Gewerbe anmelden
Beschreibung
Hinweise für Dörentrup
Als Gewerbe zählt jede haupt- oder nebenberuflich selbstständige Tätigkeit, die auf Gewinnerzielung und Dauer ausgelegt ist.
Wer sein Gewerbe erweitern oder ändern will, muss dieses ummelden.
Wer sein Gewerbe nicht mehr betreibt, muss dieses abmelden, z. B., wenn Sie den Betrieb in eine andere Stadt verlegen, den Betrieb aufgeben, Sie aus einer Personengesellschaft (z. B. GbR, OHG) austreten
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Fachbereich II - Ordnung & Soziales
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05265 739-0
Fax: 05265 739-196
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Dörentrup
Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage der Originale, bei Meldung per Fax oder Post müssen die geforderten Unterlagen in Kopie beigefügt werden.
Bei Einzelgewerbetreibenden aus einem der EU-Mitgliedstaaten:
- Personalausweis oder Pass
Bei Einzelgewerbebetreibenden aus einem Nicht-EU-Staat:
- die für eine selbständige Tätigkeit erforderliche Aufenthaltsgenehmigung
Bei im Handels-, Gesellschafts- oder Vereinsregister eingetragenen Firmen, Gesellschaften bzw. Vereinen:
- persönliche Angaben der geschäftsführenden Person oder Personen, ausgewiesen durch Personalausweis / Personalausweise
- Registerauszug des Amtsgerichtes; bei einer GmbH & Co.KG wird zusätzlich der Handelsregistereintrag der Komplementär-GmbH benötigt.
Bei ausländischen juristischen Personen:
- persönliche Angaben der geschäftsführenden Person oder Personen, ausgewiesen durch Personalausweis / Personalausweise
- Nachweis über die Eintragung in das Handelsregister des Gründungsstaates und eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache
Bei Handwerksbetrieben:
- Handwerkskarte, Unbedenklichkeitsbescheinigung oder Bescheinigung über die Eintragung in die Nebenrolle der Handwerkskammer
Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe:
- Erlaubnis bzw. Konzession des Ordnungsamtes (z. B. für Gaststätten mit Alkoholausschank, Bewachungsgewerbe, Makler, Pfandleiher, Spielhallen, Spielautomaten, Versteigerer)
- Erlaubnis des Straßenverkehrsamtes (z. B. für Güterverkehr, Fahrschulen, Taxiunternehmen)
- Erlaubnis des Gesundheitsamtes (z. B. für Apotheken)
Voraussetzungen
Sie wollen ein Gewerbe betreiben. Gewerbetreibende sind natürliche oder juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein, Kommanditgesellschaft auf Aktien). Anzeigepflichtig sind:
- Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende,
- Personengesellschaften (z.B. OHG, GbR) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter ,
- KG jeder persönlich haftende Gesellschafter, die Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen
- Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Den Beginn eines stehenden Gewerbes müssen Sie bei der zuständigen Stelle anmelden. Gleiches gilt für den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle.
Manche Gewerbetätigkeiten sind erlaubnispflichtig. Andere unterliegen der Überwachungsbedürftigkeit. Für sie gelten zusätzliche Anforderungen.
Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können.
Die Anmeldung des Gewerbes können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch vornehmen. Verwenden Sie hierfür das Formular Gewerbe-Anmeldung (GewA 1) .
Melden Sie als Gewerbetreibender das Gewerbe nicht selbst, sondern als geschäftsführenden Gesellschafter oder als gesetzlicher Vertreter an, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht.
Bei schriftlicher oder elektronischer Gewerbeanmeldung erhalten Sie innerhalb von 3 Tagen die Bestätigung Ihrer Gewerbeanmeldung (den so genannten Gewerbeschein), sofern Sie das Anmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt haben. Sprechen Sie persönlich vor, erhalten Sie die Bestätigung direkt bei der Anmeldung ausgehändigt.
Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeanmeldung an andere Stellen wie das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter.
Ist für Ihr Gewerbe zusätzlich eine Erlaubnis erforderlich (z. B. Bewachungsgewerbe, Betrieb einer Gaststätte) und liegt diese nicht vor, kann die zuständige Stelle die Fortsetzung des Betriebes untersagen.
Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Dörentrup
Gewerbean- oder ummeldung:
a) für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind 26,-- Euro
b) für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind 33,-- Euro
c) für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen 13,-- Euro
d) für die Zweitschrift der Gewerbeanmeldung 15,-- Euro
Bei schriftlicher Anmeldung fügen Sie deshalb bitte neben den benötigten Unterlagen auch
einen Verrechnungsscheck über die Gebühr bzw. den Betrag in bar bei. Ansonsten wird Ihnen die Bestätigung mit einer entsprechenden Zahlungsaufforderung zugestellt.
Die Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.
Weitere Informationen
Bei einer Änderung der Rechtsform müssen Sie sowohl eine Gewerbeabmeldung (für die Betriebsaufgabe unter der alten Rechtsform), als auch eine Gewerbeanmeldung (für die Betriebsaufnahme unter der neuen Rechtsform) abgeben.
Was ist ein Gewerbe:
Gewerbe ist jede nicht sozial unwerte, auf Gewinnerzielungsabsicht ausgerichtete und auf Dauer angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung selbstständig ausgeübte Tätigkeit. Es kommt nicht darauf an, ob tatsächlich ein Gewinn erzielt wird.
Kein Gewerbe sind insbesondere sozial unwerte Tätigkeiten (z.B. Hellsehen), freie Berufe (wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater) oder weitere Tätigkeiten, die ein Hochschulstudium voraussetzen. Kein Gewerbe sind auch die Urproduktion (z.B. Land- und Forstwirtschaft), die wissenschaftliche Unternehmensberatung oder die Verwaltung eigenen Vermögens (z. B. eines Mietshauses) sowie generell verbotene bzw. sozial unwertige Tätigkeiten (z. B. illegales Glücksspiel).
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022
Stichwörter
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