Geburtsurkunde Ausstellung bei Geburt im Ausland sowie in den ehemaligen deutschen Gebieten oder aus den Konsular- und Kolonialregistern

    Ausstellung einer Geburtsurkunde bei Geburt im Ausland sowie in den ehemaligen deutschen Gebieten oder aus den Konsular- und Kolonialregistern

    Sie möchten für Ihr im Ausland geborenes Kind eine deutsche Geburtsurkunde beantragen. Hier erhalten Sie Informationen dazu.

    Beschreibung

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Einbürgerung nach §10 StAG

    Voraussetzungen: Sie müssen mindestens acht Jahre in Deutschland leben und im Besitz einer Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis sein, sowie Freizügigkeitsbescheinigung nachweisen können. Darüber hinaus müssen Sie ihren des Lebensunterhalts aus eigenen Mitteln bestreiten konnen. Der Antrag ist persönlich bei der Behörde zu unterschreiben. Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, müssen einen eigenen Antrag stellen.

    Einbürgerungen nach §§ 8 oder 9 StAG

    Voraussetzungen:

    • Ehegatte deutscher Staatsangehöriger und
    • 3 Jahre in der BRD und 2 Jahre verheiratet sowie
    • 60 Monatebeitragspflichtige Beschäftigung (Antragsteller/in oder Ehegatte)
    • Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln
    • Negativbescheinigung der Wohngeldstelle
    • Aufenthaltstitel

    Bei Einbürgerung nach §9 StAG ist für den deutschen Ehegatten ein Antrag auf Überprüfung seiner Staatsangehörigkeit aufzunehmen. Der Antrag ist persönlich bei der Behörde zu unterschreiben. Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, müssen einen eigenen Antrag stellen. Sollte der Ehegatte bereits eingebürgert worden sein, bitte die Einbürgerungsurkunde mit vorlegen.

    Die Einbürgerungsurkunden werden durch die

    Kreisverwaltung Siegburg
    Kaiser - Wilhelm - Platz 1
    53721 Siegburg

    ausgehändigt. Das Bürgerzentrum leitet die Unterlagen mit der Stellungnahme lediglich an die Kreisverwaltung weiter.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_34f6d3110f71f5ab364a4b2f9c91b912

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 12.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerzentrum

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 97

    53773 Hennef

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Einbürgerung nach §10 StAG
    • Antrag auf Einbürgerung
    • Lichtbild
    • Lebenslauf
    • gültige Ausweispapiere
    • Nachweis der bisherigen Staatsangehörigkeit (z. B. Anerkennungsbescheid, Staatsbürgerschaftsnachweis usw.),
    • Zeugnisse oder Bescheinigungen über die Schul- und Berufsbildung (sofern sie in Deutschland absolviert wurden)
    • bei Miteinbürgerungen minderjähriger, schulpflichtiger Kinder: letztes Schulzeugnis der Kinder
    • beglaubigte Abschriften des zuständigen Standesamtes:
      • Abstammungs- (Geburts-) urkunde des Antragstellers
      • Abstammungs- (Geburts-) urkunde des Ehegatten
      • Abstammungs- (Geburts-) urkunden der Kinder
    • Heiratsurkunde des Antragstellers und/oder beglaubigte Abschrift des Familienbuches
    • bei ausländischen Urkunde: Vorlage der Original-Urkunden mit Übersetzung
    • aktueller Einkommensnachweis (z.B. Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers, Bescheinigung des Steuerberaters, Rentenbescheid, usw.), bei Antragstellern, die das 23.Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist die Vorlage nicht notwendig.
    • Einkommensteuerbescheid (bei Veranlagten)
    • Einkommensnachweis der Unterhaltspflichtigen
    • Militärpapiere des In- und Auslandes (soweit vorhanden)
    • Sprachtest B1
    • Einbürgerungstest

    Einbürgerungen nach §§ 8 oder 9 StAG
    • Antrag auf Einbürgerung
    • Lichtbild
    • Lebenslauf
    • gültige Ausweispapiere
    • Nachweis der bisherigen Staatsangehörigkeit (z. B. Anerkennungsbescheid, Staatsbürgerschaftsnachweis usw.)
    • ggf. Nachweis/e über einen besonderen Status z.B. als Spätaussiedler, Asylberechtigter, heimatloser Ausländer, ausländischer Flüchtling o.a.
    • Zeugnisse oder Bescheinigungen über Schul- und Berufsbildung (sofern sie in Deutschalnd absolviert wurden)
    • bei Miteinbürgerung minderjähriger, schulpflichtiger Kinder: letztes Schulzeugnis der Kinder
    • beglaubigte Abschriften des zuständigen Standesamtes:
      • Abstammungs- (Geburts-) urkunde) des Antragstellers
      • Abstammungs- (Geburts-) urkunde des Ehegatten
      • Abstammungs- (Geburts-) urkunden der Kinder
    • Heiratsurkunden des Antragstellers
    • beglaubigte Ablichtung des Familienbuches
    • bei ausländischen Urkunde: Vorlage der Original-Urkunden mit Übersetzung
    • aktueller Einkommensnachweis (z.B. Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers, Bescheinigung des Steuerberaters - bei Veranlagten)
    • Einkommensteuerbescheid (bei Veranlagten)
    • Einkommensnachweis der Familienangehörigen und Unterhaltspflichtigen
    • evtl. Nachweise über geleistete Unterhaltszahlungen bzw. Bestätigungen über Gewährung von Unterhalt
    • evtl. Rentenbescheide
    • evtl. Nachweise zur Alterssicherung (z.B. Aufrechnungsbescheinigungen des gesetzlichen Trägers der Rentenversicherung, Lebensversicherung usw.)
    • Militärpapiere (Nachweise zur Regelung der Wehrdienstfrage)
    • Negativbescheinigung der Wohngeldstelle
    • Nachweis über 60 Monate beitragspflichtige Beschäftigung
    • Sprachtest B1
    • Einbürgerungstest

    Voraussetzungen

        Antragsberechtigte Personen für die Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt: Eltern, jeder Elternteil für sich, das im Ausland geborene Kind, dessen Ehepartner oder Ehepartnerin, dessen Lebenspartner oder Lebenspartnerin, dessen Kinder

        Mindestalter als antragstellende Person: 16 Jahre

        Zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt: mindestens ein Elternteil im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sowie Beantragung der Nachbeurkundung innerhalb eines Jahres nach der Geburt im Ausland

     

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Staatsangehörigkeitsgesetz §8, §9, §10

    Verfahrensablauf

    Sie lassen eine im Ausland erfolgte Geburt wie folgt beurkunden:

        Stellung eines Antrags auf Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt beim zuständigen Standesamt in Deutschland oder bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung

        Zuständigkeit bei Beantragung im Inland: Das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich entweder das betreffende Kind oder die beantragende Person im Inland seinen bzw. ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder seinen bzw. ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat; andernfalls das Standesamt I in Berlin

        Zuständigkeit bei Beantragung im Ausland: die jeweilige deutsche Auslandsvertretung

        Zuständigkeit für die Ausstellung von Geburtsurkunden aus Geburtsregistern aus den ehemaligen deutschen Gebieten und aus den Konsular- und Kolonialregistern: Standesamt I in Berlin; gegen Rechnung; wenn keine Aufzeichnungen vorhanden, erhalten Sie eine schriftliche Bescheinigung hierüber

        Antragsberechtigt sind die Eltern, jeder Elternteil, das im Ausland geborene Kind, dessen Ehepartner oder Ehepartnerin, dessen Lebenspartner oder Lebenspartnerin, dessen Kinder

        Versand von Geburtsurkunden erfolgt ausschließlich postalisch gegen Gebühr

    Sie lassen eine im Ausland erfolgte Geburt wie folgt beurkunden:
        Stellung eines Antrags auf Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt beim zuständigen Standesamt in Deutschland oder bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung

        Zuständigkeit bei Beantragung im Inland: Das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich entweder das betreffende Kind oder die beantragende Person im Inland seinen bzw. ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder seinen bzw. ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat; andernfalls das Standesamt I in Berlin

        Zuständigkeit bei Beantragung im Ausland: die jeweilige deutsche Auslandsvertretung

        Zuständigkeit für die Ausstellung von Geburtsurkunden aus Geburtsregistern aus den ehemaligen deutschen Gebieten und aus den Konsular- und Kolonialregistern: Standesamt I in Berlin; gegen Rechnung; wenn keine Aufzeichnungen vorhanden, erhalten Sie eine schriftliche Bescheinigung hierüber

        Antragsberechtigt sind die Eltern, jeder Elternteil, das im Ausland geborene Kind, dessen Ehepartner oder Ehepartnerin, dessen Lebenspartner oder Lebenspartnerin, dessen Kinder

        Versand von Geburtsurkunden erfolgt ausschließlich postalisch gegen Gebühr

    Fristen

    Zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt: Antragstellung innerhalb eines Jahres nach der Geburt im Ausland

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für die nachträgliche Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt: EUR 40 Verwaltungsgebühr für die Ausstellung einer Geburtsurkunde (Erst-Exemplar): EUR 10 Verwaltungsgebühr für die Ausstellung weiterer Geburtsurkunden, einer Abschrift oder eines Auszuges, wenn sie gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt werden: EUR 5 Gemeinden in NRW können eigene Gebührenordnungen (Satzungen) mit abweichenden Gebührensätzen erlassen. Das Standesamt I in Berlin erhebt eigene Gebühren auf Grundlage des in Berlin geltenden Gebührenrechts.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Die Unterlagen für die Einbürgerung erhalten Sie im Bürgerzentrum der Stadt Hennef (Sieg). Für die Abgabe der Unterlagen zur Einbürgerung wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.

    Weitere Informationen

    Informationen zum Standesamt I in Berlin www.berlin.de/standesamt1/urkunden/index.html https://landesarchiv-berlin.de/standesamt-1-in-berlin-neu Adresse Standesamt I Schönstedtstraße 5 13357 Berlin (Mitte) Germany e-Mail: urkundenstelle@labo.berlin.de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 10.08.2020

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de