Allgemeine Vereidigung als Dolmetscher oder Dolmetscherin nach Landesgesetz beantragen
Hinweise für Marl
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
landesspezifische Rechtsgrundlage, für NRW bspw. § 35 JustG NRW
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen