Ausstellung einer Geburtsurkunde bei Geburt im Ausland sowie in den ehemaligen deutschen Gebieten oder aus den Konsular- und Kolonialregistern
Beschreibung
Hinweise für Lemgo
Aus den in Lemgo geführten Personenstandsregistern können beglaubigte Abschriften erstellt werden.
Für die Anmeldung zur Eheschließung reicht eine Geburtsurkunde nicht aus. Bitte beantragen Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.
Voraussetzungen:
- Personenstandsfall muss sich in Lemgo ereignet haben
- Geburt innerhalb der letzten 110 Jahre
- Eheschließung innerhalb der letzten 80 Jahre
- Sterbefall innerhalb der letzten 30 Jahre
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lemgo
- Art der benötigten Urkunde (vollständiger Name, Daten, Ortsangaben)
- Anzahl der Urkunden
- Verwendungszweck
- Personalausweis bzw. Reisepass
- Kontaktdaten des Antragstellers
- Verwandtschaftsverhältnis
- gegebenenfalls Vollmacht und Ausweiskopie der Vollmachtgeberin bzw. des Vollmachtgebers
- gegebenenfalls Nachweis über die verwandtschaftliche Beziehung zu der Urkundeninhaberin bzw. des Urkundeninhabers (z. B. als Geschwister die eigene Geburtsurkunde zum Nachweis derselben Eltern), (bei schriftlicher Beantragung bitte entsprechend beifügen)
- gegebenenfalls Nachweis über das rechtliche bzw. berechtigte Interesse (bei schriftlicher Beantragung bitte entsprechend beifügen)
Hinweis zur Beantragung mit Vollmacht:
Soll die Bevollmächtigte bzw. der Bevollmächtigte die Urkunde sofort mitnehmen, muss dies ausdrücklich in der Vollmacht stehen. Fehlt der Hinweis, kann die Urkunde an die Bevollmächtigte bzw. den Bevollmächtigte nicht ausgehändigt werden. Stattdessen wird die Urkunde an die Betroffene bzw. den Betroffenen per Post geschickt.
Voraussetzungen
Antragsberechtigte Personen für die Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt: Eltern, jeder Elternteil für sich, das im Ausland geborene Kind, dessen Ehepartner oder Ehepartnerin, dessen Lebenspartner oder Lebenspartnerin, dessen Kinder
Mindestalter als antragstellende Person: 16 Jahre
Zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt: mindestens ein Elternteil im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sowie Beantragung der Nachbeurkundung innerhalb eines Jahres nach der Geburt im Ausland
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie lassen eine im Ausland erfolgte Geburt wie folgt beurkunden:
Stellung eines Antrags auf Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt beim zuständigen Standesamt in Deutschland oder bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung
Zuständigkeit bei Beantragung im Inland: Das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich entweder das betreffende Kind oder die beantragende Person im Inland seinen bzw. ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder seinen bzw. ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat; andernfalls das Standesamt I in Berlin
Zuständigkeit bei Beantragung im Ausland: die jeweilige deutsche Auslandsvertretung
Zuständigkeit für die Ausstellung von Geburtsurkunden aus Geburtsregistern aus den ehemaligen deutschen Gebieten und aus den Konsular- und Kolonialregistern: Standesamt I in Berlin; gegen Rechnung; wenn keine Aufzeichnungen vorhanden, erhalten Sie eine schriftliche Bescheinigung hierüber
Antragsberechtigt sind die Eltern, jeder Elternteil, das im Ausland geborene Kind, dessen Ehepartner oder Ehepartnerin, dessen Lebenspartner oder Lebenspartnerin, dessen Kinder
Versand von Geburtsurkunden erfolgt ausschließlich postalisch gegen Gebühr
Sie lassen eine im Ausland erfolgte Geburt wie folgt beurkunden:
Stellung eines Antrags auf Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt beim zuständigen Standesamt in Deutschland oder bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung
Zuständigkeit bei Beantragung im Inland: Das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich entweder das betreffende Kind oder die beantragende Person im Inland seinen bzw. ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder seinen bzw. ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat; andernfalls das Standesamt I in Berlin
Zuständigkeit bei Beantragung im Ausland: die jeweilige deutsche Auslandsvertretung
Zuständigkeit für die Ausstellung von Geburtsurkunden aus Geburtsregistern aus den ehemaligen deutschen Gebieten und aus den Konsular- und Kolonialregistern: Standesamt I in Berlin; gegen Rechnung; wenn keine Aufzeichnungen vorhanden, erhalten Sie eine schriftliche Bescheinigung hierüber
Antragsberechtigt sind die Eltern, jeder Elternteil, das im Ausland geborene Kind, dessen Ehepartner oder Ehepartnerin, dessen Lebenspartner oder Lebenspartnerin, dessen Kinder
Versand von Geburtsurkunden erfolgt ausschließlich postalisch gegen Gebühr
Fristen
Kosten
Hinweise für Lemgo
- erste Urkunde: 10,00 €
- Jede weitere, gleiche Urkunde im selben Arbeitsgang: 5,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
Geburtsurkunden können nicht per E-Mail versandt werden.
Weitere Informationen
Hinweise für Lemgo
Urkundenformate
- DIN A4
- DIN A5
- DIN A5 mit Lochung zum Einheften in das Familien-Stammbuch
Urkundenbestellung über
- Onlinedienstleistung des Serviceportals
- schriftlich (E-Mail oder Post)
- persönlich durch Vorsprache nach Terminvereinbarung
- telefonisch
- per Fax
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.08.2020
Stichwörter
Hinweise für Lemgo