Schutz vor Tierseuchen

    Schutz vor Tierseuchen

    Hinweise für Wesel

    Beschreibung

    Hinweise für Wesel

    Tierseuchen

    Nicht jede übertragbare Tierkrankheit wird als Tierseuche bekämpft. Überwiegend sind Nutztierhaltungen betroffen.

    Gründe für ein staatliches Eingreifen können vielfältig sein:

    • Schutz von Tieren, Tierbeständen und Regionen vor gefährlichen Tierseuchen mit bedeutender ökonomischer Relevanz (z. B. Schweinepest, Maul- und Klauenseuche)
    • Schutz vor einer Gefährdung der menschlichen Gesundheit durch direkt oder indirekt, z. B. über Lebensmittel, übertragbare Tierkrankheiten (z. B. Salmonellosen)
    • Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der tierischen Erzeugung und des Handels durch Seuchenfreiheitsgarantien (amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigungen)
    Zoonosen

    Die Verhinderung der Übertragung von Krankheiten vom Tier auf den Menschen (und umgekehrt) gehört zu den Aufgaben der Tierseuchenbekämpfung. Da dabei meist auch die vom Tier stammenden Lebensmittel eine Rolle spielen, leistet hierbei auch die amtliche Lebensmittel- und Fleischhygieneüberwachung einen wichtigen Beitrag.

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    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sachbearbeitung

    Version

    Technisch geändert am 20.08.2024

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    Technisch geändert am 19.08.2024

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de