Gewerbe Anmeldung

    Gewerbeanmeldung

    Beschreibung

    Hinweise für Duisburg

    Sie möchten die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit im Stadtgebiet Duisburg anmelden. Die Gewerbeanmeldung erfolgt i.d.R. persönlich. Hierzu müssen Sie zuvor einen Termin buchen: Terminbuchung Gewerbe

    Die Anschrift der zentralen Gewerbemeldestelle lautet:

    Stadt Duisburg
    Bürger- und Ordnungsamt
    Gewerbemeldestelle
    Königstr. 63-65 (Averdunkzentrum)
    47051 Duisburg

    Ebenfalls ist die Gewerbeanzeige online über das Wirtschafts-Service-Portal möglich.

    Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies gem. der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen (§ 14 Abs. 1 Gewerbeordnung).
    Gewerbetreibender ist jeder, der haupt- oder nebenberuflich eine selbständige und auf Gewinnerzielung und auf Dauer angelegte Tätigkeit wahrnimmt. Ausnahmen stellen die sogenannten freiberufliche Tätigkeiten (z.B. Arzt, Architekt, Steuerberater), die Urproduktion (z.B. Land- und Forstwirtschaft), persönliche Dienstleistungen höherer Art (mit Hochschulabschluss) und die bloße Verwaltung eigenen Vermögens dar.

    Für die Ausübung sogenannter erlaubnispflichtiger Gewerbe wird vor der Anmeldung nach § 14 Gewerbeordnung eine Erlaubnis z.B. des Ordnungsamtes, des Gesundheitsamtes, des Straßenverkehrsamtes, der Handwerkskammer oder anderer Stellen benötigt. Unter die erlaubnispflichtigen Gewerbe fallen u.a. Gaststätten mit Alkoholausschank, Bewachungsgewerbe, Immobilienmakler, Wohnimmobilienverwalter, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Pfandleiher, Spielhallen, Spielautomaten, Versteigerer, Güterverkehr, Fahrschulen, Taxiunternehmen, Apotheken, Prostitutionsstätten u.a.

    Bei Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG, KG) ist jeder geschäftsführungsberechtigte Gesellschafter Gewerbetreibender und muss eine eigene Gewerbeanmeldung vornehmen. Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG, UG) obliegt die Verpflichtung zur Anzeige dem oder den gesetzlichen Vertreter(n) (z.B. Geschäftsführer einer GmbH).

    Für die bei Neuansiedlungs- oder Erweiterungsvorhaben auftretenden genehmigungs- und erlaubnisrechtlichen Belange (insbes. baurechtlicher Art) können Sie vor Anmeldung den Service des Genehmigungsportals in Anspruch nehmen (genehmigungsportal@stadt-duisburg.de).

    Für eine generelle Existenzgründungsberatung können Sie sich beim STARTERCENTER NRW Informationen einholen:



    Bei jeder Gewerbeanmeldung erfolgt unter anderem automatisch eine Mitteilung an

    • das zuständige Finanzamt
    • die Industrie- und Handelskammer bzw. die Handwerkskammer
    • die jeweilige Berufsgenossenschaft

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_266d2d0a583efe2f3d8f79e58bf02f51

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gewerbeerlaubnisse und sonstige Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Königstraße 63-65

    47051 Duisburg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 29.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Duisburg

    Folgende Unterlagen müssen zur Anmeldung vorgelegt werden:

    Bei Einzelgewerbetreibenden aus einem der EU-Mitgliedstaaten:

    • Personalausweis oder Pass

    Bei Einzelgewerbebetreibenden aus einem Nicht-EU-Staat zusätzlich:

    • die für eine selbständige Tätigkeit erforderliche Aufenthaltsgenehmigung
    • Meldebescheinigung, soweit die Anschrift nicht aus dem Pass oder der Aufenthaltsgenehmigung hervorgeht

    Bei im Handels-, Gesellschafts- oder Vereinsregister eingetragenen Firmen, Gesellschaften bzw. Vereinen:

