Gewerbe Anmeldung

    Gewerbe anmelden

    Beschreibung

    Hinweise für Gescher

    Allgemeine Informationen

    Gewerbeanmeldung bei:

    • Neugründung des selbständigen Betriebes eines Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle (darunter zählen auch Automatenaufstellung und Reisegewerbe)
    • Wiedereröffnung eines Betriebes nach Verlegung aus einem anderen Meldebezirk
    • Gründung nach Umwandlungsgesetz
    • Wechsel der Rechtsform
    • Gesellschaftereintritt
    • Erbfolge/Kauf/Pacht


    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_8d83fa0f688f5c233e703b5d1ea7ad48

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Allgemeine Sicherheit und Ordnung

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachdienst 3 - Bürgerservice / Sicherheit / Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    48712 Gescher

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02542 60-0

    Fax: 02542 60-123

    Version

    Technisch geändert am 21.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachdienst 3 - Gewerbewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    48712 Gescher

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02542 60321

    E-Mail: funke@gescher.de

    Version

    Technisch geändert am 21.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gescher

    • Kopie von Ihrem Personalausweis
    • Wenn es sich bei der Tätigkeit um ein Handwerk handelt: Kopie Ihrer Handwerkskarte
    • Gewerbeanmeldung

    Voraussetzungen

    Sie wollen ein Gewerbe betreiben. Gewerbetreibende sind natürliche oder juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein, Kommanditgesellschaft auf Aktien). Anzeigepflichtig sind:

    • Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende,
    • Personengesellschaften (z.B. OHG, GbR) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter ,
    • KG jeder persönlich haftende Gesellschafter, die Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen
    • Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter

     

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Den Beginn eines stehenden Gewerbes müssen Sie bei der zuständigen Stelle anmelden. Gleiches gilt für den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle.

    Manche Gewerbetätigkeiten sind erlaubnispflichtig. Andere unterliegen der Überwachungsbedürftigkeit. Für sie gelten zusätzliche Anforderungen.

    Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können.

    Die Anmeldung des Gewerbes können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch vornehmen. Verwenden Sie hierfür das Formular Gewerbe-Anmeldung (GewA 1) .

    Melden Sie als Gewerbetreibender das Gewerbe nicht selbst, sondern als geschäftsführenden Gesellschafter oder als gesetzlicher Vertreter an, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht.

    Bei schriftlicher oder elektronischer Gewerbeanmeldung erhalten Sie innerhalb von 3 Tagen die Bestätigung Ihrer Gewerbeanmeldung (den so genannten Gewerbeschein), sofern Sie das Anmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt haben. Sprechen Sie persönlich vor, erhalten Sie die Bestätigung direkt bei der Anmeldung ausgehändigt.

    Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeanmeldung an andere Stellen wie das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter.

    Ist für Ihr Gewerbe zusätzlich eine Erlaubnis erforderlich (z. B. Bewachungsgewerbe, Betrieb einer Gaststätte) und liegt diese nicht vor, kann die zuständige Stelle die Fortsetzung des Betriebes untersagen.

    Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.

    Fristen

    Sie müssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt der Betriebsgründung anmelden. Bei einer verspäteten Anzeige kann eine Geldbuße verhängt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Bei persönlicher Vorsprache: sofort Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Gewerbeanmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

    Kosten

    Hinweise für Gescher

    26,00€ für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften

    33,00€ für juristische Personen (auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind)

    13,00 € für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen

    Weitere Informationen

    Bei einer Änderung der Rechtsform müssen Sie sowohl eine Gewerbeabmeldung (für die Betriebsaufgabe unter der alten Rechtsform), als auch eine Gewerbeanmeldung (für die Betriebsaufnahme unter der neuen Rechtsform) abgeben.

    Was ist ein Gewerbe:

    Gewerbe ist jede nicht sozial unwerte, auf Gewinnerzielungsabsicht ausgerichtete und auf Dauer angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung selbstständig ausgeübte Tätigkeit. Es kommt nicht darauf an, ob tatsächlich ein Gewinn erzielt wird.

    Kein Gewerbe sind insbesondere sozial unwerte Tätigkeiten (z.B. Hellsehen), freie Berufe (wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater) oder weitere Tätigkeiten, die ein Hochschulstudium voraussetzen. Kein Gewerbe sind auch die Urproduktion (z.B. Land- und Forstwirtschaft), die wissenschaftliche Unternehmensberatung oder die Verwaltung eigenen Vermögens (z. B. eines Mietshauses) sowie generell verbotene bzw. sozial unwertige Tätigkeiten (z. B. illegales Glücksspiel).

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Gescher

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de