Bescheinigung über die AufenthaltsgestattungOnline erledigen

    Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung

    Hinweise für Krefeld

    Beschreibung

    Hinweise für Krefeld

    Die Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung (§ 63 Asylgesetz) wird Asylbewerbern für die Dauer des Asylverfahrens zeitlich befristet ausgestellt. Sie bescheinigt einen rechtmäßigen Aufenthalt während des Asylverfahrens, ist aber kein Aufenthaltstitel.

    Personen, die erstmals einen Asylantrag stellen, erhalten stets eine Aufenthaltsgestattung, die mit der Erstaufnahme regelmäßig vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ausgestellt wird.

    Für die Dauer des Asylverfahrens werden Sie einer Gemeinde oder Stadt zugewiesen.

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    Version

    Technisch geändert am 19.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Migration

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Hauptbahnhof 5

    47798 Krefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-2333

    E-Mail: auslaenderamt@krefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 30.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Krefeld

    biometrisches Passbild

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Der Antrag kann online gestellt werden. 

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    • 2 Wochen

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Krefeld

    Die Aufenthaltsgestattung erlischt in den in § 67 Asylgesetz genannten Fällen und spätestens nach Bestandskraft des Bescheids des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Krefeld

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de