Bescheinigung über Erklärungen zur Namensführung Erteilung
Bescheinigung über Erklärungen zur Namensführung Erteilung
Hinweise für Herford
Beschreibung
Hinweise für Herford
Beim Standesamt können folgende namensrechtliche Erklärungen abgegeben werden:
- Bestimmung eines Ehenamens
- Hinzufügung eines früher geführten Namens zum Ehenamen
- Nachträgliche Rechtswahl und Erklärung zur Namensführung in der Ehe
- Widerruf des hinzugefügten Namens
- Wiederannahme des Geburtsnamens oder des früheren Familiennamens nach Auflösung der Ehe
- Namensänderungen von Personen, die ihre Namensführung dem deutschen Namensrecht angleichen möchten (Spätaussiedler nach § 94 BVFG oder ausländische Staatsangehörige nach Art. 47 EGBGB)
- Außerdem können Erklärungen zur Neubestimmung der Reihenfolge der Vornamen sowie zur Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung beurkundet werden.
- Sie können ebenfalls im Standesamt "Namensrechtliche Erklärungen für Kinder" abgeben.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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