Gewerbe Anmeldung

    Gewerbeanmeldung

    Beschreibung

    Hinweise für Wuppertal

    Bitte beachten Sie, dass die Gewerbemeldung gleichzeitig (sofort) mit Beginn der gewerblichen Tätigkeit erfolgen muss. Wichtig ist auch, dass der tatsächliche Zeitpunkt des Beginns angegeben werden muss. Die nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattete Gewerbemeldung erfüllt einen Ordnungswidrigkeitentatbestand!

    Im Falle der Gewerbeanmeldung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) muss jeder Gesellschafter eine Gewerbeanmeldung vornehmen.

    Weiterführende Informationen zum Thema "Gewerbe" stellt das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen auf der Homepage http://www.startercenter.nrw.de/index.html (Gründungsformalitäten / Infocenter Gewerbeanmeldung NRW) zur Verfügung.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_266d2d0a583efe2f3d8f79e58bf02f51

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gewerbecenter, Veranstaltungen, ProstSchG 302.32

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wuppertal

    Um die Gewerbeanmeldung vorzunehmen, empfiehlt sich Ihre persönliche Vorsprache im GewerbeCenter.

    Eine Vorsprache ist nur nach vorhergehender Terminvereinbarung möglich.

    Die Prüfung Ihrer Identität sowie die Beratung im Hinblick auf den beabsichtigten Tätigkeitsbereich und ggf. weiterer Informationsaustausch kann bei Vorlage der entsprechenden Unterlagen (siehe unten) sofort erfolgen. Die für die Gewerbeanmeldung gesetzlich vorgeschriebenen Vordrucke werden vorgehalten und die erforderlichen Daten vor Ort erfasst. Im Regelfall erhalten Sie die Bestätigung Ihrer Gewerbeanmeldung sofort ausgehändigt.

    Eine Gewerbeanmeldung ist auch schriftlich per Post, E-Mail oder Fax möglich unter Verwendung der gesetzlich vorgeschriebenen Vordrucke (siehe Downloads) und Übersendung der entsprechenden Unterlagen (siehe unten) sowie der Entrichtung der Verwaltungsgebühr. Für eventuelle Rückfragen empfiehlt es sich, Ihre telefonischen Kontaktdaten oder Ihre E-Mail-Adresse anzugeben.

    • Personalausweis oder Reisepass mit einer Meldebescheinigung (ggf. Kopie der Vorder- und Rückseite)
    • gültige Aufenthaltsgenehmigung/Aufenthaltstitel (bei nicht EU-Angehörigen)
    • bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten Vorlage der Erlaubnisurkunde
    • Berechtigungsnachweis der Handwerksausübung (Handwerkskarte)
    • bei der beabsichtigen Ausübung sogenannter überwachungsbedürftiger Gewerbe (z. B. An- und Verkauf von Kfz, Edelmetallen, Altmetallen; Detekteien, Partnerschaftsvermittlungen, Reisevermittlungen und weitere), sind von Ihnen bei der Gewerbemeldung ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zu beantragen

    bei im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eines Amtsgerichtes eingetragenen juristischen Personen zusätzlich:

    • aktueller Registerauszug
    • bei in Gründung befindlichen juristischen Personen (z. B. GmbH i. G.) die notarielle Beurkundung des Gesellschaftervertrages zwecks Gewerbeanmeldung auf den/die Gründer/Gesellschafter bis zur Registereintragung
    • bei ausländischen juristischen Personen der Eintragungsnachweis im ausländischen Register mit beglaubigter deutscher Übersetzung

    Ggf. sind im Einzelfall darüber hinausgehende Unterlagen erforderlich (z.B. Nachweis über die gewerbliche Niederlassung).

    Sollten Sie eine andere Person zur Gewerbemeldung beauftragen, benötigt diese eine schriftliche Vollmacht. Außerdem sind sowohl Ihre als auch die Ausweisdokumente vom Bevollmächtigten vorzulegen.

    Voraussetzungen

    Sie wollen ein Gewerbe betreiben. Gewerbetreibende sind natürliche oder juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein, Kommanditgesellschaft auf Aktien). Anzeigepflichtig sind:

    • Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende,
    • Personengesellschaften (z.B. OHG, GbR) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter ,
    • KG jeder persönlich haftende Gesellschafter, die Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen
    • Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter

     

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Den Beginn eines stehenden Gewerbes müssen Sie bei der zuständigen Stelle anmelden. Gleiches gilt für den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle.

    Manche Gewerbetätigkeiten sind erlaubnispflichtig. Andere unterliegen der Überwachungsbedürftigkeit. Für sie gelten zusätzliche Anforderungen.

    Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können.

    Die Anmeldung des Gewerbes können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch vornehmen. Verwenden Sie hierfür das Formular Gewerbe-Anmeldung (GewA 1) .

    Melden Sie als Gewerbetreibender das Gewerbe nicht selbst, sondern als geschäftsführenden Gesellschafter oder als gesetzlicher Vertreter an, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht.

    Bei schriftlicher oder elektronischer Gewerbeanmeldung erhalten Sie innerhalb von 3 Tagen die Bestätigung Ihrer Gewerbeanmeldung (den so genannten Gewerbeschein), sofern Sie das Anmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt haben. Sprechen Sie persönlich vor, erhalten Sie die Bestätigung direkt bei der Anmeldung ausgehändigt.

    Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeanmeldung an andere Stellen wie das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter.

    Ist für Ihr Gewerbe zusätzlich eine Erlaubnis erforderlich (z. B. Bewachungsgewerbe, Betrieb einer Gaststätte) und liegt diese nicht vor, kann die zuständige Stelle die Fortsetzung des Betriebes untersagen.

    Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.

    Fristen

    Sie müssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt der Betriebsgründung anmelden. Bei einer verspäteten Anzeige kann eine Geldbuße verhängt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Bei persönlicher Vorsprache: sofort Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Gewerbeanmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

    Kosten

    Hinweise für Wuppertal

    Gemäß Tarifstelle 12.01.3 der Verwaltungsgebührenordnung:

    • für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind

      Gebühr: Euro 26
    • für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind

      Gebühr: Euro 33
    • für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen

      Gebühr: Euro 13

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wuppertal

    Wenn Sie eine mit der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln zusammenhängende Tätigkeit ausführen wollen, müssen Sie Ihre Betriebsstätte (auch Lagerräume) dem Bergischen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt melden (siehe Downloads).

    Weiterführende Informationen (siehe Downloads) erhalten Sie ggf.

    • beim Startercenter des Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen
    • der Industrie- und Handelskammer Wuppertal-Solingen-Remscheid
    • der Handwerkskammer Düsseldorf
    • dem Finanzamt Wuppertal-Barmen oder Wuppertal-Elberfeld

    Weitere Informationen

    Bei einer Änderung der Rechtsform müssen Sie sowohl eine Gewerbeabmeldung (für die Betriebsaufgabe unter der alten Rechtsform), als auch eine Gewerbeanmeldung (für die Betriebsaufnahme unter der neuen Rechtsform) abgeben.

    Was ist ein Gewerbe:

    Gewerbe ist jede nicht sozial unwerte, auf Gewinnerzielungsabsicht ausgerichtete und auf Dauer angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung selbstständig ausgeübte Tätigkeit. Es kommt nicht darauf an, ob tatsächlich ein Gewinn erzielt wird.

    Kein Gewerbe sind insbesondere sozial unwerte Tätigkeiten (z.B. Hellsehen), freie Berufe (wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater) oder weitere Tätigkeiten, die ein Hochschulstudium voraussetzen. Kein Gewerbe sind auch die Urproduktion (z.B. Land- und Forstwirtschaft), die wissenschaftliche Unternehmensberatung oder die Verwaltung eigenen Vermögens (z. B. eines Mietshauses) sowie generell verbotene bzw. sozial unwertige Tätigkeiten (z. B. illegales Glücksspiel).

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Wuppertal

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de