Spielgeräte mit GewinnmöglichkeitOnline erledigen

    Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit

    Hinweise für Witten

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    Hinweise für Witten

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    Erlaubnispflicht Wer selbständig als einzelne natürliche Person oder in Form einer juristischen Person (GmbH, AG, Verein, Genossenschaft) Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten aufstellt oder andere Spiele veranstaltet, muss eine Erlaubnis besitzen. Der Antrag (siehe Formulare)muss vom zukünftigen Gewerbetreibenden oder der vertretungsberechtigten Person gestellt werden. Aufstellorte Ferner wird eine Bestätigung der Geeignetheit des Aufstellortes der Spielgeräte erforderlich. Bei jeder Veränderung des Aufstellortes ist eine neue Bestätigung notwendig. Für die erneute Aufstellung anderer Geräte an einem bereits bestätigten Ort braucht der Bestätigungsinhaber keine neue Bestätigung; ein anderer Geräteaufsteller muss aber eine neue Bestätigung beantragen. Antrag auf Erteilung einer Geeignetheitsbestätigung : siehe Formulare sonstige Pflichten Gewerbeanzeige Wer die Aufstellung von Automaten jeder Art als selbstständiges Gewerbe betreibt, muss die Anzeige bei der zuständigen Behörde seiner Hauptniederlassung erstatten. Der Gewerbetreibende ist verpflichtet, den Familiennamen mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen, seine ladungsfähige Anschrift sowie die Anschrift seiner Hauptniederlassung an dem Automaten sichtbar anzubringen. Gewerbetreibende, für die eine Firma im Handelsregister eingetragen ist, haben außerdem ihre Firma in der oben erwähnten Weise anzubringen. Die gewerberechtliche Erlaubnis entbindet nicht von der Pflicht, jede Änderung der Aufstellung von Spielgeräten dem Amt für Finanzwesen - Steuerabteilung- und der Gewerbemeldestelle anzuzeigen.

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    Version

    Technisch geändert am 08.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    32 Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten

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    Hausanschrift

    Marktstraße 16

    58452 Witten

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    Version

    Technisch geändert am 13.09.2023

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    Marktstraße 16

    58452 Witten

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    Telefon Festnetz: 02302/581-3211

    Fax: 02302/581-473299

    E-Mail: gewerbeabteilung@stadt-witten.de

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    Technisch geändert am 23.06.2023

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    Technisch geändert am 19.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Witten

    Die jeweils benötigen Unterlagen gehen aus den Antragsvordrucken hervor. Bei Rückfragen wenden Sie sich an die jeweiligen Sachbearbeiter.

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    § 33 c bis 33 i Gewerbeordnung (Bekanntmachung einer Neufassung vom 22. Februar 1999 - BGBl. I Seite 202 - in der zurzeit gültigen Fassung)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    für Gastwirt/in (beschränkt auf seine/ihre Gaststätte): 330 € gewerblicher Automatenaufsteller (antragsgemäß beschränkt auf das Stadtgebiet): 1100 € gewerblicher Automatenaufsteller (bundesweit):1800 €

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Antrag Aufstellerlaubnis

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de