Gewerbe anmelden
Beschreibung
Hinweise für Aachen
Jedoch gibt es auch eine ganze Reihe von Tätigkeiten, die von der vorgenannten Anzeigepflicht ausgenommen sind.
Nähere Informationen hierüber erhalten Sie bei den unter Kontakt aufgeführten Sachbearbeiter/ Sachbearbeiterinnen.
Zweck der An- und Ummeldung eines Gewerbes ist es, der zuständigen Behörde die Überwachung der Gewerbeausübung im Hinblick auf den Schutz der Verbraucher sowie den der übrigen Gewerbetreibenden zu ermöglichen.
In diesem Zusammenhang bitten wir Sie, Namensänderungen beziehungsweise Umfirmierungen, Veränderungen in der Geschäftsführung bei im Handelsregister eingetragenen Firmen, Veränderungen der Privatanschriften der Gewerbetreibende sowie der Geschäftsführer, der hiesigen Dienststellen formlos mitzuteilen.
Mit diesen kostenfreien Angaben ermöglichen Sie uns einen schnelleren und reibungslosen Schriftwechsel, der sich für Sie in kürzeren Bearbeitungszeiten auswirken kann.
Eine Gewebeummeldung hat in jedem Fall
- bei Verlegung des Betriebes,
- bei Verlegung der Zweigniederlassung oder der Zweigstelle innerhalb des Stadtgebietes,
- bei Wechsel beziehungsweise Ausdehnung des Gewerbegegenstandes - und bei Namensänderung des Gewerbetreibenden zu erfolgen.
Die Gewerbemeldungen können persönlich beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung, Peterstraße 44 - 46, 52062 Aachen abgegeben,übersandt oder online gemeldet werden.
Online-Gewerbemeldung
Sie möchten Ihre Gewerbeanmeldung online einreichen? Auf dem Wirtschaft-Service-Portal NRW finden Sie dazu alle Informationen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Bezirksamt Haaren: stv. Bezirksamtsleiter, ordnungsrechtliche Angelegenheiten, Gewerbeangelegenheiten, Sondernutzungen, Sportangelegenheiten, Wahlamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0241 432-8330
Fax: 0241 432-8399
Bezirksamt Brand: Gewerbeangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0241 432-8129
Fax: 0241 432-8199
Stadt Aachen - Fachbereich Sicherheit und Ordnung - Gewerbestelle Aachen Mitte
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0241 432- 32324 oder -32325
Fax: Nicht vorhanden
Bezirksamt Kornelimünster / Walheim
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0241 432-8420
Fax: 0241 432-8499
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Aachen
Für die Gewerbeanmeldung und Gewerbeummeldung:
Kopie des Personalausweises oder des Passes mit letzter Meldebescheinigung (bei auswärtigen Antragstellern) sowie Miet- bzw. Pachtvertrag
Bei ausländischen Gewerbetreibenden:
Zusätzlich Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung (Freizügigkeitsbescheinigung)
Bei juristischen Personen (zusätzlich):
bei Eintragung im Handelsregister Kopie eines Handelsregisterauszuges, bei einer GmbH & Co. KG wird auch der Handelsregistereintrag der Komplementär GmbH benötigt
Bei ausländischen juristischen Personen:
eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache
Bei Handwerkern oder handwerksähnlichen Betrieben (zusätzlich):
Kopie der Handwerkskarte oder der Nebenrolleneintragung
Für die Gewerbeabmeldung
Gültiger Personalausweis
Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage der jeweiligen Originale.
Voraussetzungen
Sie wollen ein Gewerbe betreiben. Gewerbetreibende sind natürliche oder juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein, Kommanditgesellschaft auf Aktien). Anzeigepflichtig sind:
- Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende,
- Personengesellschaften (z.B. OHG, GbR) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter ,
- KG jeder persönlich haftende Gesellschafter, die Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen
- Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Den Beginn eines stehenden Gewerbes müssen Sie bei der zuständigen Stelle anmelden. Gleiches gilt für den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle.
Manche Gewerbetätigkeiten sind erlaubnispflichtig. Andere unterliegen der Überwachungsbedürftigkeit. Für sie gelten zusätzliche Anforderungen.
Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können.
Die Anmeldung des Gewerbes können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch vornehmen. Verwenden Sie hierfür das Formular Gewerbe-Anmeldung (GewA 1) .
Melden Sie als Gewerbetreibender das Gewerbe nicht selbst, sondern als geschäftsführenden Gesellschafter oder als gesetzlicher Vertreter an, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht.
Bei schriftlicher oder elektronischer Gewerbeanmeldung erhalten Sie innerhalb von 3 Tagen die Bestätigung Ihrer Gewerbeanmeldung (den so genannten Gewerbeschein), sofern Sie das Anmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt haben. Sprechen Sie persönlich vor, erhalten Sie die Bestätigung direkt bei der Anmeldung ausgehändigt.
Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeanmeldung an andere Stellen wie das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter.
Ist für Ihr Gewerbe zusätzlich eine Erlaubnis erforderlich (z. B. Bewachungsgewerbe, Betrieb einer Gaststätte) und liegt diese nicht vor, kann die zuständige Stelle die Fortsetzung des Betriebes untersagen.
Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Weitere Informationen
Bei einer Änderung der Rechtsform müssen Sie sowohl eine Gewerbeabmeldung (für die Betriebsaufgabe unter der alten Rechtsform), als auch eine Gewerbeanmeldung (für die Betriebsaufnahme unter der neuen Rechtsform) abgeben.
Was ist ein Gewerbe:
Gewerbe ist jede nicht sozial unwerte, auf Gewinnerzielungsabsicht ausgerichtete und auf Dauer angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung selbstständig ausgeübte Tätigkeit. Es kommt nicht darauf an, ob tatsächlich ein Gewinn erzielt wird.
Kein Gewerbe sind insbesondere sozial unwerte Tätigkeiten (z.B. Hellsehen), freie Berufe (wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater) oder weitere Tätigkeiten, die ein Hochschulstudium voraussetzen. Kein Gewerbe sind auch die Urproduktion (z.B. Land- und Forstwirtschaft), die wissenschaftliche Unternehmensberatung oder die Verwaltung eigenen Vermögens (z. B. eines Mietshauses) sowie generell verbotene bzw. sozial unwertige Tätigkeiten (z. B. illegales Glücksspiel).
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022
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