Gewerbe AnmeldungOnline erledigen

    Gewerbe anmelden

    Beschreibung

    Hinweise für Herford

    • Jede planmäßige,
    • in Absicht auf Gewinnerzielung vorgenommene,
    • auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit
      ist ein Gewerbe und muss angemeldet werden.
      Diese Anmeldung besteht unabhängig davon, ob diese Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird. Auch die Übernahme eines bereits bestehenden Gewerbebetriebes oder die Eröffnung einer weiteren Filiale muss angemeldet werden. Zu den Gewerbetreibenden/Geschäftsleuten gehören insbesondere Händler*innen, Gastronomen/Gastronominnen und Handwerker*innen.

    Die Gewerbeanmeldung ist gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs vorzunehmen.

    Nicht als Gewerbe zählen die Tätigkeiten als Freiberufler (z.B. Ärzte/Ärztinnen, Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen und Steuerberater/Steuerberaterinnen).

    Freie Berufe müssen ihr Gewerbe im Allgemeinen nicht anzeigen!

    In der Regel handelt es sich bei den in § 18 EStG genannten Berufen um Freie Berufe auch im Sinne des Gewerberechts. Danach sind Freie Berufe insbesondere:

    • Heilberufe: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten (Physiotherapeuten)
    • Rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe: Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, beratende Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer und Bücherrevisoren
    • Naturwissenschaftliche /technische Berufe: Vermessungsingenieure, Ingenieure, Handelschemiker, Architekten, Lotsen
    • Sprach- und informationsvermittelnde Berufe: Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer.

    Gleiches gilt für die in § 1 Abs. 2 PartGG genannten zusätzlichen Berufe: Diplom-Psychologe, Heilmasseur, Hebamme, Hauptberuflicher Sachverständiger.

    Beachten Sie auch Folgendes: Entscheidend ist immer die konkret ausgeübte Tätigkeit. Dies spielt bei sogenannten gemischten Tätigkeiten eine Rolle. Ein Rechtsanwalt etwa wird bezüglich seiner Tätigkeit als Anwalt als Freier Beruf eingeordnen, dagegen als Gewerbetreibender, soweit er in Nebentätigkeit als Berufsbetreuer tätig ist. Derartige Konstellationen sind vielfach denkbar: Beispielsweise vermarktet eine Autorin ihre Werke über einen eigenen Online-Verlag. Die schriftstellende Tätigkeit ist ein Freier Beruf. Der Bücherverkauf dagegen stellt ein Gewerbe dar. Es sollte daher speziell auch buchhalterisch möglichst getrennt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_7a3e1a1e52b23ca292095037791e7891

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    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 11.05.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerberatung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    32052 Herford

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05221 189-810

    Fax: 05221 189-820

    Version

    Technisch geändert am 17.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herford

    Neben dem vollständig ausgefüllten Antragsformular sind folgende Unterlagen vorzulegen:

    • Ausweisdokument oder Pass
    • evtl. Handwerkskarte
    • evtl. Vollmacht

    zusätzlich:

    • bei einer GmbH in Gründung: Gesellschaftsvertrag
    • bei im Handelsregister eingetragenen Gesellschaften: persönlichen Angaben zum Geschäftsführer, Auszug aus dem Handelsregister
    • bei überwachungsbedürftigen Tätigkeiten: Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
    • bei Ausländern: gültige Aufenthaltserlaubnis (selbstständige Tätigkeit muss ausländerrechtlich erlaubt sein)

    Voraussetzungen

    Sie wollen ein Gewerbe betreiben. Gewerbetreibende sind natürliche oder juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein, Kommanditgesellschaft auf Aktien). Anzeigepflichtig sind:

    • Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende,
    • Personengesellschaften (z.B. OHG, GbR) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter ,
    • KG jeder persönlich haftende Gesellschafter, die Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen
    • Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter

     

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Den Beginn eines stehenden Gewerbes müssen Sie bei der zuständigen Stelle anmelden. Gleiches gilt für den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle.

    Manche Gewerbetätigkeiten sind erlaubnispflichtig. Andere unterliegen der Überwachungsbedürftigkeit. Für sie gelten zusätzliche Anforderungen.

    Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können.

    Die Anmeldung des Gewerbes können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch vornehmen. Verwenden Sie hierfür das Formular Gewerbe-Anmeldung (GewA 1) .

    Melden Sie als Gewerbetreibender das Gewerbe nicht selbst, sondern als geschäftsführenden Gesellschafter oder als gesetzlicher Vertreter an, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht.

    Bei schriftlicher oder elektronischer Gewerbeanmeldung erhalten Sie innerhalb von 3 Tagen die Bestätigung Ihrer Gewerbeanmeldung (den so genannten Gewerbeschein), sofern Sie das Anmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt haben. Sprechen Sie persönlich vor, erhalten Sie die Bestätigung direkt bei der Anmeldung ausgehändigt.

    Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeanmeldung an andere Stellen wie das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter.

    Ist für Ihr Gewerbe zusätzlich eine Erlaubnis erforderlich (z. B. Bewachungsgewerbe, Betrieb einer Gaststätte) und liegt diese nicht vor, kann die zuständige Stelle die Fortsetzung des Betriebes untersagen.

    Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.

    Fristen

    Sie müssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt der Betriebsgründung anmelden. Bei einer verspäteten Anzeige kann eine Geldbuße verhängt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Bei persönlicher Vorsprache: sofort Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Gewerbeanmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

    Kosten

    Hinweise für Herford

    • Gewerbeanmeldung:
        • für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind 26 €,
        • für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind 33 €,
        • für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen 13 €.
    • Zweitschrift der Gewerbemeldung: 15,00 €
    • evtl. jeweils 13,00 € für das Führungszeugnis und die Auskunft auf dem Gewerbezentralregister

    Weitere Informationen

    Hinweise für Herford

    Zu weiterführenden Informationen empfehlen wir:

    • Allgemein zu Freien Berufen, der Abgrenzung zum Gewerbe inklusive eines Selbsttests: siehe hier (Stand: 04/2018)
    • Das Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie mit weiteren (Praxis-)Hinweisen, speziell auf Gründer ausgerichtet: siehe hier
    • Zu den "gemischten Tätigkeiten" und speziell auch zur Beurteilung bei Personengesellschaften: siehe hier.

    Weitere Informationen zum Thema Freie Berufe finden Sie auch hier.

     

    Der Beginn einer gewerblichen Tätigkeit ist nach § 14 der Gewerbeordnung unter Verwendung des beigefügten Vordruckes bei der Gewerbemeldestelle des jeweiligen Ortes anzuzeigen.

    Folgende Tätigkeiten sind überwachungsbedürftig. Der örtlichen Ordnungsbehörde sind daher von dem Gewerbetreibenden ein Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen.

    • An- und Verkauf von
      hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computer, optischen Erzeugnisse, Fotoapparate, Videokameras, Teppiche, Pelz- und Lederbekleidung, Kraftfahrzeugen und Fahrrädern,
      Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen,
      Edelstein, Perlen und Schmuck und
      Altmetallen.
    • Auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe
    • Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten (Auskunfteien, Detekteien)
    • Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften
    • Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften
    • Der Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich des Schlüsseldienst
    • Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge.

    Darüber hinaus sind zur Ausübung bestimmter Tätigkeiten gesonderte Erlaubnisse nötig (Beispiele: Taxigewerbe, Reisegewerbe, Bewachungsgewerbe und Gaststätten).

    Von der Gewerbeanzeige werden verschiedene Behörden informiert (unter anderem das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer, die Krankenkasse, die Berufsgenossenschaft und viele andere mehr).

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Herford

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de