Geburtsurkunde Ausstellung bei Geburt im Ausland sowie in den ehemaligen deutschen Gebieten oder aus den Konsular- und KolonialregisternOnline erledigen

    Ausstellung einer Geburtsurkunde bei Geburt im Ausland sowie in den ehemaligen deutschen Gebieten oder aus den Konsular- und Kolonialregistern

    Sie möchten für Ihr im Ausland geborenes Kind eine deutsche Geburtsurkunde beantragen. Hier erhalten Sie Informationen dazu.

    Beschreibung

    Hinweise für Lage

    Die Geburtsurkunde bescheinigt die Geburt eines Menschen, sowie den Ort und den Zeitpunkt der Geburt. Sie enthält Angaben über die Namensführung sowie die Eltern des beurkundeten Kindes. Sie wird vom Standesamt der Geburtsstadt ausgestellt. Grundlage für die Ausstellung der Geburtsurkunde ist die Eintragung im Geburtenregister, die ebenfalls durch das Standesamt erfolgt.

    Der Geburtsregisterauszug ist eine umfangreiche Erweiterung der Geburtsurkunde. Sie enthält alle Änderungen ab dem Tag der Geburt. Damit sind zum Beispiel Vaterschaftsanerkennungen, Namensänderungen oder Adoptionen gemeint.

    Die gewünschten Urkunden können online, schriftlich oder bei persönlicher Vorsprache bestellt werden. Für die Berechtigung, eine Urkunde zu erhalten, gelten die allgemeinen Benutzungsvorschriften des Personenstandsrechts, d.h, der Antragstellende muss die Berechtigung zum Erhalt der Urkunde nachweisen.

    Wenn Sie eine Personenstandsurkunde per E-Mail anfordern möchten, können Sie dies unter standesamt@lage.de erledigen.

    Bitte teilen Sie in dieser E-Mail mit, welche Urkunde Sie für welchen Zweck benötigen, nennen Sie uns das Geburtsdatum (Geburtsurkunde), das Datum der Eheschließung (Eheurkunde) oder ein Sterbedatum, Sterbeort  und den Namen des Verstorbenen (Sterbeurkunde) und teilen Sie auch Ihre Anschrift mit. Bitte fügen Sie eine Scan/eine Kopie Ihres gültigen amtlichen Ausweisdokumentes (Personalausweis, Reisepass, ausländischer Pass) als Anlage zur Mail bei.

    Sie erhalten eine E-Mail mit der Gebührenrechnung; nach Zahlungseingang erfolgt der Versand des bestellten Dokumentes an die von Ihnen angegebene Anschrift.


    Bestellung bei persönlicher Vorsprache:

    Wird die Urkunde bei persönlicher Vorsprache bestellt, ist das Standesamt bemüht, die Urkunde sofort zu fertigen.

    Die Aushändigung erfolgt nur an berechtigte Personen, die sich durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Weitere Einzelheiten besprechen wir gerne mit Ihnen persönlich.


    Bestellung bei schriftlicher Vorsprache:
    Bei schriftlicher Anforderung oder über das Urkundenportal erfolgt der Versand der Urkunden im Vorkasseverfahren, d.h., nach Eingang Ihrer Urkundenbestellung erhalten Sie eine Gebührenrechnung - gern auch per E-Mail - mit einer Vorgangsnummer, die Sie bitte bei der Überweisung angeben.

    Bitte warten Sie vor der Überweisung wie angegeben unbedingt diese Rechnung ab, da Ihre Zahlung ohne Angabe der Rechnungsnummer nicht zugeordnet werden kann.

     Nach Gutschrift des Gebührenbetrages erfolgt der Versand der Urkunden an die angegebene Postanschrift. Eine Zustellung an Postfächer ist nicht möglich.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_494e730f6c0d81a378bcb93f61278a92

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachteam Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 72

    32791 Lage

    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lage

    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Vollständige Angaben zu der benötigten Urkunde (Namen, Daten, Ortsangaben)
    • gegebenenfalls Nachweis über die verwandtschaftliche Beziehung zu der Urkundeninhaberin bzw. des Urkundeninhabers (z. B. als Geschwister die eigene Geburtsurkunde zum Nachweis derselben Eltern)
    • gegebenenfalls eine Vollmacht und Ausweiskopie der Vollmachtgeberin bzw. des Vollmachtgebers
    • gegebenenfalls Nachweis über das rechtliche bzw. berechtigte Interesse

    Voraussetzungen

        Antragsberechtigte Personen für die Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt: Eltern, jeder Elternteil für sich, das im Ausland geborene Kind, dessen Ehepartner oder Ehepartnerin, dessen Lebenspartner oder Lebenspartnerin, dessen Kinder

        Mindestalter als antragstellende Person: 16 Jahre

        Zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt: mindestens ein Elternteil im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sowie Beantragung der Nachbeurkundung innerhalb eines Jahres nach der Geburt im Ausland

     

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie lassen eine im Ausland erfolgte Geburt wie folgt beurkunden:

        Stellung eines Antrags auf Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt beim zuständigen Standesamt in Deutschland oder bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung

        Zuständigkeit bei Beantragung im Inland: Das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich entweder das betreffende Kind oder die beantragende Person im Inland seinen bzw. ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder seinen bzw. ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat; andernfalls das Standesamt I in Berlin

        Zuständigkeit bei Beantragung im Ausland: die jeweilige deutsche Auslandsvertretung

        Zuständigkeit für die Ausstellung von Geburtsurkunden aus Geburtsregistern aus den ehemaligen deutschen Gebieten und aus den Konsular- und Kolonialregistern: Standesamt I in Berlin; gegen Rechnung; wenn keine Aufzeichnungen vorhanden, erhalten Sie eine schriftliche Bescheinigung hierüber

        Antragsberechtigt sind die Eltern, jeder Elternteil, das im Ausland geborene Kind, dessen Ehepartner oder Ehepartnerin, dessen Lebenspartner oder Lebenspartnerin, dessen Kinder

        Versand von Geburtsurkunden erfolgt ausschließlich postalisch gegen Gebühr

    Sie lassen eine im Ausland erfolgte Geburt wie folgt beurkunden:
        Stellung eines Antrags auf Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt beim zuständigen Standesamt in Deutschland oder bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung

        Zuständigkeit bei Beantragung im Inland: Das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich entweder das betreffende Kind oder die beantragende Person im Inland seinen bzw. ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder seinen bzw. ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat; andernfalls das Standesamt I in Berlin

        Zuständigkeit bei Beantragung im Ausland: die jeweilige deutsche Auslandsvertretung

        Zuständigkeit für die Ausstellung von Geburtsurkunden aus Geburtsregistern aus den ehemaligen deutschen Gebieten und aus den Konsular- und Kolonialregistern: Standesamt I in Berlin; gegen Rechnung; wenn keine Aufzeichnungen vorhanden, erhalten Sie eine schriftliche Bescheinigung hierüber

        Antragsberechtigt sind die Eltern, jeder Elternteil, das im Ausland geborene Kind, dessen Ehepartner oder Ehepartnerin, dessen Lebenspartner oder Lebenspartnerin, dessen Kinder

        Versand von Geburtsurkunden erfolgt ausschließlich postalisch gegen Gebühr

    Fristen

    Zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt: Antragstellung innerhalb eines Jahres nach der Geburt im Ausland

    Kosten

    Hinweise für Lage

    • Ausstellung einer Bescheinigung über die Geburtszeit 11,00 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Geburtsurkunden können nicht per E-Mail versandt werden.

    Weitere Informationen

    Informationen zum Standesamt I in Berlin www.berlin.de/standesamt1/urkunden/index.html https://landesarchiv-berlin.de/standesamt-1-in-berlin-neu Adresse Standesamt I Schönstedtstraße 5 13357 Berlin (Mitte) Germany e-Mail: urkundenstelle@labo.berlin.de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 10.08.2020

    Stichwörter

    Hinweise für Lage

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de