Ausnahme vom Mindestalter zum Schießen auf Schießstätten zur Förderung des Leistungssports Bewilligung
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Hinweise für Steinfurt
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Kreispolizeibehördes Steinfurt
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Telefon Festnetz: 02551150
E-Mail: Recht.Steinfurt@polizei.nrw.de
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 27.01.2023