Gewerbe AnmeldungOnline erledigen

    Gewerbe anmelden

    Beschreibung

    Hinweise für Bielefeld

    Der Beginn einer gewerblichen Tätigkeit ist nach § 14 der Gewerbeordnung vom Gewerbetreibenden im Ordnungsamt oder einem Bezirksamt anzuzeigen.

    Gewerbetreibende bzw. Gewerbetreibender ist jede, die bzw. jeder, der haupt- oder nebenberuflich eine selbstständige, auf Gewinnerzielung und Dauer angelegte Tätigkeit wahrnimmt.

    Ausnahmen stellen die sogenannten freiberuflichen Tätigkeiten (z. B. Ärztin bzw. Arzt, Architektin bzw. Architekt, Steuerberaterin bzw. Steuerberater), die Urproduktion (z. B. Land- und Forstwirtschaft), persönliche Dienstleistungen höherer Art und die bloße Verwaltung eigenen Vermögens dar.

    Darüber hinaus sind zur Ausübung bestimmter Tätigkeiten gesonderte Erlaubnisse nötig (z. B. Taxigewerbe, Reisegewerbe, Bewachungsgewerbe und Gaststätten).

    Das Startercenter NRW unterstützt Sie bei der Gewerbeanmeldung und bietet zusätzliche Tipps.

    Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 21.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Sennestadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindemann-Platz 3

    33689 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-5651

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Heepen Team Ordnung und Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Salzufler Straße 13

    33719 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-3438

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungsamt Geschäftsbereich Sicherheit, Ordnung, Gewerbe Abteilung Gewerberechtliche Verfahren

    Adresse

    Hausanschrift

    Ravensberger Park 5

    33607 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-8409

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Senne

    Adresse

    Hausanschrift

    Windelsbleicher Straße 242

    33659 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-5577

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Brackwede Team Ordnung und Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Germanenstraße 22

    33647 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-5214

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Jöllenbeck

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsstraße 13

    33739 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-3453

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bielefeld

    • Personalausweis oder Pass bzw. EU-Ausweis (bei schriftlicher Anzeige ist eine Kopie ausreichend)
      Bei Vorlage eines Passes bzw. EU-Ausweises ist eine aktuelle Meldebescheinigung, gegebenenfalls der Aufenthaltstitel erforderlich.
    • Bei Bevollmächtigung:
      • Vollmacht
      • Ausweis der bzw. des Bevollmächtigten und Kopie des Ausweises des Vollmachtgebers
    • Bei ausländischen Gewerbetreibenden (nicht EU):
      • Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung
    • Bei im Handelsregister eingetragenen Firmen:
      • Kopie des Handelsregisterauszuges
      • Persönliche Angaben zur Vertretungsberechtigten bzw. zum Vertretungsberechtigten
    • Bei in Gründung befindlichen juristischen Personen:
      • ein notariell beglaubigter Gesellschaftervertrag einschließlich Bestellung der Geschäftsführerinnen bzw. Geschäftsführer 
      • Anmeldung zum Handelsregister
      • Nachweis über die Beantragung der Eintragung beim Amtsgericht
    • Bei Handwerkerinnen bzw. Handwerkern oder handwerksähnlichen Betrieben:
      • Eintragungsbestätigung der Handwerkskammer
    • Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe:
      • Kopie der entsprechenden Erlaubnis
    • Bei überwachungsbedürftigen Tätigkeiten sowie bei einem Vertrauensgewerbe (z.B. Reisebüro, Partnervermittlung, Handel mit Gebrauchtwaren, Kfz-Handel, Auskunfteien, Schlüsseldienst):
      • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
      • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

    Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage der jeweiligen Originale.

    Hinweise:

    • Bei einem ins Handelsregister eingetragenen Unternehmen werden der Ausweis und die Unterschrift einer Geschäftsführerin bzw. eines Geschäftsführers benötigt.
    • Bei einer GbR müssen alle Gesellschafterinnen bzw. Gesellschafter unterschreiben und die Ausweise vorliegen.

    Voraussetzungen

    Sie wollen ein Gewerbe betreiben. Gewerbetreibende sind natürliche oder juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein, Kommanditgesellschaft auf Aktien). Anzeigepflichtig sind:

    • Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende,
    • Personengesellschaften (z.B. OHG, GbR) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter ,
    • KG jeder persönlich haftende Gesellschafter, die Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen
    • Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter

     

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Den Beginn eines stehenden Gewerbes müssen Sie bei der zuständigen Stelle anmelden. Gleiches gilt für den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle.

    Manche Gewerbetätigkeiten sind erlaubnispflichtig. Andere unterliegen der Überwachungsbedürftigkeit. Für sie gelten zusätzliche Anforderungen.

    Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können.

    Die Anmeldung des Gewerbes können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch vornehmen. Verwenden Sie hierfür das Formular Gewerbe-Anmeldung (GewA 1) .

    Melden Sie als Gewerbetreibender das Gewerbe nicht selbst, sondern als geschäftsführenden Gesellschafter oder als gesetzlicher Vertreter an, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht.

    Bei schriftlicher oder elektronischer Gewerbeanmeldung erhalten Sie innerhalb von 3 Tagen die Bestätigung Ihrer Gewerbeanmeldung (den so genannten Gewerbeschein), sofern Sie das Anmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt haben. Sprechen Sie persönlich vor, erhalten Sie die Bestätigung direkt bei der Anmeldung ausgehändigt.

    Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeanmeldung an andere Stellen wie das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter.

    Ist für Ihr Gewerbe zusätzlich eine Erlaubnis erforderlich (z. B. Bewachungsgewerbe, Betrieb einer Gaststätte) und liegt diese nicht vor, kann die zuständige Stelle die Fortsetzung des Betriebes untersagen.

    Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.

    Fristen

    Sie müssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt der Betriebsgründung anmelden. Bei einer verspäteten Anzeige kann eine Geldbuße verhängt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Bei persönlicher Vorsprache: sofort Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Gewerbeanmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

    Kosten

    Hinweise für Bielefeld

    • 26,00 € für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind
    • 33,00 € für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind
    • 13,00 € für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen
    • 15,00 € gegebenenfalls für eine Zweitschrift der Gewerbeanmeldung (wird nur vom Ordnungsamt oder vom zuständigen Bezirksamt ausgestellt, nicht von der Bürgerberatung)
    • eventuell 13,00 € für das Führungszeugnis (überwachungsbedürftige Tätigkeiten)
    • eventuell 13,00 € für die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (überwachungsbedürftige Tätigkeiten)

    Eine Bezahlung ist bar oder mit girocard möglich.

     

    So können Sie online zahlen:

    • Giropay (giropay-Login, Online-Überweisung oder digitale girocard)
    • Kreditkarte
    • Paypal

    Weitere Informationen

    Bei einer Änderung der Rechtsform müssen Sie sowohl eine Gewerbeabmeldung (für die Betriebsaufgabe unter der alten Rechtsform), als auch eine Gewerbeanmeldung (für die Betriebsaufnahme unter der neuen Rechtsform) abgeben.

    Was ist ein Gewerbe:

    Gewerbe ist jede nicht sozial unwerte, auf Gewinnerzielungsabsicht ausgerichtete und auf Dauer angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung selbstständig ausgeübte Tätigkeit. Es kommt nicht darauf an, ob tatsächlich ein Gewinn erzielt wird.

    Kein Gewerbe sind insbesondere sozial unwerte Tätigkeiten (z.B. Hellsehen), freie Berufe (wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater) oder weitere Tätigkeiten, die ein Hochschulstudium voraussetzen. Kein Gewerbe sind auch die Urproduktion (z.B. Land- und Forstwirtschaft), die wissenschaftliche Unternehmensberatung oder die Verwaltung eigenen Vermögens (z. B. eines Mietshauses) sowie generell verbotene bzw. sozial unwertige Tätigkeiten (z. B. illegales Glücksspiel).

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de