Städtebauliche Verträge
Städtebauliche Verträge
Hinweise für Moers
Beschreibung
Hinweise für Moers
Im städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch überträgt die Stadt zum Beispiel auf einen Maßnahmenträger die Vorbereitung und die Durchführung städtebaulicher Maßnahmen. Grundlage für den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages können insbesondere
- die Vorbereitung oder Durchführung städtebaulicher Maßnahmen durch den Maßnahmenträger auf eigene Kosten,
- die Förderung und Sicherung der mit der Bauleitplanung verfolgten Ziele sowie
- die Übernahme von Kosten oder sonstigen Aufwendungen, die der Gemeinde für städtebauliche Maßnahmen entstehen oder entstanden sind, sein.
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Ansprechpartner
06 Fachbereich - Stadt- und Umweltplanung, Bauaufsicht
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: planung.gruen@moers.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen