Gewerbe Anmeldung

    Gewerbe Anmeldung

    Beschreibung

    Hinweise für Metelen

    Allgemeine Informationen

    Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen selbstständigen Gewerbebetrieb (Hauptniederlassung, Zweigniederlassung, unselbstständige Zweigstelle) mit festem Betriebssitz neu eröffnen.

    Weiterführende Informationen stellt das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie (MWIDE) des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Bei Fragen rund um Ihre Existenzgründung haben, können Sie sich zudem bei Beratung der Wirtschaftsförderung, der Industrie-und Handelskammer, sowie der Handwerkskammer beraten lassen.

    Weitere Informationen zur Gewerbeanmeldung erhalten Sie im Wirtschaftsservice-Portal.NRW.



    Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Dies ist der Fall bei

    • Neuerrichtung eines Betriebs
    • Neuerrichtung einer Zweigniederlassung
    • Neuerrichtung einer unselbständigen Zweigstelle
    • Übernahme eines bestehenden Betriebs z. B. durch Kauf oder Pacht
    • Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine andere Rechtsform
    • Verlegung eines Betriebs aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde (gilt bei der einen Behörde als Aufgabe bei der anderen Behörde als Neuerrichtung).

    Sie Gewerbeanmeldung ist gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs vorzunehmen. Die Anzeigepflicht besteht nur wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind die in § 6 Absatz 1 Satz 1 GewO genannten Tätigkeiten. Dies sind unter Anderem:

    • Erziehung von Kindern gegen Entgelt
    • Unterrichtswesen

    Der Zweck der Anmeldung eines Gewerbes ist der zuständigen Behörde die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a09acdb3c19417ec0e7b21638f301e27

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Sendplatz 18

    48629 Metelen

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinde Metelen - Fachbereich Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Sendplatz 18

    48629 Metelen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02556-890

    Fax: 02556-8911

    E-Mail: info@metelen.de

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Metelen

    • Ausgefülltes Formular zur Gewerbeanmeldung
    • Nachweis der Identität (z. B.: Personalausweis oder Reisepass )
    • bei elektronischer Gewerbeanmeldung sind auch andere Möglichkeiten zur Identifizierung möglich (zum Beispiel elektronischer Personalausweis, De-Mail, PIN/TAN-Verfahren).
    • notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag bzw. Handelsregisterauszug, Zustimmung der Gesellschafter (bei juristischen Personen bzw. Personengesellschaften)
    • Zustimmungserklärung Gesellschafter
    • Beiblatt Vertretungsberechtigte
    • ggf. Führungszeugnis für Behörden
      (Bei Antragsstellung nach §55 und §38 GewO)
    • ggf. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
      (Bei Antragsstellung nach §55 und §38 GewO)
    • ggf. Aufenthaltserlaubnis

    Voraussetzungen

    Hinweise für Metelen

    Sie wollen ein Gewerbe betreiben. Gewerbetreibende sind natürliche oder juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein, Kommanditgesellschaft auf Aktien). Anzeigepflichtig sind:

    • Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende,
    • Personengesellschaften (z.B. OHG, GbR) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter ,
    • KG jeder persönlich haftende Gesellschafter, die Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen
    • Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter

    Sie wollen ein Gewerbe betreiben. Gewerbetreibende sind natürliche oder juristische Personen (Aktiengesellschaft Gesellschaft mit beschränkter Haftung eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein Kommanditgesellschaft auf Aktien). Anzeigepflichtig sind:

    • Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende
    • Personengesellschaften (z.B. OHG GbR) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter
    • KG jeder persönlich haftende Gesellschafter die Kommanditisten einer KG nur dann wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen
    • Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH AG) der gesetzliche Vertreter

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Metelen

    Den Beginn eines stehenden Gewerbes müssen Sie bei der zuständigen Stelle anmelden. Gleiches gilt für den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle.

    Manche Gewerbetätigkeiten sind erlaubnispflichtig. Andere unterliegen der Überwachungsbedürftigkeit. Für sie gelten zusätzliche Anforderungen.

    Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können.

    Die Anmeldung des Gewerbes können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch vornehmen. Verwenden Sie hierfür das Formular Gewerbe-Anmeldung (GewA 1) .

    Melden Sie als Gewerbetreibender das Gewerbe nicht selbst, sondern als geschäftsführenden Gesellschafter oder als gesetzlicher Vertreter an, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht.