    • persönliche Angaben der geschäftsführenden Person oder Personen, ausgewiesen durch Personalausweis oder Pass
    • Registerauszug des Amtsgerichtes (unbeglaubigt); bei einer GmbH & Co.KG wird zusätzlich der Handelsregistereintrag der Komplementär- GmbH benötigt
    • bei ausländischen Firmen: Nachweis über die Eintragung in das Handelsregister des Gründungsstaates und eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache
    • bei ausländischen Firmen aus dem Nicht-EU-Staat zusätzlich eine schriftliche Bestätigung der Ausländerbehörde zur Gewerbeanmeldung

    Bei einer GmbH oder UG in Gründung:

    • ein vom Notar beglaubigter Gesellschaftsvertrag
    • schriftliche Einwilligung aller Gesellschafter zu Anmeldung in Gründung
    • persönliche Angaben aller Gesellschafter, ausgewiesen durch Personalausweis / Personalausweise

    Bei der Anmeldung einer juristischen Person durch einen Vertreter:

    • eine schriftliche Vollmacht des Gewerbetreibenden
    • Ausweis- oder Passkopie des Gewerbetreibenden
    • Ausweis oder Pass des Bevollmächtigten

    Bei Handwerksbetrieben zusätzlich:

    • Handwerkskarte, Unbedenklichkeitsbescheinigung oder Bescheinigung über die Eintragung in die Nebenrolle der Handwerkskammer

    Bei sonstigen erlaubnispflichtigen Gewerben zusätzlich:

    • die jeweilige Erlaubnis

    Voraussetzungen

    Sie wollen ein Gewerbe betreiben. Gewerbetreibende sind natürliche oder juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein, Kommanditgesellschaft auf Aktien). Anzeigepflichtig sind:

    • Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende,
    • Personengesellschaften (z.B. OHG, GbR) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter ,
    • KG jeder persönlich haftende Gesellschafter, die Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen
    • Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter

     

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Duisburg

    § 14 Gewerbeordnung (GewO)

    Verfahrensablauf

    Den Beginn eines stehenden Gewerbes müssen Sie bei der zuständigen Stelle anmelden. Gleiches gilt für den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle.

    Manche Gewerbetätigkeiten sind erlaubnispflichtig. Andere unterliegen der Überwachungsbedürftigkeit. Für sie gelten zusätzliche Anforderungen.

    Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können.

    Die Anmeldung des Gewerbes können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch vornehmen. Verwenden Sie hierfür das Formular Gewerbe-Anmeldung (GewA 1) .

    Melden Sie als Gewerbetreibender das Gewerbe nicht selbst, sondern als geschäftsführenden Gesellschafter oder als gesetzlicher Vertreter an, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht.

    Bei schriftlicher oder elektronischer Gewerbeanmeldung erhalten Sie innerhalb von 3 Tagen die Bestätigung Ihrer Gewerbeanmeldung (den so genannten Gewerbeschein), sofern Sie das Anmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt haben. Sprechen Sie persönlich vor, erhalten Sie die Bestätigung direkt bei der Anmeldung ausgehändigt.

    Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeanmeldung an andere Stellen wie das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter.

    Ist für Ihr Gewerbe zusätzlich eine Erlaubnis erforderlich (z. B. Bewachungsgewerbe, Betrieb einer Gaststätte) und liegt diese nicht vor, kann die zuständige Stelle die Fortsetzung des Betriebes untersagen.

    Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.

