Gewerbe Anmeldung

    Gewerbe anmelden

    Beschreibung

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Der Beginn eines stehenden Gewerbes ist unter Verwendung des beigefügten Vordruckes der zuständigen Ordnungsbehörde anzuzeigen.

    Hierbei ist zu beachten, dass nicht nur die Neuerrichtung eines Betriebes beziehungswiese einer Zweigniederlassung den Beginn eines Gewerbes darstellt, sondern auch die Übernahme eines bereits bestehenden Betriebes sowie die Umwandlung eines Unternehmens in eine andere Rechtsform.

    Die Verlegung eines Betriebes aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde ist bei der einen Behörde eine Gewerbeabmeldung, bei der anderen Behörde als Gewerbeanmeldung zu behandeln.

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    Weitere Informationen
    Der Beginn einer gewerblichen Tätigkeit ist nach § 14 der Gewerbeordnung unter Verwendung des beigefügten Vordruckes bei der Gewerbemeldestelle des jeweiligen Ortes anzuzeigen.

    Folgende Tätigkeiten sind überwachungsbedürftig. Der örtlichen Ordnungsbehörde sind daher von dem Gewerbetreibenden ein Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen.

    • An- und Verkauf von
    • hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computer, optischen Erzeugnisse, Fotoapparate, Videokameras, Teppiche, Pelz- und Lederbekleidung,
    • Kraftfahrzeugen und Fahrrädern,
    • Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen,
    • Edelstein, Perlen und Schmuck und
    • Altmetallen,
    • auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe
    • Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten (Auskunfteien, Detekteien)
    • Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften,
    • Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften
    • der Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen ein-schließlich des Schlüsseldienst,
    • Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungs-werkzeuge.

    Darüber hinaus sind zur Ausübung bestimmter Tätigkeiten gesonderte Erlaubnisse nötig (Beispiele: Taxigewerbe, Reisegewerbe, Bewachungsgewerbe, Spielhallen und Gaststätten)

    Von der Gewerbeanzeige werden verschiedene Behörden informiert (unter anderem das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer, die Krankenkasse, die Berufsgenossenschaft und viele andere mehr).


    Online-Terminvergabe für das Bürgerbüro

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_266d2d0a583efe2f3d8f79e58bf02f51

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Ostkorso 8

    32545 Bad Oeynhausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: Telefon: +49(0)5731 14 - 1111

    Fax: Fax: +49(0)5731 14 - 1920

    E-Mail: buergerbuero@badoeynhausen.de

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Neben dem vollständig ausgefüllten Antragsformular sind folgende Unterlagen vorzulegen:

    • Personalausweis
    • evtl. Handwerkskarte
    • evtl. Vollmacht

    zusätzlich:

    • bei einer GmbH in Gründung: Gesellschaftsvertrag

    • bei im Handelsregister eingetragenen Gesellschaften: persönlichen Angaben zum Geschäftsführer, Auszug aus dem Handelsregister

    • bei überwachungsbedürftigen Tätigkeiten: Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, Auskunft aus dem Gewerbe-zentralregister

    • bei Ausländern: gültige Aufenthaltserlaubnis (selbstständige Tätigkeit muss ausländerrechtlich erlaubt sein)

    Voraussetzungen

    Sie wollen ein Gewerbe betreiben. Gewerbetreibende sind natürliche oder juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein, Kommanditgesellschaft auf Aktien). Anzeigepflichtig sind:

    • Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende,
    • Personengesellschaften (z.B. OHG, GbR) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter ,
    • KG jeder persönlich haftende Gesellschafter, die Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen
    • Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter

     

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Verfahrensablauf

    Den Beginn eines stehenden Gewerbes müssen Sie bei der zuständigen Stelle anmelden. Gleiches gilt für den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle.

    Manche Gewerbetätigkeiten sind erlaubnispflichtig. Andere unterliegen der Überwachungsbedürftigkeit. Für sie gelten zusätzliche Anforderungen.

    Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können.

    Die Anmeldung des Gewerbes können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch vornehmen. Verwenden Sie hierfür das Formular Gewerbe-Anmeldung (GewA 1) .

    Melden Sie als Gewerbetreibender das Gewerbe nicht selbst, sondern als geschäftsführenden Gesellschafter oder als gesetzlicher Vertreter an, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht.

    Bei schriftlicher oder elektronischer Gewerbeanmeldung erhalten Sie innerhalb von 3 Tagen die Bestätigung Ihrer Gewerbeanmeldung (den so genannten Gewerbeschein), sofern Sie das Anmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt haben. Sprechen Sie persönlich vor, erhalten Sie die Bestätigung direkt bei der Anmeldung ausgehändigt.

    Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeanmeldung an andere Stellen wie das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter.

    Ist für Ihr Gewerbe zusätzlich eine Erlaubnis erforderlich (z. B. Bewachungsgewerbe, Betrieb einer Gaststätte) und liegt diese nicht vor, kann die zuständige Stelle die Fortsetzung des Betriebes untersagen.

    Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.

    Fristen

    Sie müssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt der Betriebsgründung anmelden. Bei einer verspäteten Anzeige kann eine Geldbuße verhängt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Bei persönlicher Vorsprache: sofort Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Gewerbeanmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

    Kosten

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    • Gewerbeanmeldung: 26,00 € für Einzelunternehmen, 33 € für juristische Personen
    • Zweitschrift der Gewerbemeldung: 15,00 €
    • evtl. jeweils 13 € für das Führungszeugnis und die Auskunft auf dem Gewerbezentralregister

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de