    Bei schriftlicher oder elektronischer Gewerbeanmeldung erhalten Sie innerhalb von 3 Tagen die Bestätigung Ihrer Gewerbeanmeldung (den so genannten Gewerbeschein), sofern Sie das Anmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt haben. Sprechen Sie persönlich vor, erhalten Sie die Bestätigung direkt bei der Anmeldung ausgehändigt.

    Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeanmeldung an andere Stellen wie das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter.

    Ist für Ihr Gewerbe zusätzlich eine Erlaubnis erforderlich (z. B. Bewachungsgewerbe, Betrieb einer Gaststätte) und liegt diese nicht vor, kann die zuständige Stelle die Fortsetzung des Betriebes untersagen.

    Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.

    Online-Gewerbeanmeldungen sind im Wirtschaftsservice-Portal.NRW möglich.

    Die Anmeldung im WSP.NRW können über zwei verschiedene Wege erfolgen.

    Das Servicekonto.NRW
    Dieses lässt auch die Anmeldung mit einem anderen Nutzerkonto von Bund oder Ländern zu. Dazu benötigen Sie ihren Ausweis (neuer Personalausweis / elektronischer Aufenthaltstitel / eID-Karte).

    "Mein Unternehmenskonto"
    Nutzen Sie hierfür entweder Ihr persönliches ELSTER-Zertifikat (z.B. wenn Sie Einzelunternehmer:in sind) und als Unternehmen oder Organisation das Organisationszertifikat.

    Den Beginn eines stehenden Gewerbes müssen Sie bei der zuständigen Stelle anmelden. Gleiches gilt für den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle. Manche Gewerbetätigkeiten sind erlaubnispflichtig. Andere unterliegen der Überwachungsbedürftigkeit. Für sie gelten zusätzliche Anforderungen. Informieren Sie sich frühzeitig darüber welche persönlichen finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können.

    Die Anmeldung des Gewerbes können Sie persönlich schriftlich oder elektronisch vornehmen. Verwenden Sie hierfür das Formular Gewerbe-Anmeldung (GewA 1) . Melden Sie als Gewerbetreibender das Gewerbe nicht selbst sondern als geschäftsführenden Gesellschafter oder als gesetzlicher Vertreter an benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht.

    Bei schriftlicher oder elektronischer Gewerbeanmeldung erhalten Sie innerhalb von 3 Tagen die Bestätigung Ihrer Gewerbeanmeldung (den so genannten Gewerbeschein) sofern Sie das Anmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt haben. Sprechen Sie persönlich vor erhalten Sie die Bestätigung direkt bei der Anmeldung ausgehändigt. Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeanmeldung an andere Stellen wie das Finanzamt die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter.

    Ist für Ihr Gewerbe zusätzlich eine Erlaubnis erforderlich (z. B. Bewachungsgewerbe Betrieb einer Gaststätte) und liegt diese nicht vor kann die zuständige Stelle die Fortsetzung des Betriebes untersagen. Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.

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    Fristen

    Hinweise für Metelen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Metelen

    • Bei persönlicher Vorsprache: sofort
    • Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen sofern das Gewerbeanmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Metelen

    Bei einer Änderung der Rechtsform müssen Sie sowohl eine Gewerbeabmeldung (für die Betriebsaufgabe unter der alten Rechtsform) als auch eine Gewerbeanmeldung (für die Betriebsaufnahme unter der neuen Rechtsform) abgeben.

    Was ist ein Gewerbe:

    Gewerbe ist jede nicht sozial unwerte auf Gewinnerzielungsabsicht ausgerichtete und auf Dauer angelegte in eigenem Namen und auf eigene Rechnung selbstständig ausgeübte Tätigkeit. Es kommt nicht darauf an ob tatsächlich ein Gewinn erzielt wird.

    Kein Gewerbe sind insbesondere sozial unwerte Tätigkeiten (z.B. Hellsehen) freie Berufe (wie Ärzte Rechtsanwälte oder Steuerberater) oder weitere Tätigkeiten die ein Hochschulstudium voraussetzen. Kein Gewerbe sind auch die Urproduktion (z.B. Land- und Forstwirtschaft) die wissenschaftliche Unternehmensberatung oder die Verwaltung eigenen Vermögens (z. B. eines Mietshauses) sowie generell verbotene bzw. sozial unwertige Tätigkeiten (z. B. illegales Glücksspiel).

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Metelen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de