Ausstellung einer Geburtsurkunde bei Geburt im Ausland sowie in den ehemaligen deutschen Gebieten oder aus den Konsular- und Kolonialregistern
Beschreibung
Hinweise für Velbert
Sie können nachfolgende Urkunden beim Standesamt Velbert online beantragen:
1. Eheurkunden
2. Lebenspartnerschaftsurkunden
3. Geburtsurkunden
4. Sterbeurkunden
Urkunden aus dem Geburten-, Ehe- und Sterberegister können als internationale Urkunden, also auch mehrsprachig, oder als beglaubigter Registerausdruck ausgestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass das Standesamt Velbert nur Urkunden für die in Velbert registrierten Personenstandsfälle ausstellen kann. Dies bedeutet, dass Sie z.B. eine Geburtsurkunde aus dem Velberter Standesamt nur beantragen können, wenn die Geburt in Velbert war oder eine Geburt im Ausland im Velberter Standesamt nachbeurkundet wurde. Sollte sich der Personenstandsfall nicht in Velbert ereignet haben, so ist das zuständige Standesamt am Ort des Personenstandsfalls anzufragen.
Bitte nutzen Sie vorzugsweise die Online-Beantragung der Personenstandsurkunden. In Ausnahmefällen können Sie die Urkundenbestellung persönlich vornehmen. In diesem Fall ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
Die Beantragung einer Urkunde per Telefon oder E-Mail ist nicht möglich.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Pass
Zusätzlich müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:
- ausländische Geburtsurkunde mit Übersetzung in die deutsche Sprache, die ein amtlich anerkannter Übersetzer vorgenommen und beglaubigt hat, sowie, wenn nötig, Legalisation beziehungsweise Apostille (unter Umständen genügt eine Internationale Geburtsurkunde)
- bei Eingebürgerten: zusätzlich Einbürgerungsurkunde
- bei Asylberechtigten, Staatenlosen, heimatlosen Ausländern und Ausländerinnen sowie ausländischen Flüchtlingen: zusätzlich Nachweis des Sonderstatus
Bei Vertretung:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht
- gültiger Personalausweis oder Pass der bevollmächtigten Person
Das Standesamt kann erforderlichenfalls die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigte Personen für die Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt: Eltern, jeder Elternteil für sich, das im Ausland geborene Kind, dessen Ehepartner oder Ehepartnerin, dessen Lebenspartner oder Lebenspartnerin, dessen Kinder
Mindestalter als antragstellende Person: 16 Jahre
Zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt: mindestens ein Elternteil im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sowie Beantragung der Nachbeurkundung innerhalb eines Jahres nach der Geburt im Ausland
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie lassen eine im Ausland erfolgte Geburt wie folgt beurkunden:
Stellung eines Antrags auf Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt beim zuständigen Standesamt in Deutschland oder bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung
Zuständigkeit bei Beantragung im Inland: Das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich entweder das betreffende Kind oder die beantragende Person im Inland seinen bzw. ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder seinen bzw. ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat; andernfalls das Standesamt I in Berlin
Zuständigkeit bei Beantragung im Ausland: die jeweilige deutsche Auslandsvertretung
Zuständigkeit für die Ausstellung von Geburtsurkunden aus Geburtsregistern aus den ehemaligen deutschen Gebieten und aus den Konsular- und Kolonialregistern: Standesamt I in Berlin; gegen Rechnung; wenn keine Aufzeichnungen vorhanden, erhalten Sie eine schriftliche Bescheinigung hierüber
Antragsberechtigt sind die Eltern, jeder Elternteil, das im Ausland geborene Kind, dessen Ehepartner oder Ehepartnerin, dessen Lebenspartner oder Lebenspartnerin, dessen Kinder
Versand von Geburtsurkunden erfolgt ausschließlich postalisch gegen Gebühr
Sie lassen eine im Ausland erfolgte Geburt wie folgt beurkunden:
Stellung eines Antrags auf Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt beim zuständigen Standesamt in Deutschland oder bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung
Zuständigkeit bei Beantragung im Inland: Das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich entweder das betreffende Kind oder die beantragende Person im Inland seinen bzw. ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder seinen bzw. ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat; andernfalls das Standesamt I in Berlin
Zuständigkeit bei Beantragung im Ausland: die jeweilige deutsche Auslandsvertretung
Zuständigkeit für die Ausstellung von Geburtsurkunden aus Geburtsregistern aus den ehemaligen deutschen Gebieten und aus den Konsular- und Kolonialregistern: Standesamt I in Berlin; gegen Rechnung; wenn keine Aufzeichnungen vorhanden, erhalten Sie eine schriftliche Bescheinigung hierüber
Antragsberechtigt sind die Eltern, jeder Elternteil, das im Ausland geborene Kind, dessen Ehepartner oder Ehepartnerin, dessen Lebenspartner oder Lebenspartnerin, dessen Kinder
Versand von Geburtsurkunden erfolgt ausschließlich postalisch gegen Gebühr
Fristen
Kosten
Hinweise für Velbert
Personenstandsurkunden:
- 16 Euro pro Urkunde
- 8 Euro für jede weitere Urkunde, die gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird
Auskunft aus einem Eintrag (z. B. über die Geburtszeit) - hier ist eine Beantragung über Onlinedienstleistungen nicht möglich:
- 8 Euro pro Auskunft
- 4 Euro für jede weitere Auskunft, die gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird
Gebührenfrei sind Urkunden für bestimmte soziale Zwecke, beispielsweise zur Beantragung von Rente. Die Gründe sind bei Antragstellung anzugeben. Die Urkunde wird mit dem jeweiligen Verwendungszweck gekennzeichnet.
Hinweise (Besonderheiten)
Geburtsurkunden können nicht per E-Mail versandt werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.08.2020
Stichwörter
Hinweise für Velbert