Gewerbe anmelden
Beschreibung
Hinweise für Bergisch Gladbach
Gewerbemeldung eines Einzelunternehmens
Bei der Gründung eines Einzelunternehmens und/oder der Verlegung nach Bergisch Gladbach muss das Gewerbe neu angemeldet weden.
Bei einem Wechsel eines Betriebssitzes, der Zweigniederlassung oder Zweigstelle innerhalb des Stadtgebietes Bergisch Gladbach oder bei einem Wechsel oder einer Ausdehnung des Gewerbegegenstandes muss das Gewerbe umgemeldet werden.
Eine Abmeldung ist anzuzeigen, wenn Sie den Gewerbebetrieb dauerhaft einstellen oder der Gewerbebetrieb in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Stadt- oder Gemeindeverwaltung verlegt wird.
Minderjährige Gewerbetreibende
Wenn Sie als minderjährige Person ein Gewerbe betreiben möchten, benötigen Sie einen Beschluss des Familiengerichtes, welchen Sie beim Amtsgericht Bergisch Gladbach beantragen können sowie die Genehmigung aller erziehungsberechtigten Personen.
Benötigt werden:
- Ausweisdokument der antragstellenden Person
Personalausweis oder Pass
- Aufenthaltserlaubnis mit dem Vermerk "Erwerbstätigkeit gestattet"
Wenn Sie nicht aus einem Staat der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz kommen
- Aktuelle Anmeldebestätigung
Sofern in Ihrem Ausweisdokument keine Privatanschrift vermerkt ist (sofern Sie nicht in Bergisch Gladbach wohnhaft sind, benötigen Sie noch eine aktuelle Meldebescheinigung).
- Vollmacht bei Vertretung
Wenn Sie nicht die Möglichkeit haben, persönlich zu erscheinen, können Sie jemanden bevollmächtigen. Diese Person benötigt zuzüglich zu allen benötigten Unterlagen eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht zur jeweiligen Gewerbemeldung und eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes. - Eintragung bei der Handwerkskammer
Bei handwerklichen oder handwerksähnlichen Tätigkeiten benötigen Sie für die Ausübung eines Gewerbes die Eintragung in die Handwerksrolle der Handwerkskammer zu Köln. Die Handwerkskammer zu Köln befindet sich am Heumarkt 12, 50667 Köln.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bergisch Gladbach
- Gewerbeanmeldung
Das ausgefüllte und unterschriebene Formular können Sie per E-Mail oder Post an die Gewerbemeldestelle senden. Bitte fügen Sie gut lesbaren Kopien aller benötigen Unterlagen bei (z.B. Personalausweis (sofern Sie nicht in Bergisch Gladbach wohnhaft sind, benötigen Sie noch eine aktuelle Meldebescheinigung), Pass und Meldebescheinigung, Eintragung Handwerkskammer, Handelsregisterauszug, Erlaubnis, Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauszug etc.) - Gewerbeummeldung
Das ausgefüllte und unterschriebene Formular können Sie per E-Mail oder Post einreichen. Bitte fügen Sie gut lesbare Kopien aller benötigen Unterlagen bei (z.B. Personalausweis (sofern Sie nicht in Bergisch Gladbach wohnhaft sind, benötigen Sie noch eine aktuelle Meldebescheinigung), Pass und Meldebescheinigung, Eintragung Handwerkskammer, Handelsregisterauszug, Erlaubnis, Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauszug etc.) - Gewerbeabmeldung
Bitte reichen Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular mit Kopie des Personalausweises (Vorder- u. Rückseite) per E-Mail oder Post ein. Gerne können Sie die Gewerbeabmeldung auch per Fax 02202/ 14 23 23 zu senden.
Voraussetzungen
Sie wollen ein Gewerbe betreiben. Gewerbetreibende sind natürliche oder juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein, Kommanditgesellschaft auf Aktien). Anzeigepflichtig sind:
- Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende,
- Personengesellschaften (z.B. OHG, GbR) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter ,
- KG jeder persönlich haftende Gesellschafter, die Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen
- Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Den Beginn eines stehenden Gewerbes müssen Sie bei der zuständigen Stelle anmelden. Gleiches gilt für den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle.
Manche Gewerbetätigkeiten sind erlaubnispflichtig. Andere unterliegen der Überwachungsbedürftigkeit. Für sie gelten zusätzliche Anforderungen.
Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können.
Die Anmeldung des Gewerbes können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch vornehmen. Verwenden Sie hierfür das Formular Gewerbe-Anmeldung (GewA 1) .
Melden Sie als Gewerbetreibender das Gewerbe nicht selbst, sondern als geschäftsführenden Gesellschafter oder als gesetzlicher Vertreter an, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht.
Bei schriftlicher oder elektronischer Gewerbeanmeldung erhalten Sie innerhalb von 3 Tagen die Bestätigung Ihrer Gewerbeanmeldung (den so genannten Gewerbeschein), sofern Sie das Anmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt haben. Sprechen Sie persönlich vor, erhalten Sie die Bestätigung direkt bei der Anmeldung ausgehändigt.
Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeanmeldung an andere Stellen wie das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter.
Ist für Ihr Gewerbe zusätzlich eine Erlaubnis erforderlich (z. B. Bewachungsgewerbe, Betrieb einer Gaststätte) und liegt diese nicht vor, kann die zuständige Stelle die Fortsetzung des Betriebes untersagen.
Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Bergisch Gladbach
- Gewerbeanmeldung (bei Personengesellschaften je Person) 26,-€
- Gewerbeanmeldung (für juristische Personen) 33,-€
- Jeder weitere gesetzliche Vertreter bei juristichen Personen 13,-€
- Gewerbeummeldung (bei Personengesellschaften je Person) 26,-€
- Gewerbeummeldung (für juristische Personen) 33,-€
- Jeder weitere gesetzliche Vertreter bei juristischen Personen 13,-€
- Zweitschrift einer Gewerbemeldung 15,-€
- Gewerbeabmeldung keine Gebühr
Weitere Informationen
Hinweise für Bergisch Gladbach
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022