Kraftfahrzeug Zulassung für 100km/h Kombinationen
Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen ist für Fahrzeuge mit Anhänger (Kombinationen) auf Antrag möglich. Die Zulassung erteilt die zuständige Zulassungsbehörde.
Beschreibung
Hinweise für Viersen
Bei bereits im Verkehr befindlichen Anhängern ist die Vorführung bei einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation erforderlich. Der amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfingenieur erstellt, falls der Anhänger die notwendigen technischen Voraussetzungen erfüllt, auf einem Formblatt einen Vorschlag zur Änderung der Fahrzeugpapiere. Die Zulassungsbehörde übernimmt die Änderung in den Fahrzeugschein.
Die gesiegelte 100 km/h Plakette wird bei der Zulassungsstelle ausgegeben und muss nur noch am Anhänger angebracht werden.
Eine Vorführung des Anhängers bei der Zulassungsbehörde ist nicht erforderlich. Die Verantwortung, ob die Vorgaben - insbesondere die Masseverhältnisse - des § 1 der 9. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrsordnung (StVO) eingehalten werden, trägt der Halter des Fahrzeuges bzw. Fahrzeugführer.
Zur Änderung der Fahrzeugpapiere werden benötigt:
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) des Anhängers
- Personalausweis der Halterin oder des Halters
- Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person bei Erledigung durch Dritte
- Bestätigung des amtlich anerkannten Sachverständigen (TÜV, DEKRA, KÜS etc.)
- Nachweis der Hauptuntersuchung (HU), soweit bereits eine Hauptuntersuchung erforderlich war.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I des Anhängers;
- - Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder eines Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation über die Erfüllung der technischen Voraussetzungen oder Bestätigung des Herstellers
Wenn Sie einen Dritten beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Ausweisdokument (im Original) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Der Anhänger ist zunächst bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation vorzuführen. Dort wird geprüft, ob Ihr Anhänger die technischen Voraussetzungen für diese Geschwindigkeit erfüllt. Ist dies der Fall, erhalten Sie eine Bestätigung für die Zulassungsbehörde.
Bevor Sie beim Sachverständigen vorsprechen, wenden Sie sich bitte an den Hersteller Ihres Anhängers; evtl. ist eine Zulassung für Tempo 100 km/h schon vorhanden.
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Sie kann auch von einer bevollmächtigten Person vorgenommen werden.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Die Gebühr wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Auskünfte erteilt im Einzelfall die zuständige Zulassungsbehörde.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 07.12.2020
Stichwörter
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