Gewerbe anmelden
Beschreibung
Hinweise für Herne
Grundsätzlich muss jeder Gewerbebetrieb bei der Gewerbemeldestelle des Ordnungsamtes der Stadt Herne angemeldet werden. Dies gilt für jedes Unternehmen unabhängig von der Rechtsform.
Ohne Bedeutung ist hierbei, ob die gewerbliche Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird und die Höhe des erzielten Gewinnes.
Nach § 14 der Gewerbeordnung sind Sie verpflichtet, bei der zuständigen Ordnungsbehörde eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen, wenn Sie den Betrieb eines Gewerbes beginnen. Auch ein Umzug des Betriebes, die Änderung oder Ausdehnung des Gewerbes und die Aufgabe des Betriebes sind meldepflichtig.
Sie müssen volljährig sein
Bitte beachten Sie etwaig bestehende Erlaubnispflichten.
Erlaubnispflichtig sind die Tätigkeiten, bei denen ein besonderes Schutzbedürfnis der Öffentlichkeit vorliegt. Unter anderem sind das Tätigkeiten, die nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung einer besonderen Erlaubnis bedürfen, zum Beispiel:
- Vermittlung von Versicherungen
- Vermittlung von Immobilien, Darlehen sowie bestimmter Kapital- und Vermögensanlagen
- Ausübung eines Bewachungs-, Versteigerer- oder Pfandleihgewerbes
- Güterkraftverkehrserlaubnis, Taxenkonzession
- Schank- und Speisewirtschaften, Imbissbetriebe, Cafés, Bistros unter anderem mit Ausschank von alkoholischen Getränken
Diese Auflistung der erlaubnispflichtigen Tätigkeiten ist nicht abschließend. Einzelheiten können bei der Gewerbebehörde erfragt werden.
Der selbstständige Betrieb eines Handwerks als stehendes Gewerbe ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen, sowie Personengesellschaften gestattet.
Die Gewerbeanzeige allein berechtigt nicht zum Betrieb eines Handwerks.
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Ansprechpartner
Abteilung 44/2 - Gewerbeangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: gewerbemeldestelle@herne.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Herne
- Amtliches Formular zur Gewerbean-, Gewerbeab- oder Gewerbeummeldung. Diese sind bundesweit einheitlich.
- Personalausweis oder Reisepass mit Wohnungsbestätigung.
- gegebenenfalls Ihre Handwerkskarte (bei handwerklichen Tätigkeiten, die in der Handwerksrolle eintragungspflichtig sind).
- gegebenenfalls einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister beziehungsweise den Gesellschaftervertrag (bei juristischen Personen - zum Beispiel GmbH).
- gegebenenfalls eine Vertretungsvollmacht.
Gewerbeanmeldung und -Ummeldung:
Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder des Passes mit letzter Meldebescheinigung der Meldebehörde, da in Pässen keine Privatanschrift eingetragen ist.
Bei ausländischen Gewerbetreibenden (nicht EU):
Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung (ab dem 01.09.2011 "elektronischer Aufenthaltstitel" und ggf. Zusatzblatt)
Bei im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister des Amtsgerichts eingetragenen Firmen/Vereinen:
Bei bereits erfolgter Eintragung im Handelsregister Kopie eines unbeglaubigten Handelsregisterauszuges.
Bei in Gründung befindlichen Firmen eine Kopie der notariellen Beurkundung des Gesellschaftervertrages/Gründungsvertrages (bei einer GmbH & Co.KG wird auch der Handelsregistereintrag der Komplementär-GmbH benötigt).
Bei Sitzverlegung den bisherigen Handelsregisterauszug sowie eine Kopie der notariellen Beurkundung des Gesellschaftervertrages oder Kopie des neuen Handelsregisterauszuges.
Bei ausländischen juristischen Personen:
Nachweis der Eintragung im ausländischen Register und eine Übersetzung in die deutsche Sprache
Bei Handwerkern oder handwerksähnlichen Betrieben:
Eintragungsbestätigung der Handwerkskammer
Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe:
Kopie der entsprechenden Erlaubnis bzw. Konzession
Allgemeinformulierungen bei Gewerbeanmeldungen und - Ummeldungen wie Service, Dienstleistungen, Handel mit Waren aller Art, Promotion usw. können als Tätigkeit nicht berücksichtigt werden. Die Tätigkeit muss genau bezeichnet sein.
Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage der jeweiligen Originale.
Gewerbeabmeldung:
Ausgefüllte und unterschriebene Abmeldung ohne weitere Anlagen.
Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage des Personalausweises oder des Passes mit letzter Meldebescheinigung der Meldebehörde.
Voraussetzungen
Hinweise für Herne
Nach § 14 der Gewerbeordnung sind Sie verpflichtet, bei der zuständigen Ordnungsbehörde eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen, wenn Sie den Betrieb eines Gewerbes beginnen. Auch ein Umzug des Betriebes, die Änderung oder Ausdehnung des Gewerbes und die Aufgabe des Betriebes sind meldepflichtig.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Herne
Gewerbeordnung (GewO). Die vollständigen Texte dieser Rechtsgrundlage finden Sie bei Bedarf über den folgenden Link zum Bundesministerium der Justiz: Gesetze im Internet
Verfahrensablauf
Den Beginn eines stehenden Gewerbes müssen Sie bei der zuständigen Stelle anmelden. Gleiches gilt für den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle.
Manche Gewerbetätigkeiten sind erlaubnispflichtig. Andere unterliegen der Überwachungsbedürftigkeit. Für sie gelten zusätzliche Anforderungen.
Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können.
Die Anmeldung des Gewerbes können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch vornehmen. Verwenden Sie hierfür das Formular Gewerbe-Anmeldung (GewA 1) .
Melden Sie als Gewerbetreibender das Gewerbe nicht selbst, sondern als geschäftsführenden Gesellschafter oder als gesetzlicher Vertreter an, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht.
Bei schriftlicher oder elektronischer Gewerbeanmeldung erhalten Sie innerhalb von 3 Tagen die Bestätigung Ihrer Gewerbeanmeldung (den so genannten Gewerbeschein), sofern Sie das Anmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt haben. Sprechen Sie persönlich vor, erhalten Sie die Bestätigung direkt bei der Anmeldung ausgehändigt.
Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeanmeldung an andere Stellen wie das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter.
Ist für Ihr Gewerbe zusätzlich eine Erlaubnis erforderlich (z. B. Bewachungsgewerbe, Betrieb einer Gaststätte) und liegt diese nicht vor, kann die zuständige Stelle die Fortsetzung des Betriebes untersagen.
Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Herne
Die Bestätigung Ihrer Gewerbeanzeige kann - bei Vorliegen aller Voraussetzungen und Unterlagen - in der Regel sofort erfolgen.
Wer seiner Pflicht zur Gewerbeanzeige nicht nachkommt begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden kann.
Bauliche Nutzungsänderung:
Die Gewerbeanzeige ist keine Genehmigung zur Errichtung einer Betriebsstätte.
Hierzu empfiehlt es sich, vor Abschuss eines Miet-, Pacht- oder Kaufvertrages eine Prüfung beim Bauordungsamt durchführen zu lassen.
Weitere Informationen
Bei einer Änderung der Rechtsform müssen Sie sowohl eine Gewerbeabmeldung (für die Betriebsaufgabe unter der alten Rechtsform), als auch eine Gewerbeanmeldung (für die Betriebsaufnahme unter der neuen Rechtsform) abgeben.
Was ist ein Gewerbe:
Gewerbe ist jede nicht sozial unwerte, auf Gewinnerzielungsabsicht ausgerichtete und auf Dauer angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung selbstständig ausgeübte Tätigkeit. Es kommt nicht darauf an, ob tatsächlich ein Gewinn erzielt wird.
Kein Gewerbe sind insbesondere sozial unwerte Tätigkeiten (z.B. Hellsehen), freie Berufe (wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater) oder weitere Tätigkeiten, die ein Hochschulstudium voraussetzen. Kein Gewerbe sind auch die Urproduktion (z.B. Land- und Forstwirtschaft), die wissenschaftliche Unternehmensberatung oder die Verwaltung eigenen Vermögens (z. B. eines Mietshauses) sowie generell verbotene bzw. sozial unwertige Tätigkeiten (z. B. illegales Glücksspiel).
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022
Stichwörter
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