Prüfung Grundqualifikation von Berufskraftfahrern DurchführungOnline erledigen

    Prüfung Grundqualifikation für Berufskraftfahrer ablegen

    Fahrerinnen und Fahrer im gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr müssen zusätzlich zur Fahrerlaubnis eine besondere Qualifizierung nachweisen.

    Beschreibung

    Hinweise für Bielefeld

    Bestimmte Qualifikationen, die durch Schlüsselzahlen beschrieben werden, können in den Führerschein eingetragen werden.

    Schlüsselzahl 95 jetzt Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)

    Seit dem 23.05.2021 gibt es für Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer keine Schlüsselzahl 95 mehr im Führerschein, um die Berufskraftfahrerqualifikation nachzuweisen. Die Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer erhalten stattdessen einen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN). Das ist eine Karte, die dem Führerschein in Form und Größe ähnelt. Wenn die Voraussetzungen erfüllt werden, kann der Fahrerqualifizierungsnachweis ausgestellt werden, wenn bislang der Eintrag der Schlüsselzahl 95 in den Führerscheinen nicht möglich war, z. B. bei ausländischen Führerscheinen.
     

    Benötige ich die Schlüsselzahl 95 für Berufskraftfahrer?
    Bei der Eintragung der Schlüsselzahl handelt es sich um Sozialvorschriften im Güterkraftverkehr gemäß des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetztes (BKrFQG). Weitere Informationen erhalten Sie über die IHK OWL zu Bielefeld.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_cfd2886a6efa177daad11108d1b82725

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 10.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt Geschäftsbereich Fahrerlaubnisbehörde, Kfz-Zulassungen, Verwaltung Abteilung Fahrerlaubnisse

    Adresse

    Hausanschrift

    Ravensberger Park 5

    33607 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-3525

    Version

    Technisch geändert am 17.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bielefeld

    • Gültiger Pass oder Personalausweis
    • Deutscher Führerschein
    • Ggf. gültigen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)
    • aktuelles biometrisches Lichtbild (in Papierform und nicht älter als 6 Monate)
    • Nachweis der Qualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz im Original

    Bei erstmaliger Eintragung:

    • Grundqualifikation, wenn die Fahrerlaubnis nach dem 10.09.2009 erteilt worden ist
    • Weiterbildungsnachweise (5 Module á 35 Stunden), wenn die Fahrerlaubnis vor dem 10.09.2009 erteilt worden ist

    Bei Verlängerung oder erneuter Eintragung:

    • Weiterbildungsnachweise (5 Module á 35 Stunden)

    Formulare

    • Formulare: Anmeldung zur Prüfung
    • Onlineverfahren möglich: teilweise
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja, zur Prüfung

    Voraussetzungen

    • Zur Prüfung Grundqualifikation benötigen Sie ein geeignetes Prüfungsfahrzeug für die Abnahme der praktischen Prüfung. Sollten Sie keine Möglichkeit haben, ein geeignetes Prüfungsfahrzeug zu stellen, kann die IHK Ihnen auf Antrag ein ein geeignetes Prüfungsfahrzeug vermitteln.
    • Weiterhin müssen Sie zur praktischen Prüfung einen Fahrlehrer stellen, der im Besitz einer gültigen Fahrlehrerlaubnis für die Fahrerlaubnisklassen CE für den Güterverkehr beziehungsweise DE für den Personenverkehr ist. Sollten Sie keine Möglichkeit haben, einen Fahrlehrer, der die o. g. Voraussetzungen erfüllt, zu stellen, kann die IHK auf Antrag einen entsprechenden Fahrlehrer vermitteln.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bielefeld

    Verfahrensablauf

    Sie melden Sie bei der örtlich zuständigen IHK zur Prüfung an und die Prüfungstermine (theoretische und praktische Prüfung) werden abgestimmt.

    • Die IHK bestätigt Ihnen die Anmeldung zur Prüfung
    • Sie legen die theoretische Prüfung ab.
    • Nach Bestehen der theoretischen Prüfung erfolgt die praktische Prüfung.

    Nach Bestehen beider Prüfungsteile erhalten Sie eine Bescheinigung der IHK, die Sie der Führerscheinstelle vorlegen.

    Fristen

    - keine

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel erhalten Sie etwa 2 Wochen nach Ablegen der Prüfung Ihren Bescheid über Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung.

    Kosten

    Hinweise für Bielefeld

    Gebühren für den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN):

    • 32,50 € Ausstellung (Direktversand)
    • 37,90 € Ausstellung im Expressverfahren (Abholung in der Fahrerlaubnisbehörde mit Termin)
    • 36,90 € Ersatz-Ausstellung (Direktversand)
    • 42,30 € Ersatz-Ausstellung (Abholung in der Fahrerlaubnisbehörde mit Termin)
    • 7,00 € Anrechnung spezieller Aus- oder Weiterbildungsmaßnahmen (z. B. ADR-Schulungen)

    Sie können bar und per girocard bezahlen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Fahrten zu bestimmten Zwecken, wie beispielsweise:

    • Polizeifahrzeuge, Feuerwehr, Notfallrettung durch anerkannte Rettungsdienste, die Beförderungen im Rahmen ihrer Aufgaben ausführen
    • land- und forstwirtschaftlicher Verkehr

    sind von der Verpflichtung ausgenommen.

    Weitere Informationen

    Der gesamte Fragenfundus für die Prüfung zum Erwerb der beschleunigten Berufskraftfahrerqualifikation ist auf der DIHK-Website veröffentlicht:

    Fragenfundus Berufskraftfahrer Güterverkehr

    Fragenfundus Berufskraftfahrer Personenverkehr

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag am 18.11.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Bielefeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de