Schutz vor Tierseuchen

    Schutz vor Tierseuchen

    Hinweise für Kleve

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    IBR (IPV (früher BHV1) ist eine ansteckende Viruserkrankung bei Rindern, die mit erheblichen wirtschaftlichen Schäden einhergehen kann. Man unterscheidet eine Verlaufsform, bei der vor allem die Atemwege betroffen sind und eine zweite, die den Genitaltrakt betrifft.

    Eine Besonderheit bei beiden Verlaufsformen dieser Infektionskrankheit ist, dass ein einmal infiziertes Tier lebenslang Virusträger bleibt. Diese Tiere erscheinen gesund, tragen jedoch das Virus in sich, können es jederzeit unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. bei Stresssituationen wie Kalbung, Stallwechsel etc.) wieder ausscheiden und so weiterverbreiten. Das macht die BHV1-Sanierung in Rinderbeständen sehr schwierig.

    BHV1 verursacht insbesondere als "Handelserkrankung" durch Restriktionen bezüglich der Vermarktung von Rindern wirtschaftliche Verluste. Deswegen ist der entscheidende Grund zur BHV1-Bekämpfung mit dem Ziel der BHV1-Freiheit die Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit beim Handel innerhalb und außerhalb der EU. Deutschland ist als IBR/IPV-frei anerkannt.

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    Version

    Technisch geändert am 22.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 15-23

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-0

    Version

    Technisch geändert am 21.05.2021

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kleve

    Bezeichnung Erforderliche Unterlagen Erteilung einer BHV1-Bescheinigung Antrag Einzeltierbescheinigung Antrag Bestandsbescheinigung

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Kleve

    Bezeichnung Höhe der Gebühr Ausstellung einer Bescheinigung nach § 3 Abs. 1 BHV1-Verordnung 5,00 Euro - 100,00 Euro Prüfung von Anträgen auf Attestfähigkeit zum Zwecke der Ausstellung einer Bescheinigung über die Seuchenfreiheit eines Tieres, mehrerer Tiere (Sammelbescheinigung), eines Bestandes oder eines Gebietes mit oder ohne Ausstellung einer Bescheinigung Die Gebühr ergibt sich aus der Dauer der Amtshandlung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kleve

    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de