    Fristen

    Sie müssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt der Betriebsgründung anmelden. Bei einer verspäteten Anzeige kann eine Geldbuße verhängt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Bei persönlicher Vorsprache: sofort Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Gewerbeanmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

    Kosten

    Hinweise für Duisburg

    Für die Bescheinigung des Empfanges und Prüfung der Anzeige über den Beginn eines Gewerbebetriebes (Gewerbeanmeldung) werden folgende Gebühren erhoben:

    1. Für natürliche Personen auch als vertretungsberechtige Gesellschafter von Personengesellschaften (z. B. GbR, OHG,KG): 26 Euro

    2. Für juristische Personen (z. B. GmbH, UG, Ltd., AG, GmbH & Co. KG, e.V., eG), auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind: 33 Euro

    3. Für jeden weiteren Vertreter bei juristischen Personen: 13 Euro

    4. Für die Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeanmeldung
      für den Gewerbetreibenden: 15 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Duisburg

    Wie gehen Sie bei einer Anmeldung per Mail oder Post vor?

    Das Formular für die Anmeldung per Mail oder Post steht Ihnen unter dem Menüpunkt "Formulare" zum Download bereit. Es ist vollständig auszufüllen und mit Datum und Unterschrift zu versehen.

    Der Kern der Tätigkeit muss möglichst genau und allgemeinverständlich bezeichnet werden. Allgemeinformulierungen wie z.B. Service, Dienstleistungen, Handel mit Waren aller Art, Promotion, Finanzdienstleistungen etc. reichen nicht aus.

    Auch englische oder andere ausländische Begriffe, die bisher nicht umfassend in den deutschen Sprachgebrauch übernommen wurden, dürfen daher nicht verwendet werden.

    Die erforderlichen Unterlagen (s.o.) müssen in Kopie beigefügt werden.

    Ferner sollte ein Verrechnungsscheck über die fälligen Gebühren beigefügt werden.

    Die Gebühren können jedoch auch überwiesen werden. Bitte teilen Sie bitte unbedingt mit, wie Sie tagsüber für etwaige Nachfragen zu erreichen sind. Von der Gewerbemeldestelle werden Ihnen nach Klärung aller Rückfragen die Überweisungsmodalitäten mitgeteilt. Nach Eingang der Gebühren erfolgt die Anmeldung, und auf Wunsch wird Ihnen dann die Anmeldebescheinigung zugesandt.

    Achtung: Adressbuchschwindel!

    Immer wieder unterschreiben Unternehmer offiziell aussehende Formulare unter Namen wie "Gewerbeauskunft-Zentrale" oder "Zentrales Gewerberegister" und schließen damit meist kostenpflichtige, private Verträge über Einträge in Telefonbücher, Branchenbücher oder dergleichen ab. Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität gibt dazu unter www.dsw-schutzverband.de nähere Hinweise.

    Bitte beachten Sie: bei offizieller Post von der Stadt Duisburg sind immer die Anschrift der konkreten Gewerbemeldestelle und die Kontaktdaten des zuständigen Sachbearbeiters oder der zuständigen Sachbearbeiterin angegeben!

    Weitere Informationen

    Bei einer Änderung der Rechtsform müssen Sie sowohl eine Gewerbeabmeldung (für die Betriebsaufgabe unter der alten Rechtsform), als auch eine Gewerbeanmeldung (für die Betriebsaufnahme unter der neuen Rechtsform) abgeben.

    Was ist ein Gewerbe:

    Gewerbe ist jede nicht sozial unwerte, auf Gewinnerzielungsabsicht ausgerichtete und auf Dauer angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung selbstständig ausgeübte Tätigkeit. Es kommt nicht darauf an, ob tatsächlich ein Gewinn erzielt wird.

    Kein Gewerbe sind insbesondere sozial unwerte Tätigkeiten (z.B. Hellsehen), freie Berufe (wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater) oder weitere Tätigkeiten, die ein Hochschulstudium voraussetzen. Kein Gewerbe sind auch die Urproduktion (z.B. Land- und Forstwirtschaft), die wissenschaftliche Unternehmensberatung oder die Verwaltung eigenen Vermögens (z. B. eines Mietshauses) sowie generell verbotene bzw. sozial unwertige Tätigkeiten (z. B. illegales Glücksspiel).

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Duisburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de