Gewerbe AnmeldungOnline erledigen

    Gewerbe anmelden

    Beschreibung

    Hinweise für Olfen

    Was ist ein Gewerbe? 

    Unter dem Begriff "Gewerbe" versteht man jede erlaubte, auf Erzielung von Gewinn gerichtete, nicht nur gelegentlich ausgeübte selbstständige Tätigkeit. Ausnahmen hiervon sind die Urproduktionen (z. B. Landwirtschaft), die Verwaltung eigenen Vermögens (z. B. Mietshaus) und die sogenannten freien Berufe (freie wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeiten), sowie Dienstleistungen höherer Art, die zur Ausübung des Berufes eine höhere Bildung zwingend erfordern (z. B. Rechtsanwälte, Ärzte).

    Wer darf ein Gewerbe anmelden?

    Nach § 1 der Gewerbeordnung ist der Betrieb eines Gewerbes jedermann gestattet, soweit nicht durch die Gewerbeordnung Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind (Grundsatz der Gewerbefreiheit).

    Gewerbe können durch natürliche und juristische Personen (z. B. GmbH) sowie durch Personengesellschaften (z. B. KG) ausgeübt werden. Bei juristischen Personen und Personengesellschaften (außer Gesellschaften bürgerlichen Rechts (z. B. GbR)) bedarf es vor der Gewerbeanmeldung eines notariellen Gründungsvertrages, sowie eines Antrages beim Amtsgericht auf Eintragung in das Handelsregister.

    Überwachungspflichtige Gewerbe 

    Bei folgenden Tätigkeiten spricht man über ein überwachungspflichtiges Gewerbe. Sollte eine oder mehrere dieser Tätigkeiten bei der Gewerbestelle angemeldet werden, hat der Gewerbetreibende einen  Auszug aus dem Gewerbezentralregister  und das Führungszeugnis vorzulegen:

    • An- und Verkauf von hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computer, optischen Erzeugnisse, Fotoapparate, Videokameras, Teppiche, Pelz- und Lederbekleidung,
    • Kraftfahrzeugen und Fahrrädern,
    • Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen,
    • Edelstein, Perlen und Schmuck und
    • Altmetallen,
    • auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe
    • Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten (Auskunfteien, Detekteien)
    • Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften,
    • Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften
    • der Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen ein-schließlich des Schlüsseldienst,
    • Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungs-werkzeuge.
    Gewerbeanmeldung

    Wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde anzeigen (Gewerbe in Olfen = Fachbereich 3 - Bürgerbüro, Sicherheit und Ordnung der Stadt Olfen). 

    Gewerbeummeldung 

    Diese ist unverzüglich vorzunehmen, wenn

    • der Betrieb innerhalb der Stadt Olfen verlegt wird oder
    • der bisher gemeldete Gewerbegegenstand erweitert oder geändert wird
    Gewerbeabmeldung 

    Diese ist unverzüglich sowohl bei der vollständigen Aufgabe des Betriebes vorzunehmen als auch bei Verlegung des Betriebes in einen anderen Ort. 

    Elektronische Gewerbeanzeige 

    Die elektronische Gewerbeanzeige erfolgt über das  Wirtschafts - Service - Portal NRW. Darüber hinaus können Sie bei Bedarf auch allgemeine Informationen zur Anmeldung einer gewerblichen Tätigkeit abrufen.

    Hier können Sie Ihre Gewerbeanmeldung, -ummeldung oder -abmeldung vollelektronisch und medienbruchfrei durchführen.

    https://service.wirtschaft.nrw/online-antraege

    Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, den zwingend erforderlichen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch zu übermitteln.

    Wichtiger Hinweis 

    Bei folgenden Vorgängen ist eine Mitteilung bzw. Rücksprache mit dem Fachbereich 3 - Bürgerbüro, Sicherheit und Ordnung erforderlich, da möglicherweise eine Gewerbean- / um- oder abmeldung vorgenommen werden muss.

    • Namensänderung / Umfirmierung / Änderung der Rechtsform (z. B. Einzelunternehmung in GmbH oder GbR in Einzelunternehmung)
    • Veränderung in der Geschäftsführung bei im Handelsregister eingetragenen Firmen
    Rechtsgrundlagen

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_1767d36406832309fdb0e5cf96612c1b

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 15.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich 3 - Bürgerbüro, Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 5

    59399 Olfen

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Olfen

    Voraussetzungen

    Sie wollen ein Gewerbe betreiben. Gewerbetreibende sind natürliche oder juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein, Kommanditgesellschaft auf Aktien). Anzeigepflichtig sind:

    • Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende,
    • Personengesellschaften (z.B. OHG, GbR) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter ,
    • KG jeder persönlich haftende Gesellschafter, die Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen
    • Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter

     

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Den Beginn eines stehenden Gewerbes müssen Sie bei der zuständigen Stelle anmelden. Gleiches gilt für den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle.

    Manche Gewerbetätigkeiten sind erlaubnispflichtig. Andere unterliegen der Überwachungsbedürftigkeit. Für sie gelten zusätzliche Anforderungen.

    Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können.

    Die Anmeldung des Gewerbes können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch vornehmen. Verwenden Sie hierfür das Formular Gewerbe-Anmeldung (GewA 1) .

    Melden Sie als Gewerbetreibender das Gewerbe nicht selbst, sondern als geschäftsführenden Gesellschafter oder als gesetzlicher Vertreter an, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht.

    Bei schriftlicher oder elektronischer Gewerbeanmeldung erhalten Sie innerhalb von 3 Tagen die Bestätigung Ihrer Gewerbeanmeldung (den so genannten Gewerbeschein), sofern Sie das Anmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt haben. Sprechen Sie persönlich vor, erhalten Sie die Bestätigung direkt bei der Anmeldung ausgehändigt.

    Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeanmeldung an andere Stellen wie das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter.

    Ist für Ihr Gewerbe zusätzlich eine Erlaubnis erforderlich (z. B. Bewachungsgewerbe, Betrieb einer Gaststätte) und liegt diese nicht vor, kann die zuständige Stelle die Fortsetzung des Betriebes untersagen.

    Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.

    Fristen

    Sie müssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt der Betriebsgründung anmelden. Bei einer verspäteten Anzeige kann eine Geldbuße verhängt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Bei persönlicher Vorsprache: sofort Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Gewerbeanmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

    Kosten

    Hinweise für Olfen

    Der Gebührenrahmen stellt sich wie folgt dar:

    • 26,00 € für die Gewerbean  - und ummeldung bei natürlichen Personen
    • 33,00 € für die Gewerbean  - und ummeldung bei juristischen Personen
    • 13,00 € für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen
    • 15,00 € für die Zweitschrift der Gewerbemeldung
    • evtl. jeweils 13,00 € für das Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister



    Weitere Informationen

    Hinweise für Olfen

    Weitere Informationen zum Führungszeugnis und zum Gewerbezentralregister erhalten Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Justiz.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de