Schutz vor Tierseuchen
Hinweise für Essen
Beschreibung
Hinweise für Essen
Sogenannte Zoonosen, Tierkrankheiten wie Tollwut, Tuberkulose, Brucellose oder die Salmonellose, sind auf den Menschen übertragbar. Diese Krankheiten zu bekämpfen und möglichst zu vermeiden, ist eine der Hauptaufgaben des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes.
Nutztierhalter und Bienenhalter sind verpflichtet, ihre Tiere beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzumelden. Dazu können die im Downloadbereich zur Verfügung stehenden Formulare benutzt werden. Nutztier- und Bienenhalter können sich detaillierter über die rechts stehenden Verwandten Dienstleistungen informieren.
Ebenso können verletzte oder verendete Tiere Krankheiten übertragen. Wichtige Verhaltensregeln zu diesem Thema können ebenfalls über die rechts stehenden Verwandten Dienstleistungen angezeigt werden.
Aktuelles Tierseuchengeschehen
Sollte auf dem Stadtgebiet Essen eine Tierseuche ausbrechen, informiert das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt auf den entsprechenden Internetseiten.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Essen
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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- Tiergesundheitsgesetz (TierGesG)
- Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV)
- Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV)
- Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BHV1-Verordnung)
- Verordnung zum Schutz gegen die Maul- und Klauenseuche (MKS-Verordnung)
- Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest (Schweinepest-Verordnung)
- Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus (BVDV-Verordnung)
Verfahrensablauf
Hinweise für Essen
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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