Zulassung für 100km/h für Kraftfahrzeuge mit Anhängern (Kombinationen)
Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen ist für Fahrzeuge mit Anhänger (Kombinationen) auf Antrag möglich. Die Zulassung erteilt die zuständige Zulassungsbehörde.
Beschreibung
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Fahrten mit Anhängern mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 Kilometern pro Stunde auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen.
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erforderliche Unterlagen
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- Ausweisdokumente (Personalausweis oder Pass in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung)
- Vollmacht bei Vertretung + Ausweisdokumente des Vollmachtgebers
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) (nur bei Fahrzeugdokumenten nach altem Muster bis Oktober 2005)
- gültiger Prüfbericht Hauptuntersuchung
- ggf. Prüfbericht Sicherheitsprüfung (§ 29 StVZO)
- Herstellerbescheinigung oder Bestätigung der Prüforganisation oder eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder ein entsprechender Hinweis im Fahrzeugschein, dass das Fahrzeug im Sinne der 9. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrsordnung für den 100 km/h Betrieb geeignet ist
- bei Minderjährigen die Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten oder des Vormundes sowie deren Ausweisdokumente
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Der Anhänger ist zunächst bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation vorzuführen. Dort wird geprüft, ob Ihr Anhänger die technischen Voraussetzungen für diese Geschwindigkeit erfüllt. Ist dies der Fall, erhalten Sie eine Bestätigung für die Zulassungsbehörde.
Bevor Sie beim Sachverständigen vorsprechen, wenden Sie sich bitte an den Hersteller Ihres Anhängers; evtl. ist eine Zulassung für Tempo 100 km/h schon vorhanden.
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Sie kann auch von einer bevollmächtigten Person vorgenommen werden.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Die Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h ist möglich für:
- Personkraftwagen mit Anhänger
- Mehrspurige Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t mit Anhängern
- Omnibusse mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t mit Anhängern
Das Zugfahrzeug muss mit einem automatischen Antiblockierverhinderer (ABS) ausgestattet sein. Auch müssen die Reifen des Anhängers zum Zeitpunkt der jeweiligen Fahrt jünger als sechs Jahre und für mindestens 120 km/h zugelassen (= Geschwindigkeitskategorie L) sein.
Käufer von Neufahrzeugen können die Tempo-100-Plakette direkt bei Zulassung des Fahrzeugs in der Kfz-Zulassungsstelle beantragen. Abhängig von der Art der Erteilung der Betriebserlaubnis muss der entsprechende Hinweis entweder im Datensatz des Kraftfahrt-Bundesamtes (Feld 22 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) oder im amtlichen Muster der Datenbestätigung des Herstellers enthalten sein.
Bitte beachten Sie, dass Postsendungen ausschließlich an die Hausanschrift (Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim) zu adressieren sind, da die Außenstelle Hürth über keine Poststelle verfügt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 07.12.2020
Stichwörter
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