Gewerbe Anmeldung

    Gewerbe anmelden

    Beschreibung

    Hinweise für Neuss

    Sie wollen einen Gewerbebetrieb gründen, eine Filiale in Neuss errichten oder Ihren Gewerbebetrieb von einer anderen Stadt nach Neuss verlegen?
    Dann müssen Sie ihr Gewerbe anmelden.

    Die Anzeigepflicht besteht ab Beginn des Gewerbebetriebes. Bei den folgenden Tätigkeiten muss eine Gewerbeanzeige erstattet werden:

    • Neuerrichtung eines Gewerbes oder Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit
    • Übernahme eines bereits bestehenden Betriebes als übernehmende Person, beispielsweise als Käuferin oder Käufer, Pächterin oder Pächter, Erbin oder Erbe usw.
    • Eröffnung einer weiteren Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, beispielsweise eines Verkaufsbüros oder eines Auslieferungslagers
    • Verlegung eines Gewerbebetriebes an einen neuen Betriebssitz und damit Änderung der zuständigen kommunalen Gewerbebehörde
    • Eintritt eines Gesellschafters bei einer Personengesellschaft
    • Wechsel der Rechtsform, beispielsweise vom Einzelunternehmen zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
    • Umwandlung nach Umwandlungsgesetz (UmwG), beispielsweise durch Verschmelzung, Spaltung, Rechtsformwechsel oder Vermögensübertragung

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_266d2d0a583efe2f3d8f79e58bf02f51

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gewerbeservice und -überwachung

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    41460 Neuss

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Neuss

    Bei Anmeldung einer natürlichen Person
    • Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises
    • Mietvertrag
      (nur erforderlich, wenn Betriebsadresse von der Wohnanschrift abweicht und Gewerbetreibende*r nicht in Neuss wohnhaft ist)
    • Eintragungsbestätigung der Handwerkskammer
      (nur bei Handwerkern oder handwerksähnlichen Betrieben)
    • Kopie der entsprechenden Erlaubnis bzw. Konzession
      (nur bei erlaubnispflichtigem Gewerbe wie z.B. Gaststätten, Spielhallen, Maklerangelegenheiten usw.)

    Bei Anmeldung einer juristischen Person
    • Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises
    • Mietvertrag
      (nur erforderlich, wenn Betriebsadresse von der Wohnanschrift abweicht und Gewerbetreibende*r nicht in Neuss wohnhaft ist)
    • Eintragungsbestätigung der Handwerkskammer
      (nur bei Handwerkern oder handwerksähnlichen Betrieben)
    • Kopie der entsprechenden Erlaubnis bzw. Konzession
      (nur bei erlaubnispflichtigem Gewerbe wie z.B. Gaststätten, Spielhallen, Maklerangelegenheiten usw.)
    • Handelsregisterauszug
      (Bei bereits erfolgter Eintragung im Handelsregister Kopie eines unbeglaubigten Handelsregisterauszuges. Bei in Gründung befindlichen Firmen eine Kopie der notariellen Beurkundung des Gesellschaftervertrages/Gründungsvertrages.)

    Voraussetzungen

    Sie wollen ein Gewerbe betreiben. Gewerbetreibende sind natürliche oder juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein, Kommanditgesellschaft auf Aktien). Anzeigepflichtig sind:

    • Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende,
    • Personengesellschaften (z.B. OHG, GbR) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter ,
    • KG jeder persönlich haftende Gesellschafter, die Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen
    • Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter

     

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Neuss

    Die Ausstellung einer Gewerbeanzeige kann online oder persönlich vor Ort erfolgen.

    • Online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW
      Bei Nutzung des Wirtschafts-Service-Portal.NRW wird Ihnen im Anschluss die Bestätigung der Gewerbeanzeige (Gewerbeanmeldung) zum Download zur Verfügung gestellt.
      zum Wirtschafts-Service-Portal.NRW
    • Online über das Serviceportal der Stadt Neuss
      Bei Nutzung der Online-Gewerbeanzeige über das Serviceportal der Stadt Neuss erfolgt die Bearbeitung spätestens nach drei Werktagen. Die Gewerbeanmeldung wird Ihnen auf dem Postweg zugesandt.
      zum Onlineformular
    • Persönlich nach vorheriger Online-Terminvergabe
      Die Gewerbeanzeige kann unter Vorlage eines Lichtbildausweises grundsätzlich sofort mitgenommen werden.
      zur Online-Terminvergabe

    Fristen

    Hinweise für Neuss

    Das Gewerbe muss gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit angemeldet werden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Neuss

    • Bei Nutzung des Wirtschafts-Service-Portal.NRW wird Ihnen die Bestätigung der Gewerbeanzeige (Gewerbeanmeldung) zum Download zur Verfügung gestellt.
    • Bei Nutzung des Onlineformulars über das Serviceportal der Stadt Neuss erhalten Sie die Gewerbemeldung innerhalb einer Woche.
    • Bei persönlicher Vorsprache nach Terminvereinbarung können Sie die Gewerbemeldung grundsätzlich sofort mitnehmen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Neuss

    Gewerbetreibende sind dazu verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Eröffnung des Gewerbebetriebes, einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (seit 01.01.2021 in elektronischer Form) beim zuständigen Finanzamt einzureichen.

    Das entsprechende Formular, sowie weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
    https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare

    Weitere Informationen

    Bei einer Änderung der Rechtsform müssen Sie sowohl eine Gewerbeabmeldung (für die Betriebsaufgabe unter der alten Rechtsform), als auch eine Gewerbeanmeldung (für die Betriebsaufnahme unter der neuen Rechtsform) abgeben.

    Was ist ein Gewerbe:

    Gewerbe ist jede nicht sozial unwerte, auf Gewinnerzielungsabsicht ausgerichtete und auf Dauer angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung selbstständig ausgeübte Tätigkeit. Es kommt nicht darauf an, ob tatsächlich ein Gewinn erzielt wird.

    Kein Gewerbe sind insbesondere sozial unwerte Tätigkeiten (z.B. Hellsehen), freie Berufe (wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater) oder weitere Tätigkeiten, die ein Hochschulstudium voraussetzen. Kein Gewerbe sind auch die Urproduktion (z.B. Land- und Forstwirtschaft), die wissenschaftliche Unternehmensberatung oder die Verwaltung eigenen Vermögens (z. B. eines Mietshauses) sowie generell verbotene bzw. sozial unwertige Tätigkeiten (z. B. illegales Glücksspiel).

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Neuss

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de