Prüfung Grundqualifikation für Berufskraftfahrer ablegen
Fahrerinnen und Fahrer im gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr müssen zusätzlich zur Fahrerlaubnis eine besondere Qualifizierung nachweisen.
Beschreibung
Hinweise für Bielefeld
Bestimmte Qualifikationen, die durch Schlüsselzahlen beschrieben werden, können in den Führerschein eingetragen werden.
Schlüsselzahl 95 jetzt Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)
Seit dem 23.05.2021 gibt es für Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer keine Schlüsselzahl 95 mehr im Führerschein, um die Berufskraftfahrerqualifikation nachzuweisen. Die Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer erhalten stattdessen einen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN). Das ist eine Karte, die dem Führerschein in Form und Größe ähnelt. Wenn die Voraussetzungen erfüllt werden, kann der Fahrerqualifizierungsnachweis ausgestellt werden, wenn bislang der Eintrag der Schlüsselzahl 95 in den Führerscheinen nicht möglich war, z. B. bei ausländischen Führerscheinen.
Benötige ich die Schlüsselzahl 95 für Berufskraftfahrer?
Bei der Eintragung der Schlüsselzahl handelt es sich um Sozialvorschriften im Güterkraftverkehr gemäß des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetztes (BKrFQG). Weitere Informationen erhalten Sie über die IHK OWL zu Bielefeld.
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Ansprechpartner
Ordnungsamt Geschäftsbereich Fahrerlaubnisbehörde, Kfz-Zulassungen, Verwaltung Abteilung Fahrerlaubnisse
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Fax: +49 521 51-3525
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bielefeld
- Gültiger Pass oder Personalausweis
- Deutscher Führerschein
- Ggf. gültigen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)
- aktuelles biometrisches Lichtbild (in Papierform und nicht älter als 6 Monate)
- Nachweis der Qualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz im Original
Bei erstmaliger Eintragung:
- Grundqualifikation, wenn die Fahrerlaubnis nach dem 10.09.2009 erteilt worden ist
- Weiterbildungsnachweise (5 Module á 35 Stunden), wenn die Fahrerlaubnis vor dem 10.09.2009 erteilt worden ist
Bei Verlängerung oder erneuter Eintragung:
- Weiterbildungsnachweise (5 Module á 35 Stunden)
Formulare
- Formulare: Anmeldung zur Prüfung
- Onlineverfahren möglich: teilweise
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ja, zur Prüfung
Voraussetzungen
- Zur Prüfung Grundqualifikation benötigen Sie ein geeignetes Prüfungsfahrzeug für die Abnahme der praktischen Prüfung. Sollten Sie keine Möglichkeit haben, ein geeignetes Prüfungsfahrzeug zu stellen, kann die IHK Ihnen auf Antrag ein ein geeignetes Prüfungsfahrzeug vermitteln.
- Weiterhin müssen Sie zur praktischen Prüfung einen Fahrlehrer stellen, der im Besitz einer gültigen Fahrlehrerlaubnis für die Fahrerlaubnisklassen CE für den Güterverkehr beziehungsweise DE für den Personenverkehr ist. Sollten Sie keine Möglichkeit haben, einen Fahrlehrer, der die o. g. Voraussetzungen erfüllt, zu stellen, kann die IHK auf Antrag einen entsprechenden Fahrlehrer vermitteln.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Bielefeld
Verfahrensablauf
Sie melden Sie bei der örtlich zuständigen IHK zur Prüfung an und die Prüfungstermine (theoretische und praktische Prüfung) werden abgestimmt.
- Die IHK bestätigt Ihnen die Anmeldung zur Prüfung
- Sie legen die theoretische Prüfung ab.
- Nach Bestehen der theoretischen Prüfung erfolgt die praktische Prüfung.
Nach Bestehen beider Prüfungsteile erhalten Sie eine Bescheinigung der IHK, die Sie der Führerscheinstelle vorlegen.
Fristen
- keine
Bearbeitungsdauer
In der Regel erhalten Sie etwa 2 Wochen nach Ablegen der Prüfung Ihren Bescheid über Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung.
Kosten
Hinweise für Bielefeld
Gebühren für den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN):
- 32,50 € Ausstellung (Direktversand)
- 37,90 € Ausstellung im Expressverfahren (Abholung in der Fahrerlaubnisbehörde mit Termin)
- 36,90 € Ersatz-Ausstellung (Direktversand)
- 42,30 € Ersatz-Ausstellung (Abholung in der Fahrerlaubnisbehörde mit Termin)
- 7,00 € Anrechnung spezieller Aus- oder Weiterbildungsmaßnahmen (z. B. ADR-Schulungen)
Sie können bar und per girocard bezahlen.
Hinweise (Besonderheiten)
Fahrten zu bestimmten Zwecken, wie beispielsweise:
- Polizeifahrzeuge, Feuerwehr, Notfallrettung durch anerkannte Rettungsdienste, die Beförderungen im Rahmen ihrer Aufgaben ausführen
- land- und forstwirtschaftlicher Verkehr
sind von der Verpflichtung ausgenommen.
Weitere Informationen
Der gesamte Fragenfundus für die Prüfung zum Erwerb der beschleunigten Berufskraftfahrerqualifikation ist auf der DIHK-Website veröffentlicht:
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag am 18.11.2020
Stichwörter
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