Bescheinigung über Erklärungen zur Namensführung
Hinweise für Goch
Beschreibung
Hinweise für Goch
Das Standesamt, das
- eine Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften (Beispiel: Wiederannahme des Geburtsnamens nach Auflösung der Ehe),
- eine Erklärung nach § 94 Bundesvertriebenengesetz (Personenkreis: Spätaussiedler),
- eine Erklärung nach Art. 47, 48 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Beispiel: Teilung einer Namenskette in Vor- und Familiennamen),
- eine sog. Sortiererklärung hinsichtlich der Reihenfolge der Vornamen nach § 45 a Personenstandsgesetz,
entgegengenommen hat oder ein der Erklärung zugrundeliegendes Register führt, stellt auf Antrag der erklärenden Person eine entsprechende Bescheinigung über die Namensänderung aus.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Goch
Formulare
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Voraussetzungen
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Es hat eine Namensänderung stattgefunden, und diese hat Wirksamkeit erlangt.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Sie reichen zunächst die für die Beurkundung notwendigen Dokumente ein. Wenn das Standesamt Goch die Beurkundung der Namenserklärung vornimmt und auch für die Entgegennahme zuständig ist, erhalten Sie auf Wunsch die entsprechende Bescheinigung während Ihres Beurkundungstermines. Muss ein anderes Standesamt Ihre Erklärung entgegennehmen, erhalten Sie diese Bescheinigung von dort.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- Bescheinigung über die Namensänderung: 9,00€
Hinweise (Besonderheiten)
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Beachten Sie bitte, dass nur das zuständige Standesamt eine Namensänderungsbescheinigung ausstellen kann.
Die Zuständigkeit ergibt sich in den meisten Fällen für das Standesamt, das das zugrunde liegende Register führt, in welches die Namensänderung beizuschreiben ist.
Beispiel: Sie haben in Goch die Ehe geschlossen und möchten nun eine Erklärung zur Führung eines Ehenamens beurkunden lassen, weil Sie sich im Zeitpunkt der Eheschließung noch nicht für einen gemeinsamen Namen entscheiden konnten oder wollten. Sie wohnen jetzt in Kleve. Lassen Sie die Erklärung beim Wohnsitzstandesamt beurkunden, bekommen Sie keine Bescheinigung über die Namensänderung. Diese kann ausschließlich durch das registerführende Standesamt Goch erteilt werden.
Weitere Informationen
Hinweise für Goch
Wenn die Erklärung nicht beim beurkundenden Standesamt wirksam wird, kann dort keine Namensänderungsbescheinigung ausgestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Goch