlichen Firmen eine Kopie der notariellen Beurkundung des Gesellschaftervertrages/Gründungsvertrages (bei einer GmbH & Co.KG wird auch der Handelsregistereintrag der Komplementär-GmbH benötigt).

    Bei Sitzverlegung den bisherigen Handelsregisterauszug sowie eine Kopie der notariellen Beurkundung des Gesellschaftervertrages oder Kopie des neuen Handelsregisterauszuges.

    Bei ausländischen juristischen Personen:

    Nachweis der Eintragung im ausländischen Register und eine Übersetzung in die deutsche Sprache

    Bei Handwerkern oder handwerksähnlichen Betrieben:

    Eintragungsbestätigung der Handwerkskammer

    Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe:

    Kopie der entsprechenden Erlaubnis bzw. Konzession

    Allgemeinformulierungen bei Gewerbeanmeldungen und - Ummeldungen wie Service, Dienstleistungen, Handel mit Waren aller Art, Promotion usw. können als Tätigkeit nicht berücksichtigt werden. Die Tätigkeit muss genau bezeichnet sein.

    Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage der jeweiligen Originale.

     

    Gewerbeabmeldung:

    Ausgefüllte und unterschriebene Abmeldung ohne weitere Anlagen.

    Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage des Personalausweises oder des Passes mit letzter Meldebescheinigung der Meldebehörde.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Herne

    Nach § 14 der Gewerbeordnung sind Sie verpflichtet, bei der zuständigen Ordnungsbehörde eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen, wenn Sie den Betrieb eines Gewerbes beginnen. Auch ein Umzug des Betriebes, die Änderung oder Ausdehnung des Gewerbes und die Aufgabe des Betriebes sind meldepflichtig.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herne

    Gewerbeordnung (GewO). Die vollständigen Texte dieser Rechtsgrundlage finden Sie bei Bedarf über den folgenden Link zum Bundesministerium der Justiz: Gesetze im Internet 

    Verfahrensablauf

    Den Beginn eines stehenden Gewerbes müssen Sie bei der zuständigen Stelle anmelden. Gleiches gilt für den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle.

    Manche Gewerbetätigkeiten sind erlaubnispflichtig. Andere unterliegen der Überwachungsbedürftigkeit. Für sie gelten zusätzliche Anforderungen.

    Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können.

    Die Anmeldung des Gewerbes können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch vornehmen. Verwenden Sie hierfür das Formular Gewerbe-Anmeldung (GewA 1) .

    Melden Sie als Gewerbetreibender das Gewerbe nicht selbst, sondern als geschäftsführenden Gesellschafter oder als gesetzlicher Vertreter an, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht.

    Bei schriftlicher oder elektronischer Gewerbeanmeldung erhalten Sie innerhalb von 3 Tagen die Bestätigung Ihrer Gewerbeanmeldung (den so genannten Gewerbeschein), sofern Sie das Anmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt haben. Sprechen Sie persönlich vor, erhalten Sie die Bestätigung direkt bei der Anmeldung ausgehändigt.

    Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeanmeldung an andere Stellen wie das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter.

    Ist für Ihr Gewerbe zusätzlich eine Erlaubnis erforderlich (z. B. Bewachungsgewerbe, Betrieb einer Gaststätte) und liegt diese nicht vor, kann die zuständige Stelle die Fortsetzung des Betriebes untersagen.

    Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.

    Fristen

    Sie müssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt der Betriebsgründung anmelden. Bei einer verspäteten Anzeige kann eine Geldbuße verhängt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Bei persönlicher Vorsprache: sofort Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Gewerbeanmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herne

    Die Bestätigung Ihrer Gewerbeanzeige kann - bei Vorliegen aller Voraussetzungen und Unterlagen - in der Regel sofort erfolgen.

    Wer seiner Pflicht zur Gewerbeanzeige nicht nachkommt begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden kann.

    Bauliche Nutzungsänderung:

    Die Gewerbeanzeige ist keine Genehmigung zur Errichtung einer Betriebsstätte.

    Hierzu empfiehlt es sich, vor Abschuss eines Miet-, Pacht- oder Kaufvertrages eine Prüfung beim Bauordungsamt durchführen zu lassen.

    Link: Stadt Herne - Fachbereich Bauordnung  

    Weitere Informationen

    Bei einer Änderung der Rechtsform müssen Sie sowohl eine Gewerbeabmeldung (für die Betriebsaufgabe unter der alten Rechtsform), als auch eine Gewerbeanmeldung (für die Betriebsaufnahme unter der neuen Rechtsform) abgeben.

    Was ist ein Gewerbe:

    Gewerbe ist jede nicht sozial unwerte, auf Gewinnerzielungsabsicht ausgerichtete und auf Dauer angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung selbstständig ausgeübte Tätigkeit. Es kommt nicht darauf an, ob tatsächlich ein Gewinn erzielt wird.

    Kein Gewerbe sind insbesondere sozial unwerte Tätigkeiten (z.B. Hellsehen), freie Berufe (wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater) oder weitere Tätigkeiten, die ein Hochschulstudium voraussetzen. Kein Gewerbe sind auch die Urproduktion (z.B. Land- und Forstwirtschaft), die wissenschaftliche Unternehmensberatung oder die Verwaltung eigenen Vermögens (z. B. eines Mietshauses) sowie generell verbotene bzw. sozial unwertige Tätigkeiten (z. B. illegales Glücksspiel).

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Herne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de