Gewerbe AnmeldungOnline erledigen

    Gewerbe anmelden

    Beschreibung

    Hinweise für Troisdorf

    Gewerbeanmeldung

    Der Beginn einer gewerblichen Tätigkeit ist nach § 14 der Gewerbeordnung beim Gewerbeamt der Stadt Troisdorf anzuzeigen. Hierbei ist zu beachten, dass nicht nur die Neuerrichtung eines Betriebes (Auskunft hierzu gibt das Webportal STARTCENTER NRW.) beziehungsweise einer Zweigniederlassung den Beginn eines Gewebes darstellt, sondern auch die Übernahme eines bereits bestehenden Betriebes sowie die Umwandlung eines Unternehmens in eine andere Rechtsform.

    Die Verlegung eines Betriebes aus dem Bereich einer anderen Behörde in den Bereich der Stadt Troisdorf ist bei der einen Behörde als Gewerbeabmeldung und bei der Stadt Troisdorf als Gewerbeanmeldung zu behandeln.

    Gewerbeummeldung

    Der Wechsel der Betriebsstätte innerhalb des Stadtgebietes Troisdorf sowie der Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes oder eine Ausdehnung des Waren- und Leistungsangebotes über die bisher gemeldeten Waren und Leistungen hinaus ist dem Gewerbeamt der Stadt Troisdorf anzuzeigen.

    Fristen

    § 14 Gewerbeordnung:

    (1) Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.

    Das Gleiche gilt, wenn

    1. der Betrieb verlegt wird,
    2. der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind,

    2a. der Name des Gewerbetreibenden geändert wird oder

    1. der Betrieb aufgegeben wird.

    Steht die Aufgabe des Betriebes eindeutig fest und ist die Abmeldung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums erfolgt, kann die Behörde die Abmeldung von Amts wegen vornehmen.

    (2) Absatz 1 gilt auch für den Handel mit Arzneimitteln, mit Losen von Lotterien und Ausspielungen sowie mit Bezugs- und Anteilscheinen auf solche Lose und für den Betrieb von Wettannahmestellen aller Art.

    Gewerbeabmeldung

    Die Betriebsaufgabe eines Gewerbebetriebes ist nach § 14 der Gewerbeordnung dem Gewerbeamt der Stadt Troisdorf unmittelbar anzuzeigen.

    Eine meldepflichtige Betriebsaufgabe des Gewerbebetriebes liegt bei einer vollständigen Aufgabe einer Hauptniederlassung oder einer Zweigstelle vor, ebenso bei Umzug des Betriebes in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Gewerbeamtes.
    Eine Aufgabe eines Teils der bisher angemeldeten Tätigkeit oder eine vorübergehende Einstellung (zum Beispiel Eisdiele) ist nicht anzeigepflichtig.

    Voraussetzungen

    Allgemeinformulierungen bei Gewerbeanmeldungen und -ummeldungen wie Service, Dienstleistungen, Handel mit Waren aller Art, Promotion und so weiter können als Tätigkeit nicht berücksichtigt werden. Die Tätigkeit muss genau bezeichnet sein.

    Folgende Tätigkeiten sind gem. § 38 GewO überwachungsbedürftig; der örtlichen Ordnungsbehörde sind daher von dem Gewerbetreibenden ein Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen:

    • An- und Verkauf von hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computer, optischen Erzeugnissen, Fotoapparate, Videokameras, Teppiche, Pelz- und Lederbekleidung, Kraftfahrzeugen und Fahrrädern, Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen, Edelstein, Perlen und Schmuck und Altmetallen
    • Auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe
    • Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten (Auskunfteien, Detekteien)
    • Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften
    • Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften
    • der Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich des Schlüsseldienstes
    • Herstellung und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge.

    Darüber hinaus sind zur Ausübung bestimmter Tätigkeiten gesonderte Erlaubnisse nötig. Das Ordnungsamt ist zuständig für die

    • Gaststättenerlaubnis (im Volksmund auch 'Konzession' genannt),
    • Erlaubnis zum Betreiben einer Spielhalle
    • Erlaubnis zum Ausüben des Reisegewerbes (Schausteller, Vertreter usw.).

    Von der Gewerbeanzeige beziehungsweise -abmeldung werden verschiedene Behörden informiert (unter anderem das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer, die Krankenkasse, die Berufsgenossenschaft, das Gewerbezentralregister und so weiter).

    Auskünfte aus der Gewerbedatei

    Bei Vorliegen eines berechtigten oder rechtlichen Interesses kann das Gewerbeamt Auskünfte aus der Gewerbedatei erteilen.
    Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister beantragen Sie im Bürgerbüro der Stadtverwaltung.

    Online Antrag

    Die An-, Um- oder Abmeldung eines Gewerbes ist auch online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW möglich.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_482e4892758cb08a9c4769b759f22367

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 29.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnung und Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Kölner Straße 176

    53840 Troisdorf

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 29.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Troisdorf

    Neben dem vollständig ausgefüllten Antragsformular sind folgende Unterlagen vorzulegen:

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • eventuell Vollmacht (auch bei Ehegatten)

    Bei Gewerbean- oder -ummeldung

    • bei ausländischen Gewerbetreibenden (nicht EU): gültige Aufenthaltserlaubnis (selbständige Tätigkeit muss ausländerrechtlich erlaubt sein)
    • eventuell Handwerkskarte

    Zusätzlich:

    • bei im Handelsregister eingetragenen Gesellschaften: persönliche Angaben zur Geschäftsführerin beziehungsweise zum Geschäftsführer, Auszug aus dem Handelsregister
    • bei überwachungsbedürftigen Tätigkeiten:
      • Führungszeugnis der Belegart 0,
      • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

    Voraussetzungen

    Sie wollen ein Gewerbe betreiben. Gewerbetreibende sind natürliche oder juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein, Kommanditgesellschaft auf Aktien). Anzeigepflichtig sind:

    • Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende,
    • Personengesellschaften (z.B. OHG, GbR) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter ,
    • KG jeder persönlich haftende Gesellschafter, die Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen
    • Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter

     

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Den Beginn eines stehenden Gewerbes müssen Sie bei der zuständigen Stelle anmelden. Gleiches gilt für den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle.

    Manche Gewerbetätigkeiten sind erlaubnispflichtig. Andere unterliegen der Überwachungsbedürftigkeit. Für sie gelten zusätzliche Anforderungen.

    Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können.

    Die Anmeldung des Gewerbes können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch vornehmen. Verwenden Sie hierfür das Formular Gewerbe-Anmeldung (GewA 1) .

    Melden Sie als Gewerbetreibender das Gewerbe nicht selbst, sondern als geschäftsführenden Gesellschafter oder als gesetzlicher Vertreter an, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht.

    Bei schriftlicher oder elektronischer Gewerbeanmeldung erhalten Sie innerhalb von 3 Tagen die Bestätigung Ihrer Gewerbeanmeldung (den so genannten Gewerbeschein), sofern Sie das Anmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt haben. Sprechen Sie persönlich vor, erhalten Sie die Bestätigung direkt bei der Anmeldung ausgehändigt.

    Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeanmeldung an andere Stellen wie das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter.

    Ist für Ihr Gewerbe zusätzlich eine Erlaubnis erforderlich (z. B. Bewachungsgewerbe, Betrieb einer Gaststätte) und liegt diese nicht vor, kann die zuständige Stelle die Fortsetzung des Betriebes untersagen.

    Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.

    Fristen

    Sie müssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt der Betriebsgründung anmelden. Bei einer verspäteten Anzeige kann eine Geldbuße verhängt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Bei persönlicher Vorsprache: sofort Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Gewerbeanmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

    Kosten

    Hinweise für Troisdorf

    Gewerbean- / -ummeldung:

    1. für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind: 26,00 €
    2. für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind: 33,00 €
    3. für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen: 13,00 €

    Zweitschrift der Gewerbean-/-ummeldung:
    15,00 €

    Die Gewerbeabmeldung ist kostenfrei.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Troisdorf

    Mehr Informationen finden Sie auf den folgenden Websites:

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de