Annahme eines Volljährigen Aussprache

    Adoption eines Volljährigen beantragen

    Wenn Sie eine volljährige Person adoptieren möchten, können Sie und der oder die Anzunehmende dies beim Familiengericht beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Emsdetten

    Das Jugendamt der Stadt Emsdetten unterhält mit allen Jugendämtern im Kreis Steinfurt eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle mit Sitz beim Jugendamt Rheine. Hier erhalten Sie Auskunft und Hilfe in Fragen, die die Adoption eines Kindes betreffen.

    Unter einer Adoption versteht man die Annahme eines Kindes in die Familie mit allen rechtlichen Konsequenzen. Die gesetzliche Grundlage ergibt sich aus den §§ 1741 - 1772 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und aus dem Adoptionsvermittlungsgesetz.

    Ansprechpartner beim Jugendamt Rheine für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Emsdetten:

    Herr Manfred Wunder
    Tel. 0 59 71 / 939 525

    Daneben unterhält das Jugendamt der Stadt Emsdetten einen eigenen Pflegekinderdienst, an den Sie sich bei allen Fragen rund um das Thema "Aufnahme eine Kindes" wenden können. Ein Dauerpflegeverhältnis tritt ein, wenn das Kind nicht mehr in seine Herkunftsfamilie zurückkehren kann. Nähere Informationen finden Sie hier.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 19.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bezirkssozialdienst (Team 510)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    48282 Emsdetten

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirkssozialdienst (Team 510)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    48282 Emsdetten

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirkssozialdienst (Team 510)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    48282 Emsdetten

    Version

    Technisch geändert am 23.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirkssozialdienst (Team 510)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    48282 Emsdetten

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • notariell beurkundeter Antrag der oder des Annehmenden und der volljährigen Person; die Anträge dürfen an keine Bedingung oder Zeitbestimmung gebunden sein
    • ist der Annehmende oder der Anzunehmende verheiratet oder verpartnert, eine notariell beurkundete Einwilligungserklärung des Ehe- oder Lebenspartners oder der Ehe- oder Lebenspartnerin 
    • weitere erforderliche Unterlagen fordert das Familiengericht gegebenenfalls an; zum Beispiel Personenstandsnachweise (wie Geburts- oder Heiratsurkunden)

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein, nicht hinsichtlich der Einreichung bei Gericht, aber bei der Beurkundung des Antrages vor dem Notar (höchstpersönliche Antragstellung).

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    • Sie dürfen eine volljährige Person als Kind annehmen, wenn die Annahme sittlich gerechtfertigt ist. Also, dem Annahmebegehren ein bestehenden Eltern-Kind-Verhältnis oder eine vergleichbar starke innere Verbundenheit zu Grunde liegt und nicht gegen ein moralisches Verbot verstößt und/oder nicht ausschließlich einen materiellen Zweck verfolgt. Dies ist zum Beispiel gegeben, wenn die zu adoptierende Person bereits als minderjähriges Kind in Ihrer Familie gelebt hat. 
    • Es dürfen der Adoption keine überwiegenden Interessen Dritter entgegenstehen, zum Beispiel Ihrer leiblichen Kinder.
    • Nach der Rechtsprechung soll in der Regel ein einem Eltern-Kind-Verhältnis entsprechender Altersabstand (zumindest 15 Jahre) gegeben sein.
    • Die Anträge und gegebenenfalls notwendigen Einwilligungen (zum Beispiel der Ehegatten) müssen in notariell beurkundeter Form vorliegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Emsdetten

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die erforderlichen Unterlagen und die Anträge (Annehmende und Anzunehmender) schriftlich beim örtlich zuständigen Familiengericht einreichen. Sie können mit der Einreichung auch einen Notar beziehungsweise eine Notarin beauftragen.

    Das Gericht prüft dann, ob alle notwendigen Voraussetzungen für eine Adoption vorliegen, wie: 

    • welches Verhältnis zum Anzunehmenden besteht
    • ob die Annahme sittlich gerechtfertigt ist
    • ob der oder die Annehmende das für eine Adoption notwendige Mindestalter erreicht hat (Vollendung des 21. beziehungsweise 25. Lebensjahres)
    • ob ein ausreichender Altersabstand zum Anzunehmenden besteht
    • ob überwiegende Interessen Dritter der Adoption entgegenstehen; zum Bespiel der leiblichen Kinder der Annehmenden oder des Anzunehmenden oder der Eltern des Anzunehmenden.

    Dazu hört das Gericht unter anderen die Beteiligten und gegebenenfalls weitere Personen an. 
     
    Wenn die Voraussetzungen für eine Volljährigenadoption vorliegen, spricht das Gericht die Annahme des Volljährigen durch Beschluss aus.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Emsdetten

    Kosten

    Es fallen an:

    • Notarkosten
    • Gerichtskosten
    • gegebenenfalls Rechtsanwaltskosten

    Die jeweilige Höhe richtet sich nach dem Einzelfall.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Emsdetten

    Weitere Informationen

    Hinweise für Emsdetten

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz (BMJ) am 06.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de