Schutz vor Tierseuchen
Hinweise für Wesel
Beschreibung
Hinweise für Wesel
Tierseuchen
Nicht jede übertragbare Tierkrankheit wird als Tierseuche bekämpft. Überwiegend sind Nutztierhaltungen betroffen.
Gründe für ein staatliches Eingreifen können vielfältig sein:
- Schutz von Tieren, Tierbeständen und Regionen vor gefährlichen Tierseuchen mit bedeutender ökonomischer Relevanz (z. B. Schweinepest, Maul- und Klauenseuche)
- Schutz vor einer Gefährdung der menschlichen Gesundheit durch direkt oder indirekt, z. B. über Lebensmittel, übertragbare Tierkrankheiten (z. B. Salmonellosen)
- Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der tierischen Erzeugung und des Handels durch Seuchenfreiheitsgarantien (amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigungen)
Zoonosen
Die Verhinderung der Übertragung von Krankheiten vom Tier auf den Menschen (und umgekehrt) gehört zu den Aufgaben der Tierseuchenbekämpfung. Da dabei meist auch die vom Tier stammenden Lebensmittel eine Rolle spielen, leistet hierbei auch die amtliche Lebensmittel- und Fleischhygieneüberwachung einen wichtigen Beitrag.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen