Gewerbe AnmeldungOnline erledigen

    Gewerbe anmelden

    Beschreibung

    Hinweise für Sankt Augustin

    Alle Gewerbetreibenden müssen ihr Gewerbe gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit dem Gewerbeamt anzeigen (Gewerbeanmeldung nach § 14 Abs. 1 Gewerbeordnung).

    Unter Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung versteht man jede erlaubte, auf Gewinnerzielung gerichtete, nicht nur gelegentlich ausgeübte selbständige Tätigkeit mit Ausnahme der Urproduktion, Verwaltung eigenen Vermögens und der freien Berufe (Achtung: Der Begriff eines Freiberuflers im Steuerrecht ist nicht identisch mit dem Begriff der freien Berufe im Gewerberecht. Erkundigen Sie sich im Zweifel bitte beim Gewerbeamt.)

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 04.10.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gewerbeüberwachung

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53757 Sankt Augustin

    Version

    Technisch geändert am 22.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Sankt Augustin

    • Personalausweis
    • bei ausländischen Personen Reisepass sowie Aufenthaltserlaubnis (nur bei ausländischen Personen außerhalb der Europäischen Union); ohne Gewerbesperrvermerk
    • bei juristischen Personen einen aktuellen Handelsregisterauszug, persönliche Angaben des Geschäftsführenden sowie aller Gesellschafter
    • Erlaubnis bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten, z. B. Spielhallen-, Gaststätten-, Bewachungs-, Makler oder Versteigerererlaubnis, Güterkraftverkehr usw.
    • bei handwerklichen Tätigkeiten: Handwerkskarte
    • bei überwachungspflichtigem Gewerbe nach § 38 Gewerbeordnung (An- und Verkauf von Unterhaltungselektronik, Kraftfahrzeugen, Edelmetallen, Schmuck oder Altmetallen, Auskunftserteilung über Detekteien, Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften, Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften, Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich des Schlüsseldienstes sowie Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlbezogener Öffnungswerkzeuge): Auszug aus dem Gewerbezentralregister und Führungszeugnis (beides zu beantragen beim Einwohnermeldeamt/Bürgerservice Ihrer Wohnortgemeinde)
    • gegebenenfalls eine schriftliche Vollmacht

    Voraussetzungen

    Sie wollen ein Gewerbe betreiben. Gewerbetreibende sind natürliche oder juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein, Kommanditgesellschaft auf Aktien). Anzeigepflichtig sind:

    • Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende,
    • Personengesellschaften (z.B. OHG, GbR) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter ,
    • KG jeder persönlich haftende Gesellschafter, die Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen
    • Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter

     

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Den Beginn eines stehenden Gewerbes müssen Sie bei der zuständigen Stelle anmelden. Gleiches gilt für den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle.

    Manche Gewerbetätigkeiten sind erlaubnispflichtig. Andere unterliegen der Überwachungsbedürftigkeit. Für sie gelten zusätzliche Anforderungen.

    Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können.

    Die Anmeldung des Gewerbes können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch vornehmen. Verwenden Sie hierfür das Formular Gewerbe-Anmeldung (GewA 1) .

    Melden Sie als Gewerbetreibender das Gewerbe nicht selbst, sondern als geschäftsführenden Gesellschafter oder als gesetzlicher Vertreter an, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht.

    Bei schriftlicher oder elektronischer Gewerbeanmeldung erhalten Sie innerhalb von 3 Tagen die Bestätigung Ihrer Gewerbeanmeldung (den so genannten Gewerbeschein), sofern Sie das Anmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt haben. Sprechen Sie persönlich vor, erhalten Sie die Bestätigung direkt bei der Anmeldung ausgehändigt.

    Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeanmeldung an andere Stellen wie das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter.

    Ist für Ihr Gewerbe zusätzlich eine Erlaubnis erforderlich (z. B. Bewachungsgewerbe, Betrieb einer Gaststätte) und liegt diese nicht vor, kann die zuständige Stelle die Fortsetzung des Betriebes untersagen.

    Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.

    Fristen

    Sie müssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt der Betriebsgründung anmelden. Bei einer verspäteten Anzeige kann eine Geldbuße verhängt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Bei persönlicher Vorsprache: sofort Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Gewerbeanmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

    Kosten

    Hinweise für Sankt Augustin

    Es entsteht Ihnen eine Verwaltungsgebühr zwischen 13 Euro und 33 Euro.

    Sollten Sie Ihre Gewerbeanmeldung mit den benötigten Unterlagen per Post oder auf dem elektronischen Weg einreichen, erhalten Sie einen Gebührenbescheid über die Höhe der entstandenen Verwaltungskosten. Die Gebühr ist unter Angabe der Gebührennummer (siehe Gebührenbescheid) auf ein Konto der Stadtkasse der Stadt Sankt Augustin zu überweisen.

    Weitere Informationen

    Bei einer Änderung der Rechtsform müssen Sie sowohl eine Gewerbeabmeldung (für die Betriebsaufgabe unter der alten Rechtsform), als auch eine Gewerbeanmeldung (für die Betriebsaufnahme unter der neuen Rechtsform) abgeben.

    Was ist ein Gewerbe:

    Gewerbe ist jede nicht sozial unwerte, auf Gewinnerzielungsabsicht ausgerichtete und auf Dauer angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung selbstständig ausgeübte Tätigkeit. Es kommt nicht darauf an, ob tatsächlich ein Gewinn erzielt wird.

    Kein Gewerbe sind insbesondere sozial unwerte Tätigkeiten (z.B. Hellsehen), freie Berufe (wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater) oder weitere Tätigkeiten, die ein Hochschulstudium voraussetzen. Kein Gewerbe sind auch die Urproduktion (z.B. Land- und Forstwirtschaft), die wissenschaftliche Unternehmensberatung oder die Verwaltung eigenen Vermögens (z. B. eines Mietshauses) sowie generell verbotene bzw. sozial unwertige Tätigkeiten (z. B. illegales Glücksspiel).

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Sankt Augustin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de