Städtebauliche Verträge

    Städtebauliche Verträge

    Hinweise für Moers

    Beschreibung

    Hinweise für Moers

    Im städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch überträgt die Stadt zum Beispiel auf einen Maßnahmenträger die Vorbereitung und die Durchführung städtebaulicher Maßnahmen. Grundlage für den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages können insbesondere

    • die Vorbereitung oder Durchführung städtebaulicher Maßnahmen durch den Maßnahmenträger auf eigene Kosten,
    • die Förderung und Sicherung der mit der Bauleitplanung verfolgten Ziele sowie
    • die Übernahme von Kosten oder sonstigen Aufwendungen, die der Gemeinde für städtebauliche Maßnahmen entstehen oder entstanden sind, sein.

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    Version

    Technisch geändert am 04.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Städtebauliche Verträge

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    47441 Moers

    Version

    Technisch geändert am 02.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Städtebauliche Verträge

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    47441 Moers

    Version

    Technisch geändert am 02.05.2023

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    Deutsch

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    06 Fachbereich - Stadt- und Umweltplanung, Bauaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    47441 Moers

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Moers

    Formulare

    Hinweise für Moers

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Moers

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Moers

    Weitere Informationen

    Hinweise für Moers

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de