Gewerbe Anmeldung

    Gewerbe anmelden

    Beschreibung

    Hinweise für Gladbeck

    Bitte beachten Sie das Informationsblatt zum Thema Geldwäschegesetz der Bezirksregierung Münster am Ende dieser Seite!

     

    Gewerbe-Anmeldung

     

    Eine Gewerbeausübung liegt vor, wenn die Tätigkeit selbstständig, auf eigene Rechnung, im eigenen Namen, auf Dauer, mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird und generell erlaubt ist. Der Beginn (Gewerbe-Anmeldung) einer solchen Tätigkeit ist spätestens mit Ausübungsbeginn bei der Gewerbemeldestelle anzuzeigen.

     

    Ausnahmen bestehen für bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Rechtsanwälte u.ä. sowie unter anderem für die Urproduktion, künstlerische Tätigkeiten und die ausschließliche Verwaltung des eigenen Vermögens. Bei Fragen diesbezüglich wenden Sie sich bitte an die unten stehenden Sachbearbeiterinnen/Sachbearbeiter.

     

    Für jede Betriebsstätte muss eine gesonderte Anmeldung vorgenommen werden.

     

    Die Gewerbeanzeige berechtigt nicht zum Beginn der Ausübung, wenn hierfür eine gesonderte Erlaubnis, Handwerksrolleneintragung oder baurechtliche Genehmigung notwendig ist. Unter Umständen kann eine Anzeige auch erst nach erteilter Erlaubnis o.ä. vorgenommen werden.

     

    Für die Anmeldung wird ein gültiges Ausweisdokument, die gegebenenfalls notwendige Erlaubnis sowie bei juristischen Personen ein Handelsregisterauszug benötigt.

     

     

    Gewerbe-Ummeldung

     

    Bei Verlegung der Betriebsstätte innerhalb des Stadtgebietes oder Änderung/Erweiterung der gewerblichen Tätigkeit(en) oder der Änderung des Namens der gewerbetreibenden Person, ist die Ummeldung des Gewerbebetriebes zeitnah vorzunehmen.

     

    Gewerbe-Abmeldung

     

    Wird die Gewerbetätigkeit aufgegeben bzw. vorübergehend ruhend gelassen oder in eine andere Stadt verlegt, muss dies bei der Gewerbemeldestelle angezeigt werden. Anzeigen ausschließlich beim Finanzamt sind nicht ausreichen.

     

     

    Sollte eine Meldung nicht, nicht richtig oder nicht zeitnah erfolgen, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

     

    Überwachungsbedürftige Gewerbe (§ 38 Gewerbeordnung - GewO)

    § 38 Abs. 1 GewO regelt, für welche Gewerbezweige verpflichtend weitere Überwachungsmaßnahmen (zum Beispiel Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister) notwendig sind. Gemäß Absatz 2 kann das Erfordernis auch auf andere Gewerbezweige ausgedehnt werden.

     

    Gewerbeanmeldung nach Gewerbeuntersagung (§ 35 Gewerbeordnung - GewO)

    Liegt bei Ihnen eine Gewerbeuntersagung nach § 35 GewO vor, so kann Ihnen auf formlosen schriftlichen Antrag gemäß § 35 Abs. 6 GewO die gewerbliche Tätigkeit wiedergestattet werden, wenn keine Unzuverlässigkeitsgründe mehr vorliegen. Nehmen Sie in diesem Falle bitte unbedingt vorher Kontakt mit dem Gewerbeamt auf!

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_266d2d0a583efe2f3d8f79e58bf02f51

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für öffentliche Ordnung

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 20.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gladbeck

    Kopie des Personalausweises

    Voraussetzungen

    Sie wollen ein Gewerbe betreiben. Gewerbetreibende sind natürliche oder juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein, Kommanditgesellschaft auf Aktien). Anzeigepflichtig sind:

    • Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende,
    • Personengesellschaften (z.B. OHG, GbR) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter ,
    • KG jeder persönlich haftende Gesellschafter, die Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen
    • Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter

     

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Den Beginn eines stehenden Gewerbes müssen Sie bei der zuständigen Stelle anmelden. Gleiches gilt für den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle.

    Manche Gewerbetätigkeiten sind erlaubnispflichtig. Andere unterliegen der Überwachungsbedürftigkeit. Für sie gelten zusätzliche Anforderungen.

    Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können.

    Die Anmeldung des Gewerbes können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch vornehmen. Verwenden Sie hierfür das Formular Gewerbe-Anmeldung (GewA 1) .

    Melden Sie als Gewerbetreibender das Gewerbe nicht selbst, sondern als geschäftsführenden Gesellschafter oder als gesetzlicher Vertreter an, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht.

    Bei schriftlicher oder elektronischer Gewerbeanmeldung erhalten Sie innerhalb von 3 Tagen die Bestätigung Ihrer Gewerbeanmeldung (den so genannten Gewerbeschein), sofern Sie das Anmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt haben. Sprechen Sie persönlich vor, erhalten Sie die Bestätigung direkt bei der Anmeldung ausgehändigt.

    Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeanmeldung an andere Stellen wie das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter.

    Ist für Ihr Gewerbe zusätzlich eine Erlaubnis erforderlich (z. B. Bewachungsgewerbe, Betrieb einer Gaststätte) und liegt diese nicht vor, kann die zuständige Stelle die Fortsetzung des Betriebes untersagen.

    Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.

    Fristen

    Sie müssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt der Betriebsgründung anmelden. Bei einer verspäteten Anzeige kann eine Geldbuße verhängt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Bei persönlicher Vorsprache: sofort Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Gewerbeanmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

    Kosten

    Hinweise für Gladbeck

     

    Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung:


    a) für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind:


    26 Euro


    b) für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind:


    33 Euro


    c) für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter oder jede weitere gesetzliche Vertreterin bei juristischen Personen:


    13 Euro


    Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeanmeldung für den oder die Gewerbetreibenden:


    15 Euro

     

     

    Weitere Informationen

    Bei einer Änderung der Rechtsform müssen Sie sowohl eine Gewerbeabmeldung (für die Betriebsaufgabe unter der alten Rechtsform), als auch eine Gewerbeanmeldung (für die Betriebsaufnahme unter der neuen Rechtsform) abgeben.

    Was ist ein Gewerbe:

    Gewerbe ist jede nicht sozial unwerte, auf Gewinnerzielungsabsicht ausgerichtete und auf Dauer angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung selbstständig ausgeübte Tätigkeit. Es kommt nicht darauf an, ob tatsächlich ein Gewinn erzielt wird.

    Kein Gewerbe sind insbesondere sozial unwerte Tätigkeiten (z.B. Hellsehen), freie Berufe (wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater) oder weitere Tätigkeiten, die ein Hochschulstudium voraussetzen. Kein Gewerbe sind auch die Urproduktion (z.B. Land- und Forstwirtschaft), die wissenschaftliche Unternehmensberatung oder die Verwaltung eigenen Vermögens (z. B. eines Mietshauses) sowie generell verbotene bzw. sozial unwertige Tätigkeiten (z. B. illegales Glücksspiel).

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de