Bescheinigung über Erklärungen zur Namensführung Erteilung

    Bescheinigung über Erklärungen zur Namensführung

    Hinweise für Krefeld

    Beschreibung

    Hinweise für Krefeld

    In jedem Standesamt kann ein Antrag auf Namensänderung gestellt werden. Rechtswirksam wird die Namensänderung aber erst, wenn der zuständige Standesbeamte, der Ihr Geburtenregister führt, den Eintrag in das Geburtenregister vorgenommen hat.

    Welche Erklärungen können Sie abgeben?
    • Ehegatten können nach der Eheschließung ihren gemeinsamen Ehenamen bestimmen.
    • Ein Ehegatte kann seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen, dem Ehenamen voranstellen oder anfügen oder eine solche Erklärung widerrufen.
    • Ein Ehegatte kann nach Auflösung der Ehe seinen Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung des Ehenamens geführten Namen wieder annehmen.
    • Ehegatten mit ausländischer Staatsangehörigkeit können ihren künftig zu führenden Namen nach dem jeweiligen Heimatrecht oder auch nach deutschem Recht wählen.
    • Ein Kind und sein Ehegatte können erklären, dass sich die Namensänderung der Eltern des Kindes auf ihren Ehenamen erstrecken soll.
    • Nach den Bestimmungen des Bundesvertriebenengesetzes können Erklärungen über die Führung von Vornamen und Familiennamen abgegeben werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rheinstraße 138

    47798 Krefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-0

    E-Mail: standesamt@krefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Krefeld

    Eheurkunde mit Auflösungsvermerk der Ehe, Scheidungsurteil mit Rechtskraft, Personalausweis oder Reisepass

    Formulare

    Hinweise für Krefeld

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Der Antrag ist persönlich im Standesamt zu stellen.

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    • Namensänderung: 25,00€
    • Bescheinigung der Namensänderung: 10,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Krefeld

    Weitere Informationen

    Hinweise für Krefeld

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de