Annahme eines Volljährigen AusspracheOnline erledigen

    Adoption eines Volljährigen beantragen

    Wenn Sie eine volljährige Person adoptieren möchten, können Sie und der oder die Anzunehmende dies beim Familiengericht beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Löhne

    Unter einer Adoption versteht man die Annahme eines Kindes. Dadurch wird es vollständig in eine neue Familie und deren Verwandtschaftsystem integriert. Gleichzeitig erlöschen alle Verwandtschaftsbeziehungen zu der Herkunftsfamilie. Das Aufwachsen bei Adoptiveltern kann eine gute Alternative für ein Kind sein, dessen leibliche Eltern nicht die gesundheitlichen, sozialen oder ökonomischen Möglichkeiten haben, die Elternrolle selbst verantwortlich zu übernehmen.

    Seit Mai 2015 gibt es die Form der "vertraulichen Geburt".

    Vertrauliche Geburt bedeutet: Sie können Ihr Kind medizinisch sicher und vertraulich zur Welt bringen. Sie werden von einer Beraterin, die an die gesetzliche Schweigepflicht gebunden ist, beraten und begleitet: vor und auch nach der Geburt - wenn Sie es wünschen. Sie geben Ihre Identität nur einmalig gegenüber der Beraterin preis, die Ihre persönlichen Daten aufnimmt und dafür sorgt, dass diese sicher hinterlegt werden. Mit 16 Jahren kann Ihr Kind Ihre Identität und damit seine Herkunft erfahren.

    Mehr Informationen auf der Webseite familienplanung.de, siehe Rubrik "Weiterführende Links".

     

    Inkognito Adoption
    Bei der Inkognito-Adoption erfahren die abgebenden Eltern nicht, wer ihr Kind annimmt. Die Adoptiveltern kennen die Daten und die Vorgeschichte des Kindes.  
    Halboffene Adoption
    Bei der halboffenen Adoption lernen sich die leiblichen Eltern und die Adoptiveltern persönlich kennen. Das Gespräch wird durch die Adoptionsvermittlungsstelle begleitet und dient zum Abbau der gegenseitigen Ängste und Vorurteile.  
    Offene Adoption
    Bei der offenen Adoption lernen sich die leiblichen Eltern und die Adoptiveltern persönlich kennen und erfahren auch die jeweiligen persönlichen Hintergründe und Daten. Regelmäßiger Kontakt und Austausch zwischen der Adoptivfamilie und den Herkunftseltern wird erwünscht und erwartet. Diese Form der Adoption bietet den adoptierten Kindern die Möglichkeit, ihre Geschichte besser anzunehmen und zu verarbeiten. Häufig findet sich diese Form bei Pflegekinderadoptionen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_1a025559a779a25aaa0ee075a31e6625

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Adoptionsvermittlungsstelle für die Stadt Löhne

    Adresse

    Hausanschrift

    Auf der Freiheit 11

    32052 Herford

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05221 189-468

    Fax: 05221 189-396

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • notariell beurkundeter Antrag der oder des Annehmenden und der volljährigen Person; die Anträge dürfen an keine Bedingung oder Zeitbestimmung gebunden sein
    • ist der Annehmende oder der Anzunehmende verheiratet oder verpartnert, eine notariell beurkundete Einwilligungserklärung des Ehe- oder Lebenspartners oder der Ehe- oder Lebenspartnerin 
    • weitere erforderliche Unterlagen fordert das Familiengericht gegebenenfalls an; zum Beispiel Personenstandsnachweise (wie Geburts- oder Heiratsurkunden)

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein, nicht hinsichtlich der Einreichung bei Gericht, aber bei der Beurkundung des Antrages vor dem Notar (höchstpersönliche Antragstellung).

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    • Sie dürfen eine volljährige Person als Kind annehmen, wenn die Annahme sittlich gerechtfertigt ist. Also, dem Annahmebegehren ein bestehenden Eltern-Kind-Verhältnis oder eine vergleichbar starke innere Verbundenheit zu Grunde liegt und nicht gegen ein moralisches Verbot verstößt und/oder nicht ausschließlich einen materiellen Zweck verfolgt. Dies ist zum Beispiel gegeben, wenn die zu adoptierende Person bereits als minderjähriges Kind in Ihrer Familie gelebt hat. 
    • Es dürfen der Adoption keine überwiegenden Interessen Dritter entgegenstehen, zum Beispiel Ihrer leiblichen Kinder.
    • Nach der Rechtsprechung soll in der Regel ein einem Eltern-Kind-Verhältnis entsprechender Altersabstand (zumindest 15 Jahre) gegeben sein.
    • Die Anträge und gegebenenfalls notwendigen Einwilligungen (zum Beispiel der Ehegatten) müssen in notariell beurkundeter Form vorliegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Löhne

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die erforderlichen Unterlagen und die Anträge (Annehmende und Anzunehmender) schriftlich beim örtlich zuständigen Familiengericht einreichen. Sie können mit der Einreichung auch einen Notar beziehungsweise eine Notarin beauftragen.

    Das Gericht prüft dann, ob alle notwendigen Voraussetzungen für eine Adoption vorliegen, wie: 

    • welches Verhältnis zum Anzunehmenden besteht
    • ob die Annahme sittlich gerechtfertigt ist
    • ob der oder die Annehmende das für eine Adoption notwendige Mindestalter erreicht hat (Vollendung des 21. beziehungsweise 25. Lebensjahres)
    • ob ein ausreichender Altersabstand zum Anzunehmenden besteht
    • ob überwiegende Interessen Dritter der Adoption entgegenstehen; zum Bespiel der leiblichen Kinder der Annehmenden oder des Anzunehmenden oder der Eltern des Anzunehmenden.

    Dazu hört das Gericht unter anderen die Beteiligten und gegebenenfalls weitere Personen an. 
     
    Wenn die Voraussetzungen für eine Volljährigenadoption vorliegen, spricht das Gericht die Annahme des Volljährigen durch Beschluss aus.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Löhne

    Kosten

    Es fallen an:

    • Notarkosten
    • Gerichtskosten
    • gegebenenfalls Rechtsanwaltskosten

    Die jeweilige Höhe richtet sich nach dem Einzelfall.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Löhne

    Weitere Informationen

    Hinweise für Löhne

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz (BMJ) am 06.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Löhne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de