Geburtsurkunde Ausstellung bei Geburt im Ausland sowie in den ehemaligen deutschen Gebieten oder aus den Konsular- und KolonialregisternOnline erledigen

    Ausstellung einer Geburtsurkunde bei Geburt im Ausland sowie in den ehemaligen deutschen Gebieten oder aus den Konsular- und Kolonialregistern

    Sie möchten für Ihr im Ausland geborenes Kind eine deutsche Geburtsurkunde beantragen. Hier erhalten Sie Informationen dazu.

    Beschreibung

    Hinweise für Herzogenrath

    Beantragung von Personenstandsurkunden

    Personenstandsurkunden, beglaubigte Abschriften sowie Auskünfte aus diesen Personenstandsregistern. erhalten Sie ausschließlich bei dem Standesamt des Ortes, an dem der Personenstandsfall beurkundet wurde, das heißt

    • Geburtsurkunden beim Standesamt des Geburtsortes
    • Eheurkunden beim Standesamt des Eheschließungsortes
    • Lebenspartnerschaftsurkunden bei dem Standesamt, bei dem die Lebenspartnerschaft begründet wurde
    • Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes

    Mit der Bitte um Beachtung!

    Personenstandsurkunden unterliegen folgenden Aufbewahrungsfristen:

    • Geburtsurkunden 110 Jahre
    • Eheurkunden 80 Jahre
    • Sterbeurkunden 30 Jahre

    Sofern ältere Urkunden benötigt werden, handelt es sich um Archivgut. Für die Erteilung dieser Urkunden fallen gegebenenfalls andere Gebühren an. Nähere Informationen erteilt das STADTARCHIV der Stadt Herzogenrath. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte per E-Mail: archiv@herzogenrath.de

     

    Es steht Ihnen ein Online-Formular zur Verfügung (außer Archivgut)

    Die Übersendung von Personenstandsurkunden aufgrund telefonischer Anforderung ist nicht möglich.

    Bei der Nutzung von Suchmaschinen im Internet gibt es Firmen, die Ihnen die Beschaffung von Personenstandsurkunden anbieten. Dies ist zwar legal, führt aber dazu, dass neben der Gebühr, die das Standesamt für die Erteilung von Urkunden erhebt, weitere Bearbeitungsgebühren anfallen, die durch diese Firmen erhoben werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_19bc31df13ee1a91fb284a47bcb32d09

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerdienste - A 35

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02406 83-0

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerdienste - A 35

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02406 83-0

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnung und Bevölkerungsschutz - A 32

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 23.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt - Abt. 32.1 Ordnungswesen und Bürgerdienste - A 32 Amt für Ordnung und Bevölkerungsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herzogenrath

    Bei persönlicher Vorsprache ist in jedem Fall der Personalausweis/Reisepass oder ein sonstiger Lichtbildausweis vorzulegen. Sofern nicht der Berechtigte selbst vorspricht, ist zusätzlich eine Vollmacht des Berechtigten bzw. der Nachweis des rechtlichen Interesses (zum Beispiel ein Aufforderungsschreiben einer Behörde, dass die Urkunde dort benötigt wird) vorzulegen.

    Bei schriftlicher Anforderung ist eine Kopie des Personalausweises/Reisepasses und gegebenenfalls die Vollmacht bzw. der Nachweis des rechtlichen Interesses beizufügen.

    Voraussetzungen

        Antragsberechtigte Personen für die Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt: Eltern, jeder Elternteil für sich, das im Ausland geborene Kind, dessen Ehepartner oder Ehepartnerin, dessen Lebenspartner oder Lebenspartnerin, dessen Kinder

        Mindestalter als antragstellende Person: 16 Jahre

        Zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt: mindestens ein Elternteil im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sowie Beantragung der Nachbeurkundung innerhalb eines Jahres nach der Geburt im Ausland

     

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie lassen eine im Ausland erfolgte Geburt wie folgt beurkunden:

        Stellung eines Antrags auf Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt beim zuständigen Standesamt in Deutschland oder bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung

        Zuständigkeit bei Beantragung im Inland: Das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich entweder das betreffende Kind oder die beantragende Person im Inland seinen bzw. ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder seinen bzw. ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat; andernfalls das Standesamt I in Berlin

        Zuständigkeit bei Beantragung im Ausland: die jeweilige deutsche Auslandsvertretung

        Zuständigkeit für die Ausstellung von Geburtsurkunden aus Geburtsregistern aus den ehemaligen deutschen Gebieten und aus den Konsular- und Kolonialregistern: Standesamt I in Berlin; gegen Rechnung; wenn keine Aufzeichnungen vorhanden, erhalten Sie eine schriftliche Bescheinigung hierüber

        Antragsberechtigt sind die Eltern, jeder Elternteil, das im Ausland geborene Kind, dessen Ehepartner oder Ehepartnerin, dessen Lebenspartner oder Lebenspartnerin, dessen Kinder

        Versand von Geburtsurkunden erfolgt ausschließlich postalisch gegen Gebühr

    Sie lassen eine im Ausland erfolgte Geburt wie folgt beurkunden:
        Stellung eines Antrags auf Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt beim zuständigen Standesamt in Deutschland oder bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung

        Zuständigkeit bei Beantragung im Inland: Das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich entweder das betreffende Kind oder die beantragende Person im Inland seinen bzw. ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder seinen bzw. ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat; andernfalls das Standesamt I in Berlin

        Zuständigkeit bei Beantragung im Ausland: die jeweilige deutsche Auslandsvertretung

        Zuständigkeit für die Ausstellung von Geburtsurkunden aus Geburtsregistern aus den ehemaligen deutschen Gebieten und aus den Konsular- und Kolonialregistern: Standesamt I in Berlin; gegen Rechnung; wenn keine Aufzeichnungen vorhanden, erhalten Sie eine schriftliche Bescheinigung hierüber

        Antragsberechtigt sind die Eltern, jeder Elternteil, das im Ausland geborene Kind, dessen Ehepartner oder Ehepartnerin, dessen Lebenspartner oder Lebenspartnerin, dessen Kinder

        Versand von Geburtsurkunden erfolgt ausschließlich postalisch gegen Gebühr

    Fristen

    Zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt: Antragstellung innerhalb eines Jahres nach der Geburt im Ausland

    Kosten

    Hinweise für Herzogenrath

    Die Gebühr für die Erteilung einer Personenstandsurkunde beträgt 10,00 €. Für ein weiteres Exemplar der gleichen Urkunde, wenn es gleichzeitig beantragt und erteilt wird, beträgt die Gebühr 5,00 €.

    Für Zwecke der gesetzlichen Sozialversicherung sind die Urkunden gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Geburtsurkunden können nicht per E-Mail versandt werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Herzogenrath

    Auf Wunsch werden Personenstandsurkunden auch mehrsprachig ausgestellt, wodurch eventuelle Übersetzungen nicht erforderlich sind.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 10.08.2020

    Stichwörter

    Hinweise für Herzogenrath

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de