Gewerbe anmelden
Beschreibung
Hinweise für Bocholt
Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Dies ist der Fall bei
- Neuerrichtung eines Betriebs,
- Neuerrichtung einer Zweigniederlassung,
- Neuerrichtung einer unselbstaendigen Zweigstelle,
- Uebernahme eines bestehenden Betriebs, z. B. durch Kauf oder Pacht,
- Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine andere Rechtsform,
- Verlegung eines Betriebs aus dem Bereich einer Behoerde in den Bereich einer anderen Behoerde (gilt bei der einen Behoerde als Aufgabe, bei der anderen Behoerde als Neuerrichtung).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bocholt
- Ausgefuelltes Formular zur Gewerbeanmeldung
- Nachweis der Identitaet (z. B.: Personalausweis oder Reisepass )
- bei elektronischer Gewerbeanmeldung sind auch andere Moeglichkeiten zur Identifizierung moeglich (zum Beispiel elektronischer Personalausweis, De-Mail, PIN/TAN-Verfahren).
- notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag bzw. Handelsregisterauszug, Zustimmung der Gesellschafter (bei juristischen Personen bzw. Personengesellschaften)
- Zustimmungserklaerung Gesellschafter
- Beiblatt Vertretungsberechtigte
Formulare
Hinweise für Bocholt
Gewerbeanmeldung (pdf)
(Hinweis: Gewerbeummeldung kann alternativ vollelektronisch erfolgen - Infos unter "Online Dienst" unten)
Voraussetzungen
Hinweise für Bocholt
Sie wollen ein Gewerbe betreiben. Gewerbetreibende sind natuerliche oder juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschraenkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein, Kommanditgesellschaft auf Aktien). Anzeigepflichtig sind:
- Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende,
- Personengesellschaften (z.B. OHG, GbR) die geschaeftsfuehrungsberechtigten Gesellschafter ,
- KG jeder persoenlich haftende Gesellschafter, die Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschaeftsfuehrungsbefugnis besitzen
- Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Bocholt
Den Beginn eines stehenden Gewerbes muessen Sie bei der zustaendigen Stelle anmelden. Gleiches gilt fuer den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbststaendigen Zweigstelle.
Manche Gewerbetaetigkeiten sind erlaubnispflichtig. Andere unterliegen der Ueberwachungsbeduerftigkeit. Fuer sie gelten zusaetzliche Anforderungen.
Informieren Sie sich fruehzeitig darueber, welche persoenlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfuellen muessen, um in diesen Gewerbebereichen taetig werden zu koennen.
Die Anmeldung des Gewerbes koennen Sie persoenlich, schriftlich oder elektronisch vornehmen. Verwenden Sie hierfuer das Formular Gewerbe-Anmeldung (GewA 1) .
Melden Sie als Gewerbetreibender das Gewerbe nicht selbst, sondern als geschaeftsfuehrenden Gesellschafter oder als gesetzlicher Vertreter an, benoetigen Sie eine schriftliche Vollmacht.
Bei schriftlicher oder elektronischer Gewerbeanmeldung erhalten Sie innerhalb von 3 Tagen die Bestaetigung Ihrer Gewerbeanmeldung (den so genannten Gewerbeschein), sofern Sie das Anmeldeformular vollstaendig und korrekt ausgefuellt haben. Sprechen Sie persoenlich vor, erhalten Sie die Bestaetigung direkt bei der Anmeldung ausgehaendigt.
Die zustaendige Stelle leitet die Gewerbeanmeldung an andere Stellen wie das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter.
Ist fuer Ihr Gewerbe zusaetzlich eine Erlaubnis erforderlich (z. B. Bewachungsgewerbe, Betrieb einer Gaststaette) und liegt diese nicht vor, kann die zustaendige Stelle die Fortsetzung des Betriebes untersagen.
Das Verfahren kann ueber einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.
Fristen
Hinweise für Bocholt
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Bocholt
Weitere Informationen
Hinweise für Bocholt
Bei einer Aenderung der Rechtsform muessen Sie sowohl eine Gewerbeabmeldung (fuer die Betriebsaufgabe unter der alten Rechtsform), als auch eine Gewerbeanmeldung (fuer die Betriebsaufnahme unter der neuen Rechtsform) abgeben.
Was ist ein Gewerbe:
Gewerbe ist jede nicht sozial unwerte, auf Gewinnerzielungsabsicht ausgerichtete und auf Dauer angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung selbststaendig ausgeuebte Taetigkeit. Es kommt nicht darauf an, ob tatsaechlich ein Gewinn erzielt wird.
Kein Gewerbe sind insbesondere sozial unwerte Taetigkeiten (z.B. Hellsehen), freie Berufe (wie Aerzte, Rechtsanwaelte oder Steuerberater) oder weitere Taetigkeiten, die ein Hochschulstudium voraussetzen. Kein Gewerbe sind auch die Urproduktion (z.B. Land- und Forstwirtschaft), die wissenschaftliche Unternehmensberatung oder die Verwaltung eigenen Vermoegens (z. B. eines Mietshauses) sowie generell verbotene bzw. sozial unwertige Taetigkeiten (z. B. illegales Gluecksspiel).
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022
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