Unterhaltsansprüche aus dem Ausland Durchsetzung im gerichtlichen Verfahren

    Beistandschaft durch das Jugendamt

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Wenn der andere unterhaltspflichtige Elternteil in Deutschland lebt und Sie für Ihr Kind, im Ausland lebend, Unterhalt geltend machen wollen, können Sie diesen Anspruch gerichtlich durchsetzen lassen.

    Beschreibung

    Hinweise für Goch

    Im Rahmen einer Beistandschaft kann Ihnen das Jugendamt behilflich sein bei

    • der Feststellung der Vaterschaft
    • der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Ihres Kindes gegenüber dem anderen Elternteil.

    Feststellung der Vaterschaft

    • Wir beraten und unterstützen Mütter in Vaterschaftsfragen, vor und nach der Geburt des Kindes.
    • Wir vertreten Ihr Kind vor Gericht in Vaterschaftsfeststellungsverfahren, wenn der Vater sein Kind nicht anerkennen will.

    Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen

    • Wir überprüfen die rechtliche Unterhaltssituation Ihres Kindes, das Einkommen des Unterhaltspflichtigen, berechnen die Unterhaltsverpflichtung und vertreten Ihr Kind auch in einem gerichtlichen Verfahren.
    • Wir setzen die Unterhaltsansprüche Ihres Kindes durch, einschließlich möglicher Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d6790505095e9ffbec8b40602efea1f7

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    47574 Goch

    Version

    Technisch geändert am 10.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    47574 Goch

    Version

    Technisch geändert am 10.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis des Antragstellers oder der Antragstellerin
    • Geburtsurkunde des Kindes
    • Alle Unterlagen aus denen sich die Unterhaltspflicht der leistungsfähigen Person ergibt

    Formulare

    ja

    Voraussetzungen

    Hinweise für Goch

    Derjenige Elternteil, der die alleinige elterliche Sorge für das Kind hat oder bei gemeinsamer Sorge der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet, kann für das minderjährige Kind eine Beistandschaft beantragen.  

    Melden Sie sich dazu bitte zunächst telefonisch bei den aufgeführten Ansprechpartner*innen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Goch

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Goch

    Zur Einrichtung einer Beistandschaft nehmen Sie bitte zunächst telefonisch Kontakt mit den Ansprechpartner*innen auf.
    Eine Beistandschaft besteht so lange, bis der Antragsteller diese beendet oder die Antragsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen.

    Fristen

    Das Kind muss noch minderjährig sein.

    Bearbeitungsdauer

    Die Frage nach der Bearbeitungszeit kann nur recht allgemein beantwortet werden. Sie hängt ab vom Verfahrensablauf in den jeweiligen Ländern einschließlich eines eventuell erforderlichen Gerichtsverfahrens. Hier besteht keine Einheitlichkeit; zudem können sich durch den Einzelfall Besonderheiten ergeben. Mit einer längeren Bearbeitungszeit ist vor allem dann zu rechnen, wenn die deutsche Stelle sämtliche Ermittlungen zum Aufenthalt und daran anschließend ein Gerichtsverfahren zur Titulierung von Unterhalt durchführen muss. Zu einer zügigen Bearbeitung können die Antragsteller durch vollständige Antragsunterlagen beitragen. Gleichwohl bleibt die Bearbeitungszeit einzelfallbezogen und auch abhängig vom Kooperationsverhalten der unterhaltspflichtigen Person.

    Kosten

    Die ausländischen Zentralen Behörden sowie das Bundesamt für Justiz arbeiten für die Antragsteller grundsätzlich kostenfrei.

    Eine mögliche Beauftragung eines Rechtsanwalts oder anderer Vereinigungen ist hingegen mit Kosten verbunden, die von den Antragstellern zu tragen sind. Im Falle des Unterliegens in dem Prozess sind jedoch die dem Gegner entstandenen Kosten des gegnerischen Anwalts zu erstatten (§ 20 AUG i. V. m. § 123 ZPO).

    Es können Kosten für die Übersetzung von Unterlagen anfallen, es entstehen jedoch keine Kosten gegenüber staatlichen Stellen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Goch

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen am 09.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Goch